Thema: HILFE!!! Agentur verlangt Schadensersatz!
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Erstmal vielen herzlichen Dank an alle, die sich gemeldet haben! Ich bin euch für eure Hilfe und Ratschläge sehr dankbar! Es gab wirklich eine Schulung, die nicht gerade praxisbezogen war und nur 4 Stunden gedauert hatte. Als ich die Agentur angerufen habe, um die Aktion abzusagen, habe ich natürlich vorgeschlagen, dass ich mich um einen Ersatz kümmern werde. Das haben sie jedoch abgelehnt, unter dem VVorwand, „die Person wäre nicht eingeschult“. Die bereits gebuchten Springer wären dann ebenfalls „woanders eingeteilt“. Im Vertrag geht es tatsächlich um 150 Euro, es ist jedoch nicht klar, was sie unter einem „Auftrag“ meinen: die komplette Aktion oder einen Einsatztag. Sie haben mir 12 Einsatztage Mal 150 Euro + MwSt berechnet. Einem Freund von mir ist folgendes eingefallen: „Im §7 des Rahmenvertrages wird eine Vertragsstrafe für einen Promotionsauftrag in Höhe von € 150 netto vorgesehen. In ihrer Rechnung ist die Rede von einem Promotionseinsatz, was aus einem objektiven Empfängerhorizont als einen einzelnen Auftrag zu verstehen ist, vgl. §§133, 157 BGB. Außerdem stellt §7 des RV eine unwirksame Klausel nach §307 Abs.1 Satz 1 BGB dar, da sie eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners bewirkt. Aus dem §307 Abs.1 Satz 2 BGB geht hervor, dass eine unangmessene Benachteiligung u. A. dann vorliegt, wenn die Bestimmung nicht klar und verständlich formuliert ist, wie es im §7 des Rahmenvertrages eindeutig der Fall ist. Aus dem §7 des Rahmenvertrages ist nicht zu entnehmen, dass jeder Tag der Promotion als einzelner Auftrag zu verstehen ist. Diese Auslegung haben Sie mir nicht nur telefonisch, sondern auch schriftlich bestätigt, indem Sie in Ihrem Schreiben den Ausdruck “der Promotionseinsatz“ und nicht „die Promotioneinsätze“ verwenden.“ Also, ich vermute, die Agentur will mir Angst einjagen und versuchen, das Geld aus mir auszupressen. Die 150 Euro + MwSt. zahle ich – es ist nur fair, was ich am Telefon auch gesagt habe. Aber nicht mehr. Ich hoffe, mein Fall könnte den anderen nützlich sein, die in eine ähnliche Lage geraten. (Gott beware!) Nochmals vielen dank!
Leider ist es sehr wichtig aus welchem Grund du die Promotion nicht angetreten hast. Möglicherweise hast du ein ausserordlentliches kündigungsrecht gehabt, womit die Vertragsstrafe nicht fällig wäre. Zudem trifft die Klausel auf deinen Fall nicht zu : Wenn du dich rechtzeitig bei der Agentur gemeldet hast kann hier zumindest nicht diese Klasuel greifen ! Zudem kann nich die Gesamtstrafe auf einmal fällig werden ; dieses Verj#halten ist sittenwidrig und daher nicht durchsetzbar ! keine sorge ; ein Anwalt wird das schriftliche schnell erledigt haben ! (ein gewisser Vetrauensschaden ist allerdings nicht ausgeschlossen zb. wg. Schulung ) Gruß Kevy
Worum ging es genau? Vielleicht kannst ja was mit Krankheit oder so drehen...
Hi, ... die Frage ist, welche Alternativen du hast... Wenn ich den oben von dir geposteten Auszug aus den RV lese, wird die Vertragsstrafe fällig wenn du NICHT erscheinst oder die Promotion einfach vor Erfüllung des Vertrages abbrichst... Eine Absage 3 Tage vorher ist aber ja nicht "nicht erscheinen" und gäbe der Agentur noch Zeit sich um Ersatz zu kümmern. Desweiteren sind für mich 12 Tage a 150 Euro Konventionalstrafe erstmal 1800 Euro. Woher die mehr als 200 Euro Extra kommen wäre auch nicht uninteressant zu erfahren. Regards Edgar
Vielen Dank für Ihre Antwort! Das mache ich sowieso... habe inzwischen schon ziemlich viele Infos bekommen... Denke aber, die Sache wird echt lange dauern, lieber rechne ich alle Varianten durch, bevor ich etwas unternehme. schöne Grüße
Hi, .... hier kann wahrscheinlich nur ein Anwalt helfen... Regards Edgar
Alle Papiere zusammensuchen und zur Verbraucherberatung gehen. Die werden wohl empfehlen die Schriftstücke von einem Anwalt untersuchen zu lassen. Auf jedenfall würde ich das so schnell tun wie möglich.
Liebe Leute! Wer kann mir helfen? Ich habe einen Vertrag für 12 Einsatztage unterschrieben und die Schulung besucht. Kurz danach musste ich aber diese Promo aus persönlichen Gründen absagen. Was ich auch getan habe (3 Tage vor Promotionbeginn) Jetzt verlangt die Agentur von mir über 2000 Euro Schadensersatz. Für mich unmöglich zu bezahlen. Der entsprechende Punkt im RV lautet: "hat der AN einen Auftrag übernommen und erscheint nicht zu diesem Auftrag oder entfernt sich frühzeitig vom Einsatzort ohne Rücksprache mit der Agentur, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,- Euro netto (…) zu leisten.“ Ich weiss nicht was ich tun soll, ihr könnt euch vorstellen wie es mir gerade zumute ist… Hat jemand Erfahrung mit so was? Bitte helft mir…
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