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Thema: darf ich zu meiner Freundin ziehen?
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naja, wenn man den Mietvertrag zu zweit unterschreibt aber trotzdem einer ausziehen und der andere wohnen bleiben. Der Vermieter kann das akzeptieren, muss es aber nicht. Ich wohne zur Zeit (noch) mit meiner Ex zusammen. Zwischenzeitlich stand die Idee im Raum, dass sie auszieht und dementsprechend aus dem Mietvertrag "herausgeschrieben" wird. Damit wäre ich dann alleiniger Mieter. Ein Anruf bei der Hausverwaltung brachte Klarheit. In diesem Fall würde erstmal geprüft werden, ob ich die Miete alleine tragen kann. Wenn das aus Sicht der Hausverwaltung (des Vermieters) nicht der Fall wäre, würden sie es auch nicht machen. D.h. entweder beide bleiben drin, oder beide ziehen aus. Die neue Wohnung (mit der neuen Freundin) hätte nun den Vorteil, dass sie verdammt günstig ist und mühelos von einem allein bezahlt werden kann. kostet nämlich nur knapp die Hälfter von der jetzigen, bei gleicher qm-Zahl.
soweit mir bekannt kann er es ncht ablehnen, aber erbrauch dich auch nur dulden ist. z.b. beio mir so. weil ich zu geizig fuer den beitritt in die genossenschaft bin bin ich in der wohnung vom vermieter nur geduldet heisst also meine andere haelfte ist der alleinige mieter somit kann sie mich jederzeit an die frische luft setzen. . eventuell kannst du aber den vertrag mit unterschreiben somit seit ihr beide mieter nachteil es muessen dann immer beide kuendigen da sonstkuendigung nicht akzeptiert wird.
jo, das hilft weiter, danke
Liest du hier der vorletzte Absatz vor dem Thema " Ihre Wohnung und Ihre Rechte!" http://www.npd-leipzig.net/ihre-sozialen-rechte
Ärger vermeiden wollte ch auf jeden Fall. Hab bereits mit einer ehemaligen Vermieterin richtig schön Terz gehabt. Kurz nach dem Auszug gabs dann Post vom Amtsgericht. 1,5 Jahre Schriftverkehr und Ärger bis das ganze dann eingestellt wurde weil sie Insolvenz angemeldet hat. ich hätte zwar gewonnen, aber Spaß machts trotzdem nicht. Wollte das auf jeden Fall vorher mit dem Vermieter klären. Aber was ist wenn er sagt, dass es ihm nicht passt? Können wir dann trotzdem beide einziehen weil ers eh nicht verbieten kann? oder ist sein Wort dann Gesetz?
Ein offenes Wort mit dem Vermieter hilft euch viel weiter.Zumal wenn du länger als vier Wochen bei ihr wohnst,gilt es auch als Untermiete.Um Ärger auch wegen der Betriebskostenabrechnung mit anderen Mietern zu vermeiden,solltet ihr von vornherein klare Fronten haben.
Meine Freundin mietet eine Wohnung, die groß genug für uns beide ist. so ist die Idee entstanden, dass ich direkt mit einziehe. Muss der Vermieter das absegnen? Kann er das verbieten? Muss man es ihm überhaupt erzählen? Wissen muss er das ja sicher. Sonst wundert er sich wenn da plötzlich 2 Namen am Briefkasten stehen.
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