Antworten

Thema: Sachschaden in einer Bar durch Angestellten

Nachricht

Klicke hier, um dich anzumelden

 

Du kannst aus dieser Liste ein Symbol für deine Nachricht auswählen.

Zusätzliche Einstellungen

  • Wenn du diese Option aktivierst, werden URLs automatisch mit BB-Code ergänzt. www.beispiel.de wird zu [URL]http://www.beispiel.de[/URL].

Thema bewerten

Wenn du möchtest, kannst du dieses Thema bewerten.

Übersicht (Neuester Beitrag zuerst)

  • 27.04.2008
    blaustern
    Senseman hat Recht. In erster Linie haftet der Arbeitgeber. Wenn dieser den Schaden aber nicht bezahlt und dir eine grobe Fahrlässigkeit beweist, springt hier auch die private Haftpflichtversicherung mit ein.
  • 27.04.2008
    senseman
    Es haftet der Arbeitgeber, so lange er keine Grobefahrlässigkeit seinem mitarbeiter nach weisen kann. Für sollche fälle ist der arbeitgeber versichert und er muss selbiges nachweisen zur not gehts vors arbeitsgericht.
  • 27.04.2008
    Hallo an alle

    Wollte fragen wer bei einem Sachschaden, z.B. wenn ein Angestelletr (Servicekraft) in einer Bar oder Restaurant Rotwein über eine Hose schüttet oder ein Kleid zereißt, haftet?

    eigentlich ist man ja über den Arbeitgeber versichert, aber was ist, wenn dieser sich weigert den Namen preiszugeben, oder gar behauptet, dass man es selbst verursacht hat? Was kann man da machen????

    Vielen Dank schonmal im Voraus

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Ja
  • Themen beantworten: Ja
  • Anhänge hochladen: Ja
  • Beiträge bearbeiten: Ja
  •