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Thema: Wieder einzug bei Meinen Eltern geht das einfach so.

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  • 14.02.2011
    Neelix65
    Ich nehme an, dass das eine Mischung aus Wohnungsgröße und Angst der Gesellschaft ist ... wenn das z.B. eine drei Zimmerwohnung ist ... und du da mit (lass mich rechnen ... Vater+Mutter+TE+mind. 2 Kinder ...) fünf Personen wohnst könnte alles mögliche zu treffen
    - Angst wegen abnormaler Abnutzung
    - Probleme mit Gesetz wg. "Überbelegung"
    - Mehr Miete haben wollen
    - Angst die Miete nicht mehr zu bekommen
    - Angst bei zukünftigen Problemen die Mieter nicht mehr raus zu bekommen (wg. Rücksichtnahme auf gesundheitliche Probleme ...

    Lass deine Phantasie fließen ...
  • 13.02.2011
    senseman
    wobei wenn ich mir das prob nochmals durch den kopf gehen lasse, sie eh bei ihren eltern wohnen will sollte muss wie auch immer, wo liegt das prob. ne wohung für ne vier köpfige fam zu suchen ??? ich meine wenn die eltern die wohnung mieten und sagen +2 soll der rest den vermieter nix angehen.
  • 13.02.2011
    Neelix65
    Na jaaa ... ist ja auch schon eine ganze Weile her bei mir.

    Ich glaube aber auch, dass es mama... ehr darum geht überhaupt eine Wohnung zu haben ... wäre aber wahrscheinlich andererseits nicht abgeneigt eine Sozialwohnung zu bekommen.

    Deshalb: Danke dass du es erwähnst ... vielleicht hilft es ihr (zusätzlich)
  • 13.02.2011
    senseman
    Da ich damals arbeitete fiel natürlich eine Sozialwohnung aus ...
    man kann auch als normaler arbeiter mit normalem einkommen in eine sozialwohnung mit beschein kommen geht ziehmlich einfach der vermieter muss dem beamten nur nahe legen warum und gut is. im gegenzug zahlt man eine fehlbelegungsabgabe weil man ja "einem sozialschwachen" den wohnraum weg nimmt. Wobei man dazu sagen muss genossenschaftswohnungen sind nicht immer wirklich billiger als der freiewohnungsmarkt. ich wohn nämlich in einer ehemaligen Sozialwohung die sozial bindung ist vor nen paar jahren aufgehoben worden vorher durfte ich fehlbelegung bezahlen.
  • 13.02.2011
    Neelix65
    Hallo,
    da das eine "Firma" ist, die die Wohnungen vermietet, kann ich schon verstehen, warum die so "ängstlich" sind ... das ist (für dich) unangenehm aber leider - objektiv gesehen - nicht "unerhört". Ich nehme an, dass die wegen diesen Bescheinigungen nun Angst haben, sie könnten die Miete nicht bekommen, wenn du z.B. wg. deiner Krankheit arbeitslos wirst ... oder ähnliches (z.B. die psychischen Probleme deines Sohnes ... könnte ja die Wohnung beschädigen ... )

    Frage: Ist das eine "normale" Wohnungsgesellschaft oder eine "gemeinnützige" (bzw. städtische, staatliche oder durch eine religiöse Gemeinschaft betriebene) Gesellschaft?

    Bei einer normalen Gesellschaft ist der alles überragende Gesichtspunkt: Bekomme ich SICHER die Miete??? Leider kommt es dadurch oft zu - im Einzelfall - haarsträubenden Ergebnissen (sah vor kurzem einen Bericht über eine Familie mit ... acht oder neuen Kindern; Mutter Hausfrau, Vater Manager mit ca. 8.000 €/monatlich ... keiner wollte denen einen Wohnung vermieten!)

    Ich würde sagen:
    Geh mal zum Wohnungsamt und bespreche dieses Problem mit denen ... Beamte haben manchmal auch ein Herz . Vielleicht gibt es die Möglichkeit einer "betreuten Wohnung". Wenn dann auch noch das Jugendamt mitzieht und das Sozialamt (evtl. falls wegen Finanziellem notwendig) ließe sich evtl. eine Lösung finden ... halt nicht bei deinen Eltern - ehr vielleicht in der Nähe deiner Eltern.

    Ich selber wohne bei einer städtischen Wohnungsgesellschaft. Als ich damals Probleme mit meinem privaten Vermieter hatte, ging ich zum Gesundheitsamt, die bestätigten mir, dass meine Arbeitsfähigkeit wegen des Stress mit diesem Vermieter gefährdet sei und so kam ich beim Wohnungsamt auf eine Liste für "freifinanzierte Wohnungen". Da ich damals arbeitete fiel natürlich eine Sozialwohnung aus ... aber diese freifinanzierten Wohnungen waren möglich, weil das Wohnungsamt zwar nicht das Belegungs-Recht hatte aber ein Vorschlagsrecht - d.h. das freie Wohnungen zuerst einem Menschen auf dieser Liste vorgeschlagen werden mussten.

