Thema: DHL liefert Paket an Nachbarinn aus, diese gibt es nun nicht mehr her
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ach kannste nicht ??? nene mir mal einen guten grund ??? und wo ist der RA warste da mal ??? meines erachten ist der Händler (EMP) nicht seiner bring schuld nachgekommen nämlich in dem das paket nicht bei dir angekommen ist sondern bei deiner nachbarin. somit hat der VK einen vertrag mit dem versender und du mit dem VK. ergo du gehst dem VK an die wäsche (RA) und dein VK geht nach deinem versender und wiederum darf sich an die nachbarin wenden. mein wissen beruht auf erfahrung mit packet die nicht bei mir eingetrudelt sind meistens reicht es den VK in den hintern zu treten und manchmal brauchte es auch nen kleines schreiben vom RA aber danach hatte ich dann auch mein geld und meine Ware. man sollte sich mal im klaren werden wer mit wem einen vertrag hat und das ist folgender massen K mit VK und VK mit versender da VK gewerblich hat er eine bringschuld und dieser muss er nachkommen egal wie und geht das paket verschütt muss er für ersatz sorgen. und was die polizei sagt ist ziehmlich uninteressant. eigentlich könnte auch nur der VK den versender anzeigen und selbiger erst deine nachbarin du bist da eigentlich aussen vor weil der vertrag nur zwischen dir und dem VK zustande kam und sonst nix. aber ruhig wie gehabt weiter so versuchen wird schon nix bringen. Weil die tipps zweck RA und wie man den günstig bekommt liest eh keiner.
Ich war schon längst bei der Polizei und habe Anzeige erstattet, der Prozess läuft auch, momentan werden aber Daten der anderen Opfer aufgenommen. Und es ist sowieso fraglich, ob ich mein Geld oder zumindest einen Teil wiederbekomme. Laut Polizei kann ich EMP auch nicht verklagen.
was zum geier willste mit nem rechtspfleger (abgebrochener RA ) ??? ich glaube das ganze prozedere wurde hier doch schon genug ausdiskutiert oder ??? bei so einer sache geht man zu einem RA (der kann ja auch ne anzeige erstatten was hier ja nicht das problem ist, weil EMP wohl nicht seinen pflichten nachgekommen ist bringschuld und sich nun gerne raus reden möchte) kann man sich keinen RA leisten kann man beim amtgericht sich nen scheinchen holen damit man dann zum RA gehen kann. und was ich beim besten willen nicht verstehen kann wie man 5 mon. so einen ramtamtam machen kann und nicht nägel mit köpfen. ich wäre in dem fall schon beim ra gewesen hätte EMP die hosen stramm gezogen und was die dann mit der netten nachbarin machen mir egal.
Die Polizei hat keinen Bock, was zu machen. Trete den Burschen mal ordentlich auf die Füße, wenn nötig mit Dienstaufsichtsbeschwerde. Eine Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich bei der Polizei, bei einer Staatsanwaltschaft oder den Amtsgerichten erstattet werden. Eine mündliche Anzeige wird zu Protokoll („zur Niederschrift“) genommen. Sofern auf Grund der in der Strafanzeige mitgeteilten Tatsachen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Straftatbestand verwirklicht sein könnte (so genannter Anfangsverdacht), sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, der Anzeige nachzugehen und den Sachverhalt so weit wie möglich aufzuklären. Die Anzeige wird von der Polizei der Staatsanwaltschaft vorgelegt, die dann nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet, ob gegen den Beschuldigten Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird. Im letzten Fall erhält der Anzeigeerstatter einen schriftlichen Bescheid. Der Anzeigeerstatter kann gegen die Einstellung Beschwerde einlegen.
Der Rechtspfleger kommt leider nur zum Einsatz, wenn er von den Behörden angefordert wird. Ich bekomme also keinen Prozess und die Polizei kann momentan auch nichts machen.
Zitat von Kitty Heute kam von EMP ein Schreiben zurück, dass sie ihre Pflicht mit der Auslieferung an die Nachbarn erfüllt hätten und jetzt nichts mehr machen könnten/würden/müssten. >:-( Ich bin wirklich stinksauer!!! Nächste Woche werde ich beim Verbraucherschutz anrufen und fragen, was ich noch machen kann. So ein Unsinn Geh zum nächstgelegenen Amtsgericht und wende dich dort an einen Rechtspfleger der erklärt dir die rechtlichen Möglichkeiten. Du bekommst auch Prozesskostenhilfe das bedeutet der Prozess und der Anwalt kostet dich keinen Cent egal ob du verlierst (Sehr unwahrscheinlich) oder gewinnst. Weiters gehe zur nächsten Polizei Station und erstatte anzeige wegen Diebstahls gegen deine Nachbarin
ahh ja haben sie. komisch seit wann haben die nen vertrag mit deiner nachbarin gehabt ??? und so langsam frag ich mich ernsthaft ob es überhaupt noch sinn macht sich hier über den fall aus zulassen. Weil ich denke mal solangsam sollte es doch an der zeit sein nägel mit köpfen zumachen. und mal die hier genannten ratschläge umsetzen oder schreib das geld in den wind spar noch ne runde und bestell nochmals bei EMP so kann man wenigsten geld machen.
