Thema: Fake Mail?
Klicke hier, um dich anzumelden
Du kannst aus dieser Liste ein Symbol für deine Nachricht auswählen.
Wenn du diese Option aktivierst, werden URLs automatisch mit BB-Code ergänzt. www.beispiel.de wird zu [URL]http://www.beispiel.de[/URL].
Wenn du möchtest, kannst du dieses Thema bewerten.
Zitat von midnite Hier ein Auszug aus einem Folgemail "Wir werden der Behörde anschließend alle bei uns angegebenen Daten bekannt geben. Darunter findet sich auch IP-Adresse des Täters, mit der eruiert werden kann, von wo und vor allem wer sich mit Ihren Daten angemeldet hat. Bis zum Erhalt der eidesstattlichen Versicherung bleibt unsere Forderung aufrecht." Ist das überhaupt möglich??? Was man im allerbesten Fall feststellen kann ist welcher Rechner sich da angemeldet hat, aber auf gar keinen Fall ist festzustellen wer diesen Rechner benient hat. Absolut lächerlich.
das ist zum totlachen soll wohl ein scherz vom absender sein. auf deutsch da hat deinen bekannten wohl jemand einen streich gespielt.
Würde abwarten was da per richtiger Post kommt. E-Mails sind so gesehen keine Urkunden, denke ich. Da nicht fälschungssicher. Also wenn dann müsste schon ein Brief der Staatsanwaltschaft kommen. Und der wird nie kommen. Wie schon von Eldar beschrieben, allses fake, einfach ignorieren. Wenns offiziell wird, kommt schon was per Post.
Hier ein Auszug aus einem Folgemail "Wir werden der Behörde anschließend alle bei uns angegebenen Daten bekannt geben. Darunter findet sich auch IP-Adresse des Täters, mit der eruiert werden kann, von wo und vor allem wer sich mit Ihren Daten angemeldet hat. Bis zum Erhalt der eidesstattlichen Versicherung bleibt unsere Forderung aufrecht." Ist das überhaupt möglich???
Zitat von midnite Senden Sie uns bitte eine Ausweiskopie Ihrer Tochter / Ihres Sohnes, woraus ersichtlich ist, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die angeblich minderjährige Person noch nicht volljährig war! In diesem Falle werden wir entsprechende Schadenersatzansprüche (§ 823 Abs.2 BGB iVm. § 263 StGB) gegen Ihre Tochter / Ihren Sohn geltend machen. Bla bla bla, Minderjährige sind grundsätzlich erstmal rechtlich nicht in der Lage Verträge abzuschliessen. (Naja, in Gewissem Rahmen schon, aber das lassen wir hier mal aussen vor.) Insofern schreibt er selbst den besten Grund in seine Mail warum das nix werden kann was er da versucht. Und dieser Satzbau... Da wird einem ja schlecht... Ach aj, und dann sollen wir ihm noch die angeblichen "Beweise" liefern? Blödergehts nimmer, oder? Is moderne Beutelschneiderei, vergiss es.
Ignorieren. Ist Betrug. Kursiert gerade. Einfach mal googeln. Firmenzentrale: VERIMOUNT FZE LLC vertreten durch den Geschäftsführer Robert Fritzmann The Fairmont Building 712 Sheik Zayed Road 65886 Dubai United Arab Emirates Is klar. ansonsten: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=13690
Ein Sohn von bekannten hat ein Mail bekommen. Da wird Geld verlangt obwohl er beteuert dass er damit nichts zu tun hat (er ist 14 Jahre alt). 3 Mails hat er bekommen. In den dritten wird mit Polizei bedroht. In den dritten ist angeblich eine Rechnung im Anhang in Pdf Format. Unser Bekannten haben es (blöderweise) aufgemacht war aber leer. Erste Mail habe ich am ende dieser Post einkopiert. Die anderen zwei (natürlich ohne Anhang) kann ich auch posten. Ist es nun „nepper schlepper Bauernfänger?“ Kennt jemanden diese Vorgehensweise? Erste Mail: Sehr geehrter Kunde, Bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach Ihren Angaben handelt es sich bei dem von Ihrem Sohn / Ihrer Tochter eingegebenem Geburtsdatum nicht um den Tag, an dem dieser / diese tatsächlich Geburtstag hat. Es wurden daher bei der Anmeldung ganz offensichtlich bewusst falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen können. Wir weisen darauf hin, dass ein solches Verhalten nach deutschem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug nach § 263 StGB zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden. Senden Sie uns bitte eine Ausweiskopie Ihrer Tochter / Ihres Sohnes, woraus ersichtlich ist, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die angeblich minderjährige Person noch nicht volljährig war! In diesem Falle werden wir entsprechende Schadenersatzansprüche (§ 823 Abs.2 BGB iVm. § 263 StGB) gegen Ihre Tochter / Ihren Sohn geltend machen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Simsen.de-Team Genauere Informationen: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
Foren-Regeln