Original von BigEddie
Hi,
... wie schon mehrfach gesagt ist es wichtig erst einmal herauszubekommen, welcher Pixelfehlerklasse das Display deines Notebooks angehört...
UNd es ist wichtig zu wissen welche Pixelfehler du hast (ständig weiß, ständig schwarz, farbiges Pixel oder blinkendes Pixel...)
Für die Pixelfehlerklasse 2 -der die meisten TFT´s angehören gilt bezogen auf jeweils eine Million vorhandener Pixel nach ISO 13406-2 :
· Type 1:
Max. 2 helle Pixel (dauerhaft min. 75% Helligkeit) und
· Type 2:
Max. 2 dunkle Pixel (dauerhaft max. 25% Helligkeit) und
· Type 3:
Max. 5 abnormale Pixel oder Sub-Pixel (jedoch nicht vom Typ 1 oder 2)
Zusätzlich dürfen sich nie zwei helle und/oder dunkle Pixel innerhalb eines Kreises mit 5 Pixeln Radius befinden. Es werden auch solche Panels als defekt angesehen, bei denen sich zweimal oder öfter mehrere rote, blaue oder grüne Pixel auf einer Fläche von 5 Pixeln Seitenlänge befinden.
Das bedeutet bei einem 15" Panel (1024 x 768 Pixeln = 786.432 Pixeln)
Typ 1: tolerierte helle Pixel = 2 x 786.432 / 1.000.000 = 1,57.
Typ 2: tolerierte dunkle Pixel = 2 x 786.432 / 1.000.000 = 1,57.
Typ 3: tolerierte rote, grüne und blaue Pixel = 5 x 786.432 / 1.000.000 = 3,93.
Der Norm zufolge sind 2 permanente weiße Pixel > 1,57. Das ist also schon zu viel, und die Garantie kann greifen.
Bei einem 17" Panel (Auflösung = 1280 x 1024 = 1.310.720 Pixel.) erhält man:
Typ 1: tolerierte helle Pixel = 2 x 1.310.720 / 1.000.000 = 2,62.
Typ 2: tolerierte dunkle Pixel = 2 x 1.310.720 / 1.000.000 = 2,62.
Typ 3: tolerierte rote, grüne und blaue Pixel = 5 x 1.310.720 / 1.000.000 = 6,55.
Aber auch wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, erkennen die Hersteller zwar diese Norm an, für das Eintreten des Garantiefalles haben sie aber meist eigene Regelungen...
... so wird z.B. die Verteilung der defekten Pixel mit einbezogen, der Abstand der Pixel zum Rand oder zur Mitte usw. jeder Hersteller handhabt das nach eigenem Gutdünken...
Sollte dein Display der Pixelfehlerklasse 2 Angehören gilt das obige, bei Pixelfehlerklasse 3 erhöht sich die Zahl der erlaubten defekten Pixel auf (Type1: 5, Type 2: 15,Type 3: 50)
Du kannst also nur auf die Iso-Norm hinweisen und dann verlangen ob die 5 Pixel Regelung irgendwo schriftlich niedergelegt ist, sodaß du vor/bei Abschluss des KAufvertrages davon hättest Kenntnis erhalten können...
Wenn das nicht hilft... habt ihr hoffentlich eine Rechtschutzversicherung, die auch die Anwaltskosten in solchen Fragen übernimmt...
Regards
Edgar