Heute kam von EMP ein Schreiben zurück, dass sie ihre Pflicht mit der Auslieferung an die Nachbarn erfüllt hätten und jetzt nichts mehr machen könnten/würden/müssten. >:-( Ich bin wirklich stinksauer!!! Nächste Woche werde ich beim Verbraucherschutz anrufen und fragen, was ich noch machen kann.
Is am ende schitt egal was der RA möchte die Rechnung bekommt der Verkäufer inkl. Brief und ich denke mal ein Versandhändler wie er hier benannt wurde wird es eh nicht auf einen Rechtstreit ankommen lassen, da er weis das er verlieren wird. Also zwei möglichkeiten. 1. Er kommt nach deinem Schreiben aus den pushen oder 2. Er kommt nach dem RA aus selbigen wenn nein dann option 3. Er kriegt vom Amtrichter einen gepinnt und aus seinem 130 Euro schaden kann schnell mal der 500+x werden weil dann bezahlt er 2x RA und Gerichtskosten das läppert sich dann.
Wenn du ne RSV hast, guck / frag da mal nach. In der Regel ist ein Beratungsgespräch für dich kostenlos. Dann wird der Anwalt dir alles ganz genau erzählen was Kosten, Fristen etc angeht. Viele Anwälte beraten auch schon so kostenlos. Oder einfach mal anrufen (einen Anwalt) und kurz die Sache schildern. Kan gut sein, dass der Anwalt direkt sagt "ich schreib da fix n Brief, kostet 60€, dann isses geritzt" Wenn der RA dich am Telefon gar nicht erst anhören will, ruf n anderen an...
Übrigens: Die von senseman erwähnte Frist muss als festes Datum im Schreiben stehen! Nicht: "innerhalb der nächsten zwei Wochen" oder "spätestens nach 10 Tagen" Sondern: "... bis zum 15.01.2011" (z.B.)
Vielen Dank für eure - bisherigen - Antworten, ihr habt mir sehr geholfen. :-) Ich versuche es jetzt erst mal über ein Mahnschreiben per Einschreiben, dann mal schauen, was zurück kommt. ;-) Dann vergiss nicht ne Frist zur rückerstattung bzw. zur neu lieferung der Ware rein zusetzen sollte zwischen 7-10 Tagen liegen. Die Rechtsanwaltskosten sind ja ziemlich happig, bis zu 190 Euro für eine Erstberatung. Da bin ich mir noch nicht sicher, ob ich einen RA zu Rate ziehen soll, immerhin wären die Kosten dafür höher als der eigentliche Wert des Paketes. Der gedanke ist widermal absolut genial. wenn du das denn so durch ziehen willst, dann würde ich mir auch noch das einschreiben klemmen sind ja auch noch unkosten die man sich sparen sollte, und man erkennt daran auch das du den thread nicht gelesen oder verstanden hast . nochmals langsam zum mitschreiben der beklagte zahlt die rechnung weil du nach BGB im Recht bist und der beklagte seiner Bringschuld nicht nachgekommen ist. von mir aus könnte der RA 1000 kosten mir egal der beklagte zahlt alles. Weil ich kaum glaube das bei der geschilderten situation ein rechtsstreit vor einem gericht ausgefochten wird.
Vielen Dank für eure - bisherigen - Antworten, ihr habt mir sehr geholfen. :-) Ich versuche es jetzt erst mal über ein Mahnschreiben per Einschreiben, dann mal schauen, was zurück kommt. ;-) Die Rechtsanwaltskosten sind ja ziemlich happig, bis zu 190 Euro für eine Erstberatung. Da bin ich mir noch nicht sicher, ob ich einen RA zu Rate ziehen soll, immerhin wären die Kosten dafür höher als der eigentliche Wert des Paketes.
Auch mit der Bank reden wie es mit Rückbuchung des Geldes ist. Das kannste vergessen, wenn man Geld anweisst und es von der Bank weiter geleitet wurde ist ende im Gelände. Da machste nix mehr geht nur bei einzugsermächtigung die kann man binnen x Wochen zurück holen. Ich würde EMP anmahnen, ihr könnt da selbst ein Schreiben aufsetzen. Da sie jetzt schon rum zicken würde ich ehr andere Seiten aufziehen weil 130 € dins nicht mal eben und da verstehe ich pers. keinen Spass mehr wer da mit mir diskutieren will macht es wohl oder über lauf der juristischen ebene ist für mich stressfreier und für den gegner teuer .
Und für die Zukunft: Wenn du wiedermal etwas per Versand bestellst und nicht sicher bist ob du es persönlich entgegen nehmen kannst - gib denen eine "abweichende Lieferanschrift" an - ist so kaufmännisch voll etabliert - dann natürlich eine Adresse/Empfänger der/dem du vertraust!! Oder lass auf dem Auftrag "Persönlich" bzw. "zu Händen ..." vermerken! Die betreffenden Personen müssen sich dann i.d.R. ausweisen.
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