Thema: Arbeitsunfall und die Frage zur Lohnfortzahlung
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Leider zu spät... aber so ein Arbeitsunfall gehört zu den Sachen unter denen man eine Reise stornieren kann. Wenn eine Reiserücktrittsversicherung bestand, wäre man sogar kostenlos da raus gekommen. Am Ende des Jahres bei der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Ansonsten: Bei Arbeitsunfall ist für die Krankheitszeit und für eventuelle Abwesenheit hautpsächlich die BG zuständig. Die Krankenkassen strecken das Geld nur vor. Der "Boss" in dieser Kette ist also die BG. Dein AG darf dich in dieser Zeit nicht beschäftigen.. aber du musst trotzdem für ihn erreichbar beliben., auch für die BG und die Kasse. Hast also wirklich keinen Urlaub und musst für Abwesenheit vorher alle fragen und informieren.. aber während dieser zeit bekommst du oft kein Geld von irgendwem.. Lasse dir also alle Auskünfte schriftlich geben, damit nachher keiner sagen kann "das habe ich nien gesagt" Gute Besserung BigJohn
ich lach ne stunde später und wünsch dir mal selbiges (Urlaubsprob den rest brauch selbst mein ärgster Feind nicht) mal schauen ob`s dann auch witzig ist , nämlich wenn`s dein Geldbeutel ist der geschröpft wird.
pech für dich suche selber finanzstarken lochfüller
tja kasse hat auch nix dagegen, denn eu ausland wird aols heimat betrachtet .logo trau keinem haste noch ne gute idee wer mir meine reise bezahlt ist nicht meine schuld das löcher anstellen sind wo keine hin gehören und diese auch nicht direkt sehen kann.
der arzt ist nicht die krankenkasse das letzte wort hat immer noch die krankenkasse wenn die sagen "NÖ, nicht drinn " hast du zu hause zu bleiben einkaufen oder weggehen ist nicht verreisen. tanzschuppen aufsuchen ist auch nicht drinn liegt alles im ermessen der krankenkasse aber wo kein kläger kein richter viel spass beim ausprobieren achja:trau keinem.
Und warum kann der Arzt dann sagen von Ihm aus ist da nicht gegen einzuwenden ??? und was ist mit meinem Direkten vor gesezten der sagt ist Ihm latte wo ich mich rum trolle ??? und was auch interessant wäre wer kommt denn für die Kosten auf die mir entstehen (gebuchte reise ca. seit 6 Wo???) Zum Thema Krankheit=Hausarrest lies mal bitte Hier Krank geschrieben - was ist erlaubt weiter mit der kasse ab kaspern hab ich auch schon raus gefunden geht jetzt noch um die Gesetzeslage was die so sagen, ich denke mal hier bekommt mir das rum rutschen weniger gut als an meinem Urlaubs ort, denn da hab ich 24 Std. voll betreung hier muss ich alles selber machen und da muss auch mal die kaputte hand dran glauben soweit möglich.
Krankgeschrieben= Hausarrest in urlaub fahren ist nicht drinn du darfst wärend der krankheit / unfall deinen land/stadtkreis nicht verlassen es sei du gehst in ein rehazentrum oder kur hast du verwandschaft ausserhalb des kreises und du bist irgendwie eingeladen mußt du es der krankenkasse melden.die sagen dir auch ob du darfst oder nicht. machst du es trotzdem und es passiert dir was kann die krankenkasse sich weigern den neuen unfall zu zahlen. wenn du pech hast können die dir das gezahlte zurückverlangen.
und noch ein weiteres Prob. wie sieht es aus mit einem Auffendhalt im Ausland wärend der Krankschreibung. der Arzt hat keine einwände, es handelt sich bei der krankheit um einen kaputten Finger der Arbeiten nicht zu lässt (wegen sehenabriss und schiene), aber halt auch kein Bett liegen vorschreibt.
Mich würde mal interessieren wie das oben genannte Thema bei der BG behandelt wird. wenn ich zu hause was habe und länger 6 Wo. aus dem verkehr gezogen werde, dann tritt ja die Krankenkasse mit krankengeld ein in höhe von 65% des letzten Lohnes. Wie wird das bei der BG (Berufsgenossenschaft) gehändelt. Kriegt man da auch nur 65% oder den vollen lohn ???.
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