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Thema: Gewohnheitsrecht

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  • 08.03.2008
    Schildkröte
    Hallo. Über Jahre hinweg bekam ich von der GEZ (Rundfunkgebühren) eine schriftliche Mitteilung, daß meine Gebührenpflichtbefreiung abgelaufen ist und ich sie neu beantragen muß (sie war immer für drei Jahre gültig). Im letzten Jahr wurde diese Regelung ohne vorherigen Hinweis geändert bzw. gestrichen. Dadurch bekam ich die Befreiungsbestätigung erst einen Monat später und soll nun diesen Monat selber bezahlen. Im Schriftverkehr mit der GEZ habe ich mich auf das Gewohnheitsrecht berufen, um keinen Nachteil zu haben. Die sind darauf nicht mal eingegangen, sondern berufen sich auf ihr Recht auf Zahlung für den einen Monat. Wer kennt sich mit diesem Gewohnheitsrecht aus? Liebe Grüß hermann.

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