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Thema: Ebay

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  • 07.01.2007
    Ja natürlich kann man einen Wiederspruