Antworten

Thema: Arbeitsunfall und die Frage zur Lohnfortzahlung

Nachricht

Klicke hier, um dich anzumelden

 

Du kannst aus dieser Liste ein Symbol für deine Nachricht auswählen.

Zusätzliche Einstellungen

  • Wenn du diese Option aktivierst, werden URLs automatisch mit BB-Code ergänzt. www.beispiel.de wird zu [URL]http://www.beispiel.de[/URL].

Thema bewerten

Wenn du möchtest, kannst du dieses Thema bewerten.

Übersicht (Neuester Beitrag zuerst)

  • 11.11.2007
    BigJohn
    Leider zu spät...
    aber so ein Arbeitsunfall gehört zu den Sachen unter denen man eine Reise stornieren kann. Wenn eine Reiserücktrittsversicherung bestand, wäre man sogar kostenlos da raus gekommen.

    Am Ende des Jahres bei der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen.

    Ansonsten:
    Bei Arbeitsunfall ist für die Krankheitszeit und für eventuelle Abwesenheit hautpsächlich die BG zuständig.
    Die Krankenkassen strecken das Geld nur vor. Der "Boss" in dieser Kette ist also die BG.

    Dein AG darf dich in dieser Zeit nicht beschäftigen.. aber du musst trotzdem für ihn erreichbar beliben., auch für die BG und die Kasse.
    Hast also wirklich keinen Urlaub und musst für Abwesenheit vorher alle fragen und informieren.. aber während dieser zeit bekommst du oft kein Geld von irgendwem..

    Lasse dir also alle Auskünfte schriftlich geben, damit nachher keiner sagen kann "das habe ich nien gesagt"

    Gute Besserung
    BigJohn
  • 28.10.2007
    senseman
    ich lach ne stunde später und wünsch dir mal selbiges (Urlaubsprob den rest brauch selbst mein ärgster Feind nicht) mal schauen ob`s dann auch witzig ist , nämlich wenn`s dein Geldbeutel ist der geschröpft wird.
  • 28.10.2007
    frecher_Kater
    pech für dich
    suche selber finanzstarken lochfüller
  • 26.10.2007
    senseman
    tja kasse hat auch nix dagegen, denn eu ausland wird aols heimat betrachtet .logo trau keinem haste noch ne gute idee wer mir meine reise bezahlt ist nicht meine schuld das löcher anstellen sind wo keine hin gehören und diese auch nicht direkt sehen kann.
  • 26.10.2007
    frecher_Kater
    der arzt ist nicht die krankenkasse
    das letzte wort hat immer noch die krankenkasse
    wenn die sagen "NÖ, nicht drinn " hast du zu hause zu bleiben
    einkaufen oder weggehen ist nicht verreisen.
    tanzschuppen aufsuchen ist auch nicht drinn
    liegt alles im ermessen der krankenkasse
    aber wo kein kläger kein richter
    viel spass beim ausprobieren
    achja:trau keinem.
  • 25.10.2007
    senseman
    Und warum kann der Arzt dann sagen von Ihm aus ist da nicht gegen einzuwenden ??? und was ist mit meinem Direkten vor gesezten der sagt ist Ihm latte wo ich mich rum trolle ??? und was auch interessant wäre wer kommt denn für die Kosten auf die mir entstehen (gebuchte reise ca. seit 6 Wo???)

    Zum Thema Krankheit=Hausarrest lies mal bitte Hier Krank geschrieben - was ist erlaubt weiter

    mit der kasse ab kaspern hab ich auch schon raus gefunden geht jetzt noch um die Gesetzeslage was die so sagen, ich denke mal hier bekommt mir das rum rutschen weniger gut als an meinem Urlaubs ort, denn da hab ich 24 Std. voll betreung hier muss ich alles selber machen und da muss auch mal die kaputte hand dran glauben soweit möglich.
  • 25.10.2007
    frecher_Kater
    Krankgeschrieben= Hausarrest
    in urlaub fahren ist nicht drinn
    du darfst wärend der krankheit / unfall deinen land/stadtkreis nicht verlassen
    es sei du gehst in ein rehazentrum oder kur
    hast du verwandschaft ausserhalb des kreises und du bist irgendwie eingeladen mußt du es der krankenkasse melden.die sagen dir auch ob du darfst oder nicht.
    machst du es trotzdem und es passiert dir was kann die krankenkasse sich weigern den neuen unfall zu zahlen.
    wenn du pech hast können die dir das gezahlte zurückverlangen.
  • 25.10.2007
    senseman
    und noch ein weiteres Prob. wie sieht es aus mit einem Auffendhalt im Ausland wärend der Krankschreibung.
    der Arzt hat keine einwände, es handelt sich bei der krankheit um einen kaputten Finger der Arbeiten nicht zu lässt (wegen sehenabriss und schiene), aber halt auch kein Bett liegen vorschreibt.
  • 23.10.2007
    senseman
    Mich würde mal interessieren wie das oben genannte Thema bei der BG behandelt wird.
    wenn ich zu hause was habe und länger 6 Wo. aus dem verkehr gezogen werde, dann tritt ja die Krankenkasse mit krankengeld ein in höhe von 65% des letzten Lohnes. Wie wird das bei der BG (Berufsgenossenschaft) gehändelt. Kriegt man da auch nur 65% oder den vollen lohn ???.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Ja
  • Themen beantworten: Ja
  • Anhänge hochladen: Ja
  • Beiträge bearbeiten: Ja
  •