Antworten

Thema: Verkehrskontrolle Frage

Nachricht

Klicke hier, um dich anzumelden

 

Du kannst aus dieser Liste ein Symbol für deine Nachricht auswählen.

Zusätzliche Einstellungen

  • Wenn du diese Option aktivierst, werden URLs automatisch mit BB-Code ergänzt. www.beispiel.de wird zu [URL]http://www.beispiel.de[/URL].

Thema bewerten

Wenn du möchtest, kannst du dieses Thema bewerten.

Übersicht (Neuester Beitrag zuerst)

  • 11.10.2003
    Gorby
    Hallo,
    sorry war einige Zeit abwesend.

    Bei einer Fahrzeugkontrolle ist erlaubt das ganze Fahrzeug zu überprüfen, einschließlich der Personen die im Fahrzeug sitzen.
    Desweiteren muß man Personen egal welche darauf aufmerksam machen wenn Tonträgeraufzeichnungen gemacht werden.
    Mit zuführen sind :
    1. Personalausweis
    2. Führerschein
    3. Fahrzeugschein ( grundsätzlich das Original )
    4. Der letzte ASU ausdruck.
    5. Ein Warndreieck
    6. Ein Vorschriftsmäßiger Verbandskasten

    Wenn die Polizeibeamte ihre Meining nach sich nicht korrekt verhalten haben, können sie sich deren Visitenkarte geben lassen und gegen sie eine Dienstaufsichtsbewerde erstatten. Dies wird sehr ernst genommen, da es in den Behörden extra eine Dieststelle gibt die sich damit beschäftigt. Und mit denen ist schlecht Kirschen essen. Ich hoffe diese Auskunft reicht erst mal.
  • 07.09.2003
    six1
    hi<br>
    die dokumente, fzg-schein, perso usw. müssen im original oder beglaubigte kopie vorliegen.<br>wenn ihr glück habt, wird eine normale kopie des fzg-schein nicht beanstandet, ist aber nach dem gesetz nicht ausreichend!<br>cu six1
  • 06.09.2003
    Kann nicht sagen wie es in Deutschland ist. Hatte dort immer den Fahrzeugschein in der Tasche.....und Pero und Führerschein so wie so.
    Hier in Spanien sieht es aber so aus, dass man die Kopien der Fahrzeugpapiere (Fahrzeug-schein/-brief, TÜV-Bericht, Beleg für Bezahlte Steuern und Quittung von der Autoversicherung) im Rauthaus beglaubigen kann und keine Originale mitführen muss.
    Dass mit der Aufnahme würde ich mal sagen, dass es mit der Einverstädnis aller Beteiligten laufen darf. Aber wer merkt ein kleines Mikro irgendwo angeklemmt und einen MD-Rekorder??? Ich habe sogar ein Video mit einer Abmahnung von Zivilbullen. Die haben es gesehen, dass eine Kamera dabei war und haben nichts gesagt (Typen waren aber peinlich....haben N.Y.P.D.-Pullover getragen.....lol).
  • 05.09.2003
    Stefan69
    Ich glaube auch, das eine Kopie vom Fahrzeugschein reicht. Aber das mit dem Diktiergerät, solltest Du wohl wirklich besser vorher sagen.
  • 05.09.2003
    DDaddy
    Aufzeichnungen zu machen ohne das Wissen anderer ist bedenklich. Du solltest sie auf jeden Fall vorher darauf hinweisen, dass du das Gespräch aufzeichnest.

    Ne Kopie vom Fahrzeugschein hab ich eigentlich immer im Auto liegen und bei ner Kontrolle haben die auch nix gesagt. Ich denke das geht in Ordnung. Führerschein und Ausweis muss man soviel ich weiß im Original dabei haben.

    Aber unser Prozilist Gorby wird dazu sicher näheres wissen.
  • 05.09.2003
    Hallo,

    was darf ich bei einer Verkehrskontrolle?
    Da ich schlechte Erfahrung gemacht habe, wollte ich in Zukunft ein Diktiergerät bei einer Kontrolle anschalten.
    Ist das erlaubt???
    Als nächstes würde mich interessieren ob es zulässig ist nicht die Orginal Papiere, sondern Kopien bei sich zu führen und diese Bei einer Kontrolle vorzulegen.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Ja
  • Themen beantworten: Ja
  • Anhänge hochladen: Ja
  • Beiträge bearbeiten: Ja
  •