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Thema: Ebay und dann iregendwann das Finanzamt?

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  • 22.04.2005
    SuperWorm
    Original von BigEddie
    Hi,

    ... genau läßt sich das nie sagen... es besteht bei Steuerfahndern meist ein Ermessensspielraum, aber wenn man sich Stimmen dazu im Internet anschaut dürfte ab etwa 30 Transaktionen im Monat das Finanzamt hellhörig werden...

    Regards
    Edgar
    Cool! also danke an schlichti und BigEddie!
    Dann ist dieses Thema also geklärt! Soviel verkaufe ich nich im Monat!
    Ich komme im Moment noch maximal auf ca. 10 Artikel im Monat!
    Also brauch ich mal keine Angst haben!

    THX an die beiden!
  • 22.04.2005
    BigEddie
    Hi,

    ... genau läßt sich das nie sagen... es besteht bei Steuerfahndern meist ein Ermessensspielraum, aber wenn man sich Stimmen dazu im Internet anschaut dürfte ab etwa 30 Transaktionen im Monat das Finanzamt hellhörig werden...

    Regards
    Edgar
  • 21.04.2005
    Schlichti
    Moin,

    Naja ich denke wenn du 20 Artikel im Monat verkaufst, wird nichts passieren.

    MFG
  • 21.04.2005
    SuperWorm
    Danke junge!
    Richtig ausführlich!!!

    Kann mir einer sagen, ab wievielen verkauften Artikeln, bin ich also mit der Steuer zu belaßten?!
    also nur so ungefähr°!
  • 21.04.2005
    BigEddie
    Original von Achim069
    Wenn Du Privat gebrauchte Sachen verkaufst kann das Finanzamt Dir garnichts da auf die Artikel ja bereits beim ersterwerb Mehrwertssteuer gezahlt wurde.
    Wenn Du neue Sachen verkaufst sieht das schon anders aus.
    Was verkaufst Du denn?
    Hi,

    ... das hat mit Mehrwertsteuer erstmal überhaupt nichts zu tun... und auch nicht unbedingt damit ob du privat Sachen verkaufst...

    Es geht darum, dass das Finanzamt ab einer gewissen Anzahl von Transaktionen als Käufer aber besonders als Verkäufer davon ausgeht und per Gesetz ausgehen darf, dass es sich bei dem e.Bay Mitglied um einen Betreiber eines Gewerbebetriebes im Sinne des § 15 EStG handeln könnte.

    Laut § 15, Abs. 2 EStG gilt derjenige als Betreiber eines Gewerbebetriebes, der sich selbstständig nachhaltig auf dem Markt betätigt und zwar mit der Absicht, Gewinne zu erzielen. Ein Gewerbebetrieb liegt auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist, alle anderen Voraussetzungen aber gegeben sind.

    Da käme dann auf den Verkäufer Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu und das kann ganz schön happig werden...

    Dabei ist es völlig egal, ob es sich um Neuware handelt oder die nicht mehr gebrauchte Babyausstattung... ganz gefährlich ist es die Babyaustattung bei e.Bay zu ersteigern und dann wieder dort anzubieten...mittlerweile gibt es da ein paar sehr überraschende Gerichtsurteile... auch was die Zahl der monatlichen Transaktionen angeht, die als "ungefährlich" oder "unauffällig" anzusehen sind...

    Die Beweislast liegt in diesen Fällen übrigens beim Betroffenen...

    Regards
    Edgar
  • 21.04.2005
    ll.bajram
    ausserdem darfst du nicht so vile verkaufen im monat. da du sonnst einen gewärbeschein brauchst. bei eine kolgen von mir war es auch so
  • 20.04.2005
    Achim069
    Wenn Du Privat gebrauchte Sachen verkaufst kann das Finanzamt Dir garnichts da auf die Artikel ja bereits beim ersterwerb Mehrwertssteuer gezahlt wurde.
    Wenn Du neue Sachen verkaufst sieht das schon anders aus.
    Was verkaufst Du denn?
  • 20.04.2005
    SuperWorm
    Original von Schlichti
    Moin,

    Beim kaufen verstehe ich das nicht, beim Verkaufen ist es wieder was anderes.

    Wo hast du das denn gelesen?

    MFG
    Sryy! Verschrieben!
    Natürlich beim verkaufen!
  • 20.04.2005
    Schlichti
    Moin,

    Beim kaufen verstehe ich das nicht, beim Verkaufen ist es wieder was anderes.

    Wo hast du das denn gelesen?

    MFG
  • 20.04.2005
    SuperWorm
    Hi!
    Anscheinend soll man bei einer bestimmten Menge, die man bei eBay oder Amazon verkauft nach einer Weile, das Finanzamt vor seinem Haus stehen haben soll!
    Warum?!
    Weil man dann ein "Berufshändler" ist!
    Meine Frage:
    Wieviel darfn ich in einem Jahr in eBay stellen?!

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