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Thema: kindergeld

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  • 16.03.2004
    Gorby
    Ich habe mal mit der Kindergeldstelle telefoniert. Und die Kollegin sagte einfach mal den Antrag stellen und abwarten , weil es gibt da noch einige auslegungen.
  • 24.02.2004
    hab mir den gesetzestext noch einmal genau durchgelesen. in den von mir aufgeführten urteil des bgh leistete der kläger 1/2 jahr zivildienst. währenddessen ist man jedoch nicht kindergeldberechtigt.

    sind für dich die voraussetzungen des kindergeldes das GANZE jahr über erfüllt (siehe §32 IV Nr. 2), so gilt auch die grenze i.H.v. 7.188 € (in 2004 sind das über 7.600 €). bist du dagegen z.B. 3 monate lang vollbeschäftigt, dann musst den freibetrag um 3/12 kürzen, da das kindergeld monatsgenau bezahlt wird. also zählt dann für die ersten 9 monate des jahres die grenze von 9/12*7.188 €.
  • 24.02.2004
    Original von lukasreich
    so sehe ich da auch, svenja.

    allerdings wurde in in einem urteil des bfh (siehe hier) das erhaltene azubigehalt (5 monate) in beziehung gesetzt mit der anteiligen (5/12) einkommensgrenze. also doch nicht jahresbezogen (siehe in dem urteil unter II Nr.2). ist leider aus 1998, ich denke aber nicht dass sich der gesetzestext seither so grundlegend geändert hat.
    oh sorry, das wusste ich nicht. (wobei ich nur bruchteile von dem gesetzestext verstanden habe ;-) )
    heißt das, wenn ich z.b. nur bis september in ausbildung bin (das ist bei mir der fall) gilt für mich nicht die einkommensgrenze von 7xxx¬ sondern eine Einkommensgrenze von 9/12 * 7xxx¬???? und wenn ich dann doch von oktober bis dezember irgendwo arbeite/jobbe, gilt aber wieder die normale Grenze von 7xxx¬???
  • 24.02.2004
    so sehe ich da auch, svenja.

    allerdings wurde in in einem urteil des bfh (siehe hier) das erhaltene azubigehalt (5 monate) in beziehung gesetzt mit der anteiligen (5/12) einkommensgrenze. also doch nicht jahresbezogen (siehe in dem urteil unter II Nr.2). ist leider aus 1998, ich denke aber nicht dass sich der gesetzestext seither so grundlegend geändert hat.
  • 24.02.2004
    Original von lukasreich
    hallo,

    bwzüglich der einkommensgrenze von 7.188 ¬ p.a. habe ich eine frage: spielt es eine rolle, wann diese in welcher höhe verdient wurden, d.h. kann ich beispielsweise 7.000 in einem monat verdienen (angenommen als azubi, obwohl natürlich als solcher utopisch), dann nur noch studieren und nichts weiter verdienen? erhalte ic hdann auch kindergeld? die voraussetzungen des §32 IV Nr. 2 sind nämlich erfüllt (beruf ausgebildet - dazu zählt eine ausbildung als auch ein studium) sowie auch die des satzes 2 dieses abschnittes (max. 7.188 pro kalenderjahr).

    mfg
    lukas
    das stimmt so, es kommt auf den jährlichen betrag haben. es geht also nicht unbedingt darum ob du den betrag durch feste monatliche einnahmen, z.b. das normale azubigehalt, oder durch einmalige einnahmen, z.b. jobs in den semesterferien, etc. bekommst. wichtig ist, dass es im jahr nich mehr als 7xxx ¬ sind (es sind meines wissens nicht mehr 7188¬!) und das erkennt man ja auf deiner lohnsteuerkarte.
  • 24.02.2004
    hallo,

    bwzüglich der einkommensgrenze von 7.188 € p.a. habe ich eine frage: spielt es eine rolle, wann diese in welcher höhe verdient wurden, d.h. kann ich beispielsweise 7.000 in einem monat verdienen (angenommen als azubi, obwohl natürlich als solcher utopisch), dann nur noch studieren und nichts weiter verdienen? erhalte ic hdann auch kindergeld? die voraussetzungen des §32 IV Nr. 2 sind nämlich erfüllt (beruf ausgebildet - dazu zählt eine ausbildung als auch ein studium) sowie auch die des satzes 2 dieses abschnittes (max. 7.188 pro kalenderjahr).

    mfg
    lukas
  • 04.02.2004
    ich bin im moment auch fleißig am kindergeld beantragen, vielleicht kann ich also helfen.
    wie birgit62 schon sagte ist der bruttobetrag gemeint, es sind aber für dieses jahr glaub ich etwas über 7600¬ und nich mehr 7188¬.
    wenn du also im jahr mehr als diesen betrag verdienst erlischt dein anspruch auf kindergeld. du kannst deinen verdienst aber drücken, in dem du angaben zu deinen werbungskosten machst (dazu gibts ein formular, werd mal schaun ob ich nen link finde).
    da kannst du z.B. doppelte haushaltsführung, fahrtkosten zur arbeit/berufsschule... angeben, die dann von deinem einkommen abgerechnet werden und so kommt man dann evtl doch unter die 7600¬ grenze obwohl man brutto mehr verdient.
    vielleicht hilft dir das ja weiter..
  • 31.12.2003
    Hallo,
    Um Kindergeld beziehen zu können, musst du wie du schon festgestellt hast die Freigrenze beachten.......es wird das Bruttoeinkommen, also auch das Weihnachtsgeld mit einbezogen, daraus errechnet sich dann ob du Anspruch hast oder nicht.....
    Ich hoffe das hilft Dir weiter, ansonsten kannst Du auch bei der Kindergeldkasse anrufen, die geben Dir auch Auskunft.........

    Lieben Gruß Birgit
  • 31.12.2003
    StefanM
    Ist für mich leider schon zu lange her, als das ich Dir jetzt genau helfen könnte.

    Vielleicht hilft Dir ja dieser Link:
    http://www.bund.de/

    Gruß
    StefanM
  • 31.12.2003
    Moin,

    ich hab mal eine frage bezüglich des kindergeldes.
    das gesamteinkommen (u.a.) im jahr legt ja fest, ob man noch kindergeld beziehen kann oder nicht (nach umfangreichen ermittlungen habe ich herausbekommen das diese sich bei 7188 euro p.a. einpendelt).
    Nun meine Frage: ich konnte nicht herausbekommen ob damit das brutto- oder nettoeinkommen gemeint ist.
    werden andere sachen (miete, versicherung, ...) hier mitbeachtet?
    (wohl doch net so umfangreich meine ermittlungen ... )

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