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Thema: fitnessstudio will geld - jetzt inkasso am hals

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  • 07.06.2006
    das mit dem widerruf haben wir ja mit einschreiben und rückschein gemacht, wir haben ja einem beweiss dafür!

    in den alg steht nichts drin von widerruf! ich dachte es ist gezetzlich verankert!
  • 07.06.2006
    BigEddie
    Hi,

    ... zunächst sei vorausgeschickt, dass es für diese Art des Vertragsschlusses kein gesetzliches Widerrufsrecht im eigentlichen Sinne gibt.

    Seriöse Studios haben in ihren allgemeinen Vertragsbedingingen allerdings sowohl das Widerrufsrecht, als auch Kündigung und Sonderkündigungen geregelt. Vielerorts besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug in einen weiter entfernten Ort, bei medizinische Nichteignung, Schwangerschaft oder längerer Krankheit. Vertragsgegenstand ist aber das, was im KLeingedrukten eures Vertrages steht.

    Gibt es dort keine Widrrufsklausel gilt erstmal:

    Vertrag ist Vertrag

    ... und dann musst ihr zahlen.

    Selbst wenn es eine Rücktrittsklausel bzw. eine Möglichkeit zum Widerruf gibt;
    Das Problem wird sein, dass ihr auch den Eingang des Widerufs beweisen, also den Einschreibebeleg vorweisen müsst.

    Am besten wendet ihr euch schnellstens an eine Verbraucherschutzzentrale, denn dort weiß man auch mit dem Inkassobüro und deren überzogenen Forderungen umzugehen und kann mit Rat und Tat auch beim Vertrag helfen.

    Regards
    Edgar
  • 06.06.2006
    hab heute von mener freundin erfahren dass sie sogar nichtmal trainiren war!
    also sie war nur da und hatte den vertrag gemacht und 2 tage später hatte sie ein wideruf mit einschreiben an die zentrale des studios geschickt!
    steht denn nirgendwo geschrieben, dass es auch bei fitnessstudios auch einen widerruf gibt?! so wie bei einem verkäufer dem man die ware zurückschicken kann? oder dass was machen kann da ja der vertrag nicht vollständig war zwecks kontonummer?

    achso nach ein paar wochen hat so eine tussi angerufen dass wir es beweisen sollen das solch ein wideruf gülitig ist bzw. es sowas für fitnessstudios gibt.

    steht sowas nicth irgenwie verankert im bgb? ich hab leider keins zu hause!

    das problem ist wir wollen gar kein geld zahlen da sie ja nichts in anspruch genommen hat und sie gleich 2 tage danach gekündigt bzw. ein widerspruch geschrieben hatte.

    das ist wohl eine kette die es 3 standorte in baden-württemberg hat
  • 06.06.2006
    sonne71
    Da der Vertrag gleich am nächsten Tag gekündigt wurde, vermute ich, das ein Attest vom Arzt leider nicht hilft...

    Allerdings hat man in der Regel von jedem Vertrag ein Rücktrittsrecht innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen. Das steht in unserem Vertrag mit dem Fitnessstudio auch so drin. Ich wüsste nicht warum das bei euch anders sein könnte.

    Ist es eine "Kette" oder ein Einzelstudio?

    Und habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Dann könntet ihr einen Anwalt einschalten.
    Das geht natürlich auch ohne Versicherung, ist aber dann sehr teuer...
  • 06.06.2006
    also mein rat ist geh zum arzt sag du hast schmerzen und er soll dir ein Artest ausstellen das du Sport unfähig bist,und reiche das den inkasso büro ein,hat bei mir auch geklappt

    Wichtig! dann bezahlst du nicht die komplette summe wie 300€ sondern die laufzeit ab wo du nicht mehr bezahlt hast bis hin zum ausgestellten datum des artest
  • 06.06.2006
    hi, bin neu hier und brauche schon euren rat!
    --> gut, das es so ein forum hier gibt <--
    mene freundin hatte vor ca. einem halben jahr einen Vertrag im Finessstudio gemacht und trainierte nur an diesem Tag.
    an dem gleichen tag/abend sagte ich ihr das wir (zu dem zeitpunkt erst feststehend) in eine andere stadt umziehen darauf hin gab sie eine schriftliche kündigung am nächsten tag dem studio.
    sie bekamm rechnungen dass sie doch die monatsgebühren zahlen soll, aber machte sie nicht und gab den hinweis das sie gekündigt hatte.
    jetzt haben wir von einem inkassobüro ein schreiben bekommen das wir über 300 euro für die montasgebühren mahnungen und inkassogebühren zahlen sollen.


    was können wir jetzt machen, ausser bezahlen?
    als meine feundin den vertrag unterschrieben hatte war er nicht vollständig d.h. ihre kontonummer fehlte (zu dem zeitpunkt hatte sie ein neues konto) ist der vertrag eigendlich nicht da schon unwirksam da diese angabe fehlt?
    sie hatte außerdem innerhalb von 2 wochen gekündigt! zählen bei fitnessstudios keine kündigungsfristen?
    ich hoffe ihr könnt uns helfen, vielen dank im voraus

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