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Thema: Parkschaden

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  • 20.07.2008
    wolle
    Haste wohl recht ,mein "recht" war mehr auf die Handlungsweise bezogen.Ich würde nicht ausparken wenn einschätzbar ist,daß ich dann das andere Auto beschädigen würde.Da müßten dann halt die Ordnungshüter ran wenn es sich um ein Halteverbot/Parkverbot handelt.
  • 20.07.2008
    senseman
    man kann in diesem fall wohl nicht sagen der oder der hat recht sollte so ein fall vor gericht landen hat der richter das letzte wort naja und wie die die gesetze auslegen ist ja allgemein bekannt (nicht einschätzbar ).
    ich pers. würde zu mindestens so handeln, das wenn ich nicht ausparken kann wegen einem Auto im Halteverbot polizei rufen und die können sich um den rest kümmern spart ne menge ärger.
  • 20.07.2008
    wolle
    Na,das wird schwer. Das dies Auto im Halteverbot steht ist ne andere Geschichte aber er muß ja so ausparken ohne das Auto zu beschädigen.Glaub mal @sensemann hat da recht.
  • 19.07.2008
    blaustern
    Auto A trägt die Hauptschuld. Man kann aber dem Halter von Auto B eine gewisse Mitschuld anhängen. Braucht aber einen guten Anwalt.
  • 19.07.2008
    senseman
    wird wohl so sein, wer das auto beschädigt hat schuld. halteverbot hin oder her. auto stand ja vor dem ausparken da. wenn man nun nicht ausparken kann, ohne es zu beschädigen ist es nen fall der polizei halter ermitteln und/oder auto entfernen zu lassen.
  • 17.07.2008
    hallo,

    eine rechtsfrage meinerseits:
    Wenn person A mit seinem auto aus der parklücke herausfährt und das auto von B beschädigt, wobei Auto von B im absoluten Parkverbot steht. wer hat schuld bzw hat B Teilschuld?

    danke

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