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Thema: 3-Zimmer-Wohnung von der ARGE?

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  • 05.12.2008
    wolle
    Zitat von @badboy32
    "Wegen Hilfen meinte ich solche Dinge wie Geld für Umzugshelfer, Transporter...."
    Wenn der Umzug von der ARGE genehmigt ist,3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen sowie einen entsprechenden Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der ARGE einreichen. Es gibt auch die Variante des selbstätigen Umzuges,da gibt es Geld für Transporter und Verpflegungsgeld für Umzugshelfer-da hier aber Höhe und Verfahrensweisen der ARGEn unterschiedlich sind,dort nachfragen.

    Zitat von @badboy32
    "Wie sieht es aus, wenn ich eine Wohnung finde,die im Rahmen der Vergleichsmiete liegen würde,aber größer ist?"
    Von der ARGE-Vorgabe her,null Chance aber.... liegts auch an dem SB. (Deine Nebenkosten werden für die bewilligten 60qm berechnet,was darüber liegt mußt du aus eigenen Mitteln bestreiten.)

    und deshalb meine Empfehlung mit dem Jugendamt.Das gem. Sorgerecht ist beurkundet,würde also eine Empfehlung des Jugendamtes auf ein eigenes Zimmer gut tun.Vor allem wenn das Kind das entsprechende Alter hat .....(die ganzen Ferien,jedes zweite Wochenende bei Euch verbringt) Argumentationsfrage.

    Zitat von @badboy32
    ".......andere Dinge" -- Das ist wieder zu pauschal und da gibts keine Unterstützung.
    Klares Vorhaben-Umzug,konkrete Angaben -was wird benötigt.
    Sind es zB. eine neue Küche,weil die andere in der alten Wohnung verbleibt oder ein neuer Kleiderschrank weil der alte nicht reparabel dann ist hier ebenfalls ein Antrag zu stellen.Dies wird dann durch einen Hausbesuch überprüft und entschieden.

    Zitat von @badboy32
    "Wohin kann ich mich dann wenden?" Du hast das Recht der Eingabe/Beschwerde sowie das Klagerecht vor dem Sozialgericht. Ebenfalls steht die Terminvereinbarung mit dem ARGE-Leiter offen,mündliche Beschwerdeführung.
  • 04.12.2008
    Das Laminat ist vom Vormieter und ich habe es mit meiner Ex von ihm übernommen. Ich wohne nun selbst schon 6 Jahre hier drin und das geht nicht spurlos an dem Zeug vorbei.

    Das gemeinsame Sorgerecht wurde zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung schon bei der Geburt meiner Tochter vom Jugendamt bestätigt. Nur was kan ich machen, wenn ich eine blöde Sachbearbeiterin habe,die stur drauf besteht,das wir nur eine 60 qm 2-Zimmer-Wohnung bekommen würden? Wohin kann ich mich dann wenden?

    Wie sieht es aus, wenn ich eine Wohnung finde,die im Rahmen der Vergleichsmiete liegen würde,aber größer ist?

    Wegen Hilfen meinte ich solche Dinge wie Geld für Umzugshelfer, Transporter und andere Dinge,die so anfallen.
  • 04.12.2008
    criticalmass
    Hmmm, die Erneuerung von Bodenbelag ist doch eine wertsteigernde Maßnahme, gerade bei Laminat... - ist das denn so ausgelatscht, das der Vermieter das wieder raushaben will?
  • 04.12.2008
    wolle
    Hallo.
    Ja,die ARGE kann vorschreiben,da der Wonraum entsprechend der Bedarfsgemeinschaft zugesprochen wird und deine Tochter ist kein ständiges Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft.Ob korrekt oder nicht steht außen vor.
    Diesbezüglich würde ich dir empfehlen den Weg zum Jugendamt.
    Das gemeinsame Sorgerecht bestätigen lassen und es sollte in diesem Schreiben dann auch die Empfehlung für ein eigenes Zimmer für die Tochter enthalten sein.Ist seitens des Jugendamtes nicht das Problem aber deine Argumentation ist auch gefragt.
    Das sollte unbedingt dein nächster Weg,noch dem vor der ARGE sein.
    Zur Frage der Mulde. Ein Antrag zur finanziellen Unterstützung mit entsprechender Begründung (Notwendigkeit des Umzuges) bei der ARGE stellen.
    Deine Frage der zu erwartenden Hilfe ist etwas pauschal,deshalb geh ich darauf mal nicht ein. Bitte konkret um welche Hilfe bzw. um was geht es dabei.
  • 04.12.2008
    Hallo.

    Habe ein Problem mit der ARGE. Wir müssen aus unserer Wohnung raus und der Umzug muß ja von der ARGE genehmigt werden. Da ich wegen einem Bandscheibenvorfall geschrieben bin und Krankengeld bekomme, habe ich ergänzendes ALG II beantragt. Der Umzug sollte eigentlich kein Problem sein, wenn nicht die Frage im Raum stehen würde, ob meine 8-Jährige Tochter,die aller 2 Wochen übers Wochenende bei mir und meiner Frau ist, einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer hat. Ich bin der Meinung, das dem so ist, aber eine Wohnungsgenossenschaft meinte, das die ARGE nur bis zu 60 qm für 2 Personen zahlt und meine Tochter nicht mit berücksichtigt. Die 3-Zimmer-Wohnungnen mit 60 qm sind aber so blöd aufgeteilt, das wir uns für Wohn- und Schlafzimmer neue Möbel kaufen können. Ich habe mit meiner Ex ein gemeinsames Sorgerecht für meine Tochter. Einen Wohnberechtigungsschein würden wir ohne Probleme bekommen, wenn wir nachweisen,das meine Tochter regelmäßig bei uns ist,was kein Problem ist.

    Nun meine Frage. Kann die ARGE vorschreiben,welche Wohnung wir zu nehmen haben und was könnte ich tun,wenn die ARGE sich querstellt? Welche Hilfen können wir von der ARGE erwarten, um die alte Wohnung wieder den Zustand des Einzugs wiederherzustellen?Dazu würden wir eine Mulde benötigen, um das Laminat und den Bodenbelag zu entsorgen.

    Danke für eure Antworten.

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