Thema: Frage zum chatten
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Original von n_o_k_i_a ist das nur bei den instant messengern so 8 wie msn,icq,yahoo,... oder auch bei normalen chats Es gilt auf jeden Fall für normale Chats (webbasiert) so, wie es bei den IMs ist, weiß ich nicht
Man könnte meinen, du hast vor irgendwas Angst Gruß
hi ist das nur bei den instant messengern so 8 wie msn,icq,yahoo,... oder auch bei normalen chats
Das sind die Log´s (kurzform: Logbuch)
hi ich meine das was geschrieben wird
Log´s? Im Regelfall 2 Jahre. Natürlich machen fast alle Server logs, nur dauert es ein wenig sie zu durchforsten um den "übeltäter" zu finden. Mit der IP kann man dich sehr wohl zurückverfolgen. Wenn du von der Polizei nix mehr gehört hast liegt das daran das die nichtmehr zuständig ist. Die nimmt das nur auf und gibt das an den Staatsanwalt weiter. Von dem bekommst du definitiv noch Post, entweder zu einer Ladung für ne aussage, oder aber nur nen Brief das das Verfahren eingestellt wurde.
hi wie lange wird sowas den gespeichert ?
naja hat sich ja erledigt die polizei hat sich nicht mehr gemeldet und sont is auch alles inordnung
Hi .. *steinig den Gateway Original von gateway [...] Die Chats führen meistens keine Protokolle über das geschriebene und wie wollen sie bitte sonst den Übeltäter rausfinden? ... jeder Chat speichert logs also das gesamte geschriebene ab, IRC / Chat4free / ICQ alle miternander Original von gateway Sie wissen vielleicht wer angerufen hat allerdings wer die Nr. verbreitet hat finden die nicht so schnell raus..... sie rufen denjenigen an , der die Freundin terrorisiert hat , der sagt woher er die Nummer hat und schon ist Shorty18 dran So viel dazu hanshelm
Ja ist richtig aber wenn die polizei das so sagt muss ich es ja glauben oder??? und entschuldigt habe ich mich ja auch!!
Ich mein steinigt mich wenn ich falsch liege aber wenn du per PC in einem Chat die Nr. bekannt gegeben hast und dann jemand anruft bei ihr...... da happerts irgendwie mit der Aussage von der Polizei. Die Chats führen meistens keine Protokolle über das geschriebene und wie wollen sie bitte sonst den Übeltäter rausfinden? Sie wissen vielleicht wer angerufen hat allerdings wer die Nr. verbreitet hat finden die nicht so schnell raus..... Ich möchte die angelegenheit natürlich nicht beschönigen aber fakt ist fakt Meines erachtens allerdings, ist es selbstverständlich so eine Sache zuzugeben und sich zu entschuldigen. LG
Original von Shorty18 Meint ihr da komt noch was weil die haben gesagt das der staatsanwalt das zu entscheiden hat ob die anzeige weiterverfolgt wird oder nich Hi ... nein , der Staatsanwalt wird dann wohl keine weiteren Schritte einleiten , da ich selber einmal in einen ähnlichen Fall involviert war Damals war es nur ein Telefon-Streich , ein schlechter Scherz , der dann auch in eine Anzeige mündete ... Jedoch war die Sache nach einer authentischen schriftlichen, sowie mündlichen Entschuldigung gegessen Ich denken , bei dir wird das nicht anders verlaufen hanshelm
Letztendlich entscheidet immer die Staatsanwaltschaft, aber wenn der Staatsanwalt die Meldung erhält das der "Übeltäter" bekannt ist, seine "Tat" gestanden hat und bereut, sowie das die Anzeige zurückgezogen wurde wirst Du vermutlich mit einer freundlichen Verwarnung davonkommen. Ich denke nicht, das Du was zu befürchten hast. Es sei denn Du bist vorbestraft...?! Bist Du ???
Meint ihr da komt noch was weil die haben gesagt das der staatsanwalt das zu entscheiden hat ob die anzeige weiterverfolgt wird oder nich
Original von Shorty18 Ja hat sich erledigt habs gebeichtet und sie hat die anzeige zurückgezogen *freu**glückgehabt* Hi ... siehst du , ist doch perfekt gelaufen eine Entschuldigung macht doch meistens vieles wett und in diesem Fall hast du dich selbst vor schlimmerem bewahrt hanshelm
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