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  • 23.04.2004
    Gorby
    Danke Homie hatte aber alles in einer zweiten pn klargestellt. ich warte nur auf eine Antwort damit ich sie weiterhelfen kann.
  • 23.04.2004
    homie
    Noch ergänzend:
    In welchem Bereich du lebst, damit meint er wohl die Stadt bzw. Bundesland.
    Auf jedenfall wünsche ich dir viel Glück bei der Verfolgung dieser Straftat.
  • 23.04.2004
    sonne71
    Hi Grissel,

    wir hoffen sogar sehr das Du uns auf dem Laufenden hälst!

    Hast Du Abzüge von den beschriebenen Fotos oder kannst Du rankommen? Die wären sicher ein grosser Beweis. Gut wäre es auch wenn Du noch jemanden finden würdest der mit Dir aussagt - vielleicht käme es bei ihm zur Hausdurchsuchung und Fotos, etc. würden gefunden.

    PN steht übrigens für Persönliche Nachricht und Du findest die PN-Box ganz oben auf der Seite. Dort kannst Du eine Nachricht verfassen und an den Empfänger (in diesem Fall Gorby) schicken, die dann nur er lesen kann.

    Ich hoffe wir hören von Dir, sonne71
  • 21.04.2004
    Hallo ihr!
    Ich danke euch allen, dass ihr mir geantwortet habt!
    Richtige Beweise habe ich leider nicht. Wie könnte man denn so etwas beweisen - ich weiß es nicht..... Die Beweise sind halt nur in meinem Kopf..... Aber es gibt ein paar Fotos von mir, wo ich von ihm nacktfotografiert worden war.
    Da habe ich im Garten "geplanscht" und er hat mich dabei fotographiert und sozusagen auf meine geschlechtsteile fixiert. Das fällt doch auch unter die Art Missbrauch, habe gestern auch soetwas gelesen, weiß nur nicht wo. Jedenfalls ist das fotographieren von nackten Kindern verboten. Also nich so fotos wie wenn man sein Baby badet oder so.. ach ich weiß nich wie ich es sagen soll...
    Aber liege ich da in irgend einer weise richtig?!

    Zu Gorby: Wie geht das "pn" ? Und wie meinst du das mit inwelchem Bereich ich lebe?

    Ich danke euch allen, dass ihr mit geantwortet habt und ich werde diesen Schritt tun und ihn Anzeigen, so ein Verbrechen passiert nicht nur einmal, ich denke mit andere Familienmitgleidern, außer meiner besagten Cousine, hat er es auch gemacht.......

    Wenn ich es gemacht habe, werde ich es euch mitteilen und sagen was bei der sache herausgekommen ist - sofern es euch interessiert (wll euch ja nicht direkt alles aufzwängen)

    Danke
  • 21.04.2004
    hanshelm
    Hi


    ... da muss ich Gorby absolut Recht geben , denn anscheinend bist du heute darüber noch nicht vollständig weg ...

    Zeig ihn an , auch deine Cousine sollte diesen Schritt unterstützen ... nur dann könnt ihr damit in Zukunft in Frieden mit diese Schmerz leben

    Bestes Beispiel ist ja derzeit der Fall Dutrox und seine noch lebenden Opfer , wie mutig sie ihm ins Gesicht gesagt haben was sie gefühlt haben fand ich beeindruckend



    hanshelm
  • 21.04.2004
    Gorby
    Natürlich und auf jedenfall solltest Du das anzeigen. Schreibe mich bitte auf pn an. Vielleicht kann ich dir dann auch einige Vereine oder Adressen von Meneschen geben dioe dir dabei helfen. Muß nur wissen in welchem Bereich du lebst.
  • 21.04.2004
    BKAHansMaulwurf
    Hi!