    Schau dich also mal in deiner Stadt um ... gibt es dort "gemeinnützige" Wohnungsgesellschaften? Ruhig auch parallel zum Termin mit dem Amt ... Beamte wissen nicht immer alles.
  • 12.02.2011
    mama14071012
    Wohnung kündige
    und ziehe zu meinen Eltern ihn die wohnung

    ich habe am Freitag bei dem vermieter angerufen und er sagte ich darf nicht einziehen ich muss das schriftlich machen
    mein Kind wohnt aber zeit einen halben Jahr schon bei ihnen
    wo soll ich und meine Tochter ihn?
    dürfen die das? einfach so?michauf der straße lassen?

    sie wollte genau wissen warum ich wieder Heim ziehe aber mein privat leben geht denen doch nichts an oder nicht?
    oh Gott mein Kopf is einfach so leer
    icvh hab hier schriftlich von Jugendamt
    das ich nicht alleine wohnen kann da ich krank bin und meine eltern mich zeit Jahren unterstutzen
    das liegt denen vor
    wie auch das schreiben von kinderarzt das mein Sohn psychische Probleme hat

    warum sind die alle so Herz los? ich verstehe es nicht
    hab vor 7 monaten auch nicht die wohnung ihm Haus bekommen die frei war
    obwohl ich Telefonich 2 zusagen hatte von der Dame die es aber zu Schluss abgestritten hat
    war beim höchsten chef von denen beim Anwalt bin aber nicht dagegen angekommen weil die schnell den mietvertrag mit andern abgeschlossen haben
    alles nicht einfach und verwirrt geschrieben jetzt

    ich hoffe es gibt jemand der mir da etwas helfen kann

    soll ich zu einen anwalt gehen udn das klaren?
    ich habe jahr 15j ihn der wohung gelebt bin vor 7jahren aber ausgezogen

    danke fürs lesen
    und sorry für das verrirte
  • 29.01.2011
    mama14071012
    Also habe mit einen bekannten gesprochen der is anwalt
    er sagte wir sollen uns eine termin geben lassen beim vermiter
    und dan mit ihn den vertrag rein schreiben lassen
    meine eltern wollen die wohung weiter behalten fals sie da sich doch net wohl fühlen
  • 28.01.2011
    Neelix65
    Ach noch was: Persönlicher Tip/Ansicht
    Wenn du mit den Leuten bei der Gesellschaft sprchst - und du es mit einem Mann zu tun hast ... reite nicht ZU SEHR auf dem "auf der Straße hocken" rum. Deutlich sagen? Ja ... drauf rum reiten? Weniger - Wir Männer fühlen uns da so unwohl ...

    Wenn du mit einer Frau sprichst ... nur zu - du weißt ab besten auf was ihr besser reagiert

    (Sorry - ich konnte nicht widerstehen ... les grade so eine "Männer und Frauen Buch" )
  • 28.01.2011
    mama14071012
    vielen vielen dank
    ja dan werten wir das mal tun
    nicht das ich mit zwei kinder auf der starsse hock wer net soo gut
  • 28.01.2011
    Neelix65
    Dann ist der Rat von Zisselmann "Dem Vermieter vorher fragen" noch effektiver:
    - Bei einem Privatvermieter besteht ehr die Möglichkeit dass er es "schluckt" wenn er von deinem Einzug im Nachhinein erfährt - es ist sein Eigentum!
    Bei einer Gesellschaft wird strickt nach Vorschrift und Schema F gearbeitet - und wenn das Gesetz/der Vertrag besagt "x Wochen 'auf Besuch' bei mehr nur nach Erlaubnis" dann werden die nach den x Wochen (ich glaube das sind i.d.R. 6) ehr eine Räumung/Mietkündigung vornehmen.
    - Da deine Eltern sowie so ausziehen werden, hättet ihr dann aber auch bessere Möglichkeiten, dass du den Mietvertrag übernimmst bzw. einen neuen erhälst .... sofern die nicht schon einen Nachmieter haben bzw. einem solchen zugesagt haben. Leer Stehende Wohnungen kosten Geld

    Also geh mit deinen Eltern so früh wie Möglich zur Gesellscharft und frage nach - ich würde sagen du hast gute Chancen.
    Viel Glück!
  • 28.01.2011
    mama14071012
    Hallo
    und danke erst mal
    ich muss kein mietgeld zahlen
    ok das is ne große wohnbau gesellschaft mit über 4000 wohnungen
  • 28.01.2011
    zisselmann
    Ich bin da im Moment nicht ganz up to date. Aber vor dem Einzug bei den Eltern würde ich auf jeden Fall erst einmal den Vermieter kontaktieren, ob er mit einer Untervermietung der 2 Zimmer einverstanden ist. Gleichzeitig könnte man schon klären, ob Du den Mietvertrag Deiner Eltern übernehmen kannst.

    Ist besser, dass im voraus zu besprechen, als den Vermieter vor vollendete Tatsachen zu stellen. Die könnten ihm sehr sauer "aufstossen" und er stellt sich stur.
  • 28.01.2011
    mama14071012
    Hallo ihr lieben,
    ich bin neu hier
    und auf der suche ob mir jemand helfen kann

    es geht da darum
    ich möchte mich von meinen Mann trennen wir leben zusammen mit unsren Kindern ihn einer wohnung
    ich möchte mit beiden Kindern zu meinen Eltern ziehen die 2 Zimmer frei haben
    ist das möglich meine Eltern wollten ihn zirka 6-9 monaten ausziehen das ich dann mit den Kindern ihn der wohnung bleibe??
    oder muss ich mir dann auch was neues suchen?
    darf der vermieter mich dann rausschmeissen?

    Hoffe mir kann jemand helfen

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