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Thema: rechnung von usenext???

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  • 27.10.2013
    Fire
    ....trotzdem nur Abzocke
  • 29.04.2007
    BigJohn
    Danke dir für die Aufklärung. Mein Wissensstand ist einige Jahre alt.
    Da lobten einige das Usenxt-Angebot so, weil sie da mp3 laden konnten.. war aber definitiv illegal..

    Naja.. wie du schon sagst.. manche Daten sind allgemein bekannt als "unkopierbar" (Kopierverbot).
    Man ist ja immer selbst dafür verantwortlich.

    Was mich dann aber ärgert, dass manche Werbung so ist, als wenn alles legal wäre. .. und gerade Kiddies sind dan die Opfer.. naja.. und irgendwann kommts dann heraus

    Gruß
    BJ
  • 28.04.2007
    senseman
    Zitat Zitat von BigJohn Beitrag anzeigen
    Pricius hat die Lage schon richtig beschrieben.
    Usenext ist nur ein kostenpflichtiger Service, der Zugang zu bestimmten Bereichen herstellt.

    In der Werbung von Usenext wird aber behauptet, dass man die Inhalte legal herunterladen kann....
    und diese Behauptung ist (in Deutschland jedenfalls) großteils falsch.
    Es wird suggeriert, dass man durch den Beitrag das Recht hat alles kostenlos und rechtmäßig zu bekommen.
    Wenn es sich nicht um Daten mit Rechten anderer handelt ist das korrekt.. jedoch Filme, Musik usw.. dürfen nicht geladen werden.. man verstößt gegen geltendes Recht..

    Aber das interessiert Usenext nicht.

    Die Hauptfirma hat ihren Sitz in GB und ist im britischen Register eingetragen. Die deutschen Gesetze interessieren die also nicht.
    Die deutsche Tochterfirma stellt nur den Zugang zur britischen Hauptfirma her.
    Sie handelt also auch gesetzeskonform.

    Der "schwarze Peter" liegt beim Benutzer vom Usenext-Dienst.
    Lädt er geschützte Dateien, ist es allein sein Problem.

    Eine Firma muss nicht auf die allgemeingültige gesetze aufmerksam machen.
    Im "Laden um die Ecke" hängt auch kein Schild "Diebstahl ist verboten".. weil es jeder wissen müsste.
    Und ganau darin liegt der Erfolg vom Usenext. Man weist nicht auf die Unrechtmäßigkeit bestimmter Vorgänge hin

    und/oder bezieht sich nur auf "außerdeutsches Recht".. indem es vielleicht legal ist, Filme zu "raubkopieren"
    Also mit den Filmen kann ich dir nicht ganz zustimmen ich habe selber seit Jahren nen Newsnet zugang und es ist dabei schon ehr nen prob. an Filme zukomen (kino) die meisten Daten sind dort zerstückelt (in mehrere gepakte dateien) und grössten teils handelt es sich bei diesen filmen un legale dinge (amateur video) oder sowas
    ganze kinofilme findet man ehr in Tauschbörsen als im Newsnet. Des weiteren werden die Newsgroups um einiges kastriert so das man auf illegale Inhalte ehr keinen zugriff bekommt.
    Ausserdem bleibt es jedem Musiker filme macher ja freigestellt ob er auf seine rechte verzichtet und man weiss ja eigentlich auch das wenn z.b. der neuse james bond im netz geister egal welche stelle das kann nicht legal sein.
    Desweiteren ist das Newsnet quasi ein parallel netz zum Internet es besteht aus unzähligen Servern wo man halt nur zugang durch anbieter wie z.b. Usenext bekommt. Dadurch ist es auch fast unmöglich nach zu vollziehen wer die daten reingestellt hat und wer diese sich unter läd das newsnet hat ein eigenes Protokoll welches man durch zusatz tools wie z.b. Agent benutzen kann. Einweiterer aspekt ist das die meisten daten dort eine halbwert zeit von max 30 Tagen haben und diese zeit ehr weniger als mehr ist.
  • 28.04.2007
    BigJohn
    Pricius hat die Lage schon richtig beschrieben.
    Usenext ist nur ein kostenpflichtiger Service, der Zugang zu bestimmten Bereichen herstellt.

    In der Werbung von Usenext wird aber behauptet, dass man die Inhalte legal herunterladen kann....
    und diese Behauptung ist (in Deutschland jedenfalls) großteils falsch.
    Es wird suggeriert, dass man durch den Beitrag das Recht hat alles kostenlos und rechtmäßig zu bekommen.
    Wenn es sich nicht um Daten mit Rechten anderer handelt ist das korrekt.. jedoch Filme, Musik usw.. dürfen nicht geladen werden.. man verstößt gegen geltendes Recht..

    Aber das interessiert Usenext nicht.

    Die Hauptfirma hat ihren Sitz in GB und ist im britischen Register eingetragen. Die deutschen Gesetze interessieren die also nicht.
    Die deutsche Tochterfirma stellt nur den Zugang zur britischen Hauptfirma her.
    Sie handelt also auch gesetzeskonform.

    Der "schwarze Peter" liegt beim Benutzer vom Usenext-Dienst.
    Lädt er geschützte Dateien, ist es allein sein Problem.

    Eine Firma muss nicht auf die allgemeingültige gesetze aufmerksam machen.
    Im "Laden um die Ecke" hängt auch kein Schild "Diebstahl ist verboten".. weil es jeder wissen müsste.
    Und ganau darin liegt der Erfolg vom Usenext. Man weist nicht auf die Unrechtmäßigkeit bestimmter Vorgänge hin

    und/oder bezieht sich nur auf "außerdeutsches Recht".. indem es vielleicht legal ist, Filme zu "raubkopieren"
  • 07.01.2007
    PriscusNet
    usenext stellt zugang zum usenet. um das ganze mal zu erläutern

    usenet ist sowas wie ein forum einfaher gesagt. die nutzung dieses netzwerks ist kostenlos. jeder provider stellt seinen usern freien zugang zu diesem netzwerk, allerdings werden die s.g. binaries ausgschlossen (das sind dateien jeglicher art ausser text, z.b. video, musik, archive usw) da diese dateien ja jede menge traffic beanspruchen. und hier kommt usenext ins spiel, gegen einen jahresbeitrag gibt dir usenext zugang zu den binaries

    wenn du das nähste mal etwas kündigst verlange immer eine kündigungsbestätigung. IMMER. egal was es ist. kannst du denn irgendwie belege dass du den vertrg mit usenext gekündigt hast?
  • 07.01.2007
    kenne die Firma auch das ist fü+r Legal Musik runter ziehen die wollte auch von mir Geld haben ..ich habe mich weiter nicht drumm gekümmert habe den gesagt wenn ich noch einmal eine rechnung bekomme zeige ich die an wegen betrug und so weiter..jetzt habe ich schon seit 2 jahren nix mehr von den gehört..also bezahl das auf keinen fall!
  • 06.09.2006
    Danny1983
    Ich hatte ein änliches Problem. Hatte auch Probe Abo gehabt. Ist aber schon 1 Jahr her. Jetzt kamm vor ein par Wochen ein Brief mit der aufforderung den Betrag zu überweisen.

    Das hatte ich natürlich nicht gemacht. Ich habe die Per Post angeschrieben, und seit dem habe ich von denn nie wieder was gehört!


    Ich hatte denn auch angedroht einen Anwalt ein zu schalten.


    @DaBigJonny leider habe ich denn Beitrage grade erst entdeckt. Ich hoffe das du denn schon ein Brief geschockt hast. Wenn nicht, würde ich das schnellstens machen. An besten nen einschreiben mit ruckschein *Ist aber sau teuer* "Habe ich leider nicht gemacht, ist aber wirklich besser. Denn dann hast du was in der Hand. Das wusste ich aber zu den zeitpunkt leider nicht. Habe voher noch nie was von einen rückschein gehört"


    Ich hattte auch nur eine Mahnung "aber bei mir Stand auch ein Betrag in der Mahnung.


    Wenn die mir noch mal so dumm kommen, übergebe ich das der Anwaltschaft oder gar der Stadsanwaltschaft. Denn das ist Betrug. Denn wenn man das Probe Abo macht, und es wirklich nicht richtig gekündigt worden sein sollte, hätte man ja auch ein Brief bekommen müssen wo drin steht das man jetzt Mitglied ist. Oder Sie hätten mit die Mahnung "oder besser gesagt die Zahlungsaufforderung" ja nach 2 oder 3 Monaten schicken können. Das ist ein drecks "Unternehmen". Von mir bekommen die nichts.

    Das sind alles Halsabschneider.


    Wo ist in Deutschland nur der Verbraucherschutz???



    mfg Danny
  • 10.08.2006
    Schlichti
    Moin,

    Sonst schicke ein Einschreiben mit Rückschein hin und denen du sie bittest, dir erstmal eine Rechnung zu zeigen. So hast du auch was in der Hand, weil ohne Rechnung würde ich auch nichts bezahlen.

    MFG
  • 09.08.2006
    The J
    wenn ich das wüsste. ich habe auch keine rechnung, sondern nur diese mahnung bekommen. das ist ja der witz. auf die mail hat man bisher nicht reagiert.
  • 09.08.2006
    sonne71
    Zitat Zitat von DaBigJonny
    ich weiß 100%ig dass es diese klausel damals noch nicht gab, denn man konnte über sein profil den account wieder löschen (ähnlich wie hier im forum), was als kündigung des probeabos gegolten hat.
    habe gestern noch eine freundliche mail geschrieben, dass ich nicht zahle aus oben genannten gründen...bis jetzt kam keine antowrt.

    Ich weiss natürlich nicht was vor einem Jahr dort geschrieben stand, kann Dir nur sagen, das unter den AGB´s "August 2004" steht...

    Für was genau soll die Rechnung denn sein? "Jahresmitgliedsbeitrag" oder wofür?
  • 08.08.2006
    BigEddie
    Hi,

    ... auf jeden Fall solltest du erstmal KOntakt aufnehmen und der Rechnungsstellung wiedersprechen, damit die das nicht an das Inkassobüro weiterleiten, das bedeutet nur zusätzlichen Ärger und Stress, außerdem kämpfst du dann an zwei Fronten.

    Die Frage ist, ob zum Zeitpunkt deines Wiederrufes dieser über die Webseite gestattet war bzw. dieser Weg der Kündigung dort angeboten wurde. Wenn ja bleibt nicht das Problem der Beweispflicht aber in der Regel bekommt man dann doch eine Bestätigung per MAil.

    ICh verlasse mich generell nicht mehr auf Web-basierte Kündigungen sondern schicke die immer noch per Post und Fax nochmals hinterher, hab da auch schlechte Erfahrungen machen müssen.

    Regards
    Edgar
  • 08.08.2006
    The J
    Zitat Zitat von sonne71
    Ich erkenne nicht ganz genau wofür der verein das Geld nun möchte, aber vielleicht war Deine Kündigung per Email/ Internet nicht rechtens. Auszug aus den AGB´s der Seite:

    Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, entweder per Fax oder auf dem Postwege

    Ich habe mal versucht eine Zeitschrift per Email zu kündigen, das wurde auch nicht akzeptiert, musste die Kündigung auf dem Postweg wiederholen.

    ich weiß 100%ig dass es diese klausel damals noch nicht gab, denn man konnte über sein profil den account wieder löschen (ähnlich wie hier im forum), was als kündigung des probeabos gegolten hat.
    habe gestern noch eine freundliche mail geschrieben, dass ich nicht zahle aus oben genannten gründen...bis jetzt kam keine antowrt.
  • 08.08.2006
    sonne71
    Ich erkenne nicht ganz genau wofür der verein das Geld nun möchte, aber vielleicht war Deine Kündigung per Email/ Internet nicht rechtens. Auszug aus den AGB´s der Seite:

    Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, entweder per Fax oder auf dem Postwege

    Ich habe mal versucht eine Zeitschrift per Email zu kündigen, das wurde auch nicht akzeptiert, musste die Kündigung auf dem Postweg wiederholen.
  • 07.08.2006
    The J
    ich habe gerade folgende email, mit dem betreff "zahlungserinnerung" bekommen. das komische ist nur, ich habe vor ca einem jahr mal das probeabo von usenext gehabt, (14-tage kostenlos), aber es nach 10 tagen wieder über die usenext homepage gekündigt (ist ja im sinne des fernabgesetz). Was soll ich jetzt tun???

    Zahlungserinnerung
    --------------------------------------------------------------------
    Ihre Kundennummer: xxxxxxx

    Lieber Herr xxxxxxxx,

    leider konnte zu Ihrem UseNeXT-Kundenvertrag noch kein
    Zahlungseingang verzeichnet werden.

    Hier handelt es sich sicherlich nur um ein Versehen.
    Ein Grund für die offene Forderung könnte beispielsweise
    eine fehlerhafte Angabe Ihrer aktuellen Bankverbindung oder
    ein Tippfehler sein.

    Wir bitten höflichst um Überprüfung, und gegebenenfalls Berichtigung
    Ihrer aktuellen Kontoinformationen.

    *******************************************************************
    Bitte kontrollieren Sie deshalb umgehend Ihre Angaben
    unter folgendem Link:
    http://usenext.de/index.cfm?sInkaUUI...xxxxxxxxxxxxxx

    Falls Sie dazu aufgefordert werden, geben Sie bitte folgende

    Vorgangsnummer ein: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Folgen Sie dann bitte den Anweisungen auf der Seite.
    *******************************************************************

    Wir erwarten Ihren Zahlungseingang bis zum 08.08.2006

    ==============================================================
    Anlage: Ihre Daten
    ==============================================================
    Kundendaten:
    xxxxxxx xxxxxxx
    xxxxxxxxxxxxx 1
    xxxxxxx xxxxx

    --------------------------------------------------------------
    Rechnungsposition:
    --------------------------------------------------------------
    Rechnungsnummer: xxxxxxxx
    Rechnungsdatum : 29.07.2006


    Zahlungserinnerung für Rückbelastungsrechnung xxxxxx

    Stückzahl: 1
    Einzelpreis: 82,20 Euro
    -------------------------------

    Mahngebühr

    Stückzahl: 1
    Einzelpreis: 4,31 Euro
    -------------------------------




    Nettopreis: 86,51 Euro
    MwstAnteil:
    16% entsprechen: 13,84 Euro
    Gesamtpreis: 100,35 Euro



    In der Gesamtsumme sind Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR enthalten.


    Sofort zahlbar nach Eingang dieser Zahlungsaufforderung über obigen
    Link bis spätestens 08.08.2006

    Sollte dies nicht geschehen, weisen wir Sie höflichst darauf hin, dass
    Ihnen weitere Kosten durch ein von uns zu beauftragendes Inkassobüro entstehen.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Service-Center:

    Email: servicecenter@aviteo.de
    Tel.: 0911/580-6960
    Fax : 0700/7467-826657
    Brief: Postfach 10 01 062
    68001 Mannheim

    Geschäftszeiten: Mo - Fr 7:00 bis 21:00 Uhr

    --------------------------------------------------------------------
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    --------------------------------------------------------------
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