    du kannst deinen onkel nach 9 jahren weiterhin anzeigen! allerdings sieht es schlecht aus wenn du alleine aussagst, rede mit deiner cousine das sie mitaussagt! Wenn du alleine aussagst steht ja denn Aussage gegen Aussage, er würde im endefekt freigesprochen werden.

    halte uns auf dem laufenden, sofern du es willst!
  • 21.04.2004
    diddl1505
    selbstverständlich kannst du ihn immer noch anzeigen,solche delikte verjähren erst nach 30 jahren.
    du solltest aber bedenken das man sowas auch beweisen muss,ist ja schon oft vorgekommen das leute nur aus rache beschuldigt wurden.
  • 21.04.2004
    sonne71
    hi,

    ich habe gerade ein bischen gegoogelt und hier etwas entdeckt das Dir weiterhilft:

    Und nun berechnen wir die Verjährung für die Sexualstraftaten.Hier ist zu beachten, daß der Gesetzgeber den Umstand berücksichtigt hat, daß viele Taten in der Familie geschehen und von anderen Vewandten aus falscher familiärer Rücksichtnahme nicht angezeigt werden. Bei zehn oder gar nur fünfjährigen Verjährungsfristen führte dieses mitunter dazu, daß Taten verjährten, bevor das Opfer Anzeige erstatten konnte.
    Durch §78b StGB wurde daher gesetzlich festgelegt, daß die Verjährung bei Taten nach §176-179 ruht, bis das Opfer achtzehn geworden ist.
    DAs ganze stammt von dieser Seite:
    http://www.verbuendete.de/forum%20bi...sages/245.html

    Dort findest Du noch mehr Hinweise zum Thema.

    Es kam zwar nie zum Geschlechtsverkehr, aber nur das anfassen, fummeln... und die Sätze wie :"Sag nichts der Tante, ja?" ... reicht in meinen Augen dass es eine sexuelle belästigung oder sexueller Übergriff ist oder wie ich es nenne soll, oder?Kann ich ihn heute nach 9 Jahren immer noch anzeigen?
    Ich will das er zur rechenschaft gezogen wird.
    Ja - das war eindeutig eine Straftat und Du kannst ihn zur Rechenschaft ziehen. Da Du noch keine 18 bist ist die Verjährungsfrist noch nicht einmal angefangen - Du hast alle Rechte, nutze sie!!

    Ich wünsch Dir ganz viel Mut und bis bald, sonne71
  • 21.04.2004
    Hallo ihr!
    Ich habe heute mal gegoogelt undhabe ienen Artikel über sexuellen Missbrauch an Kindern durch gelesen und musste an meine "Kindheit" denken. Bin ja noch nich so erwachsen - bin 17.

    Bitte denkt nicht das das eine verarschung ist!

    Als ich ungefär 8 Jahre alt war, hat mein angeheirateter Onkel mich angefasst. Im vaginalen Bereich und am Oberkörper.... heimlich beim fern sehen. Naja gut ich muss ja nich die ganze Geschichte erläutern.
    Ich habe es dann nach einigen Monaten meiner Mutter erzählt.
    Doch nichts ist passiert ...

    Es ist schon lange her und habe es eigentlich schon vergessen und er hat sich von meiner Tante getrennt. Aber mich wiedert es doch an, wenn ich an diese Zeit denke. Er wurde nicht angezeigt - aber ich will, dass er für das bezahlt was er mir angetan hat und auch meiner Cousine (18 damals auch in meinem Alter) die bis heute immer noch schweigt, angetan hat.
    Es kam zwar nie zum Geschlechtsverkehr, aber nur das anfassen, fummeln... und die Sätze wie :"Sag nichts der Tante, ja?" ... reicht in meinen Augen dass es eine sexuelle belästigung oder sexueller Übergriff ist oder wie ich es nenne soll, oder?
    Kann ich ihn heute nach 9 Jahren immer noch anzeigen?
    Ich will das er zur rechenschaft gezogen wird.

    Kann mir einer diese Frage beantworten?

    danke im Voraus

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