Thema: Wohnung tapezieren bei Auszug?
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jo, jetzt funzt er auch so Vorher war das Problem nicht, dass der Link nicht funktionierte. Die Seite konnte nicht geladen werden. War wohl der Server down oder so. Link kopieren und so hatte ich auch gemacht. auch ohne den Kram nach dem / um über die Hauptseite dran zu kommen. Aber egal, jetzt gehts ja ;-) uuuuund Danke für den Link natürlich :-)
Zitat von Grimmbold den Lonk von Wolle bekomm ich leider nicht geöffnet. Kopiere den Link und trage ihn dann in die Adressleiste deines Browsers ein.
ja, so dachte ich mir das nämlich auch. Dachte mir nur, wenns wirklich n neues Urteil in der Richtung gibt, warum dann mehr machen als ich muss...? ;-) den Lonk von Wolle bekomm ich leider nicht geöffnet. schon seit ein paar Tagen nich... **irgendwas mit Fisch hinschreib und vor Senseman verbeug**
ist doch eigentlich ganz einfach ziehst du in eine renovierte wohung ein hast du selbige auch so zu verlassen. ansonsten steht in den verträgen drin was du zu tun oder lassen hast bei uns ist es z.b. so decke streichen (wenn nicht mehr weiss) und tapeten runter böden raus (also teppiche) und fertig ist der fisch wenn du laminat legst kann der nachmieter es übernehmen wenn nein auch raus und fertig ist der fisch.
Dies sollte deine Frage beantworten. http://www.wohnung-jetzt.de/service/...suebergabe.php
um das Thema mal aufzufrischen: Mir wurde grad heute zugetragen, dass es (mal wieder) einen neuen Beschluss gab, der wohl besagen soll, dass man außer durchfegen so ziemlich nichts mehr machen muss, wenn man auszieht. Seit 2006 kann ja ne Menge passiert sein. Was im Mietvertrag steht, ist ja wohl ohnehin zweitrangig, da das Gesetz bekanntlich über dem Vertrag steht. Hat da jemand stichhaltige aktuelle Infos dazu? wär ganz gut, weil ich demnächst aus dieser Wohnung hier ausziehen werde. Und wer will schon ne Bude renovieren, die er danach nicht mehr bewohnt ;-) Absolut Tip Top muss hier ohnehin nichts hinterlassen werden, weil die Wohnung beim Einzug auch schon ein paar kleine Mängel hatte. (lose Fußleisten, Bohrlöcher etc)
bin zwar etwas spät dran aber schaut mal hier vorbei PRO WOHNEN HAMBURG - MIETRECHT A-Z - Renovierung Mietwohnung - Wohnung - Schoenheitsreparaturen - Renovierungsarbeiten - Wohnung renovieren
Zitat von DaBigJonny es ist genau anders als sonne sagt: schreibt der mietvertrag audrücklich vor, alle x jahre zu renovieren (fachgerecht) so ist dieser § nach dem gerichtsurteil ungültig. da mietverträge (war zu mindest bei uns so) oft nach dem muster formuliert sind "§7 Beim Auszug: Sollte die letzte renovierung nach §5 schon x zeit zurückliegen, so ist das vor dem auszug nachzuholen" da sich §7 auf den ungültigen §5 bezieht verliert dieser ebenfalls seine gültigkeit. (die zahlen/formulierungen können variieren). Das stimmt zwar, allerdings nur für den Fall, daß der Mietvertrag starre Fristenregelungen enthält, der den Mieter ohne Beachtung des Zustandes der Wohnung zur Renovierung zwingen. Regelungen, die nur besagen, daß der Mieter die Wohnung (ob beim Auszug aus jener oder allgemein ist unerheblich) renovieren muss, wenn ihr Zustand dies erfordert, sind wirksam (BGH Urt. v. 20.10.2004 - VIII ZR 378/03)
Ich kenn zwar kein Gerichtsurteil, aber renovieren vor dem auszug wär meines erachtens nach Sinnlos. Denn wenn ich die Wände weiss streiche, will der Nachmieter viel. ne grüne Wand, dann müsste der nochmal renovieren, also vondemher sinnlos Als wir letzten November in unsere jetzige Whg gezogen sind war auch nichts renoviert, mussten wir selber machen, aber die vormieter hatten auch einen kranken Geschmack was die farben angeht
es ist genau anders als sonne sagt: schreibt der mietvertrag audrücklich vor, alle x jahre zu renovieren (fachgerecht) so ist dieser § nach dem gerichtsurteil ungültig. da mietverträge (war zu mindest bei uns so) oft nach dem muster formuliert sind "§7 Beim Auszug: Sollte die letzte renovierung nach §5 schon x zeit zurückliegen, so ist das vor dem auszug nachzuholen" da sich §7 auf den ungültigen §5 bezieht verliert dieser ebenfalls seine gültigkeit. (die zahlen/formulierungen können variieren).
Das stimmt schon so, nur wie gesagt soll es ein relativ aktuelles Urteil geben, wonach es Mietern nicht vorgeschrieben werden kann, dass sie beim Auszug renovieren
Zunächst ist wohl mal wichtig was in Eurem mietvertrag steht...also wie und was ihr bei Auszug zu erledigen habt. Ist es dort eindeutig festgelegt? Dann habt ihr Euch daran zu halten (sofern nichts unzumutbares drin steht), ansonsten schaue doch mal in diesen Link, vielleicht hilft er ein bischen: http://www.taz.de/pt/2006/05/13/a0177.1/text
Hi. Ich habe letztens im Radio gehört, dass man beim Auszug aus einer Mietwohnung nichtmehr tapezieren muss (es gab dazu wohl ein Gerichtsurteil) Leider habe ich im Netz nichts gefunden. Hat jemand von euch dazu evtl was gehört und kann mir weiterhelfen? DANKE
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