Thema: Sachschaden in einer Bar durch Angestellten
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Senseman hat Recht. In erster Linie haftet der Arbeitgeber. Wenn dieser den Schaden aber nicht bezahlt und dir eine grobe Fahrlässigkeit beweist, springt hier auch die private Haftpflichtversicherung mit ein.
Es haftet der Arbeitgeber, so lange er keine Grobefahrlässigkeit seinem mitarbeiter nach weisen kann. Für sollche fälle ist der arbeitgeber versichert und er muss selbiges nachweisen zur not gehts vors arbeitsgericht.
Hallo an alle Wollte fragen wer bei einem Sachschaden, z.B. wenn ein Angestelletr (Servicekraft) in einer Bar oder Restaurant Rotwein über eine Hose schüttet oder ein Kleid zereißt, haftet? eigentlich ist man ja über den Arbeitgeber versichert, aber was ist, wenn dieser sich weigert den Namen preiszugeben, oder gar behauptet, dass man es selbst verursacht hat? Was kann man da machen???? Vielen Dank schonmal im Voraus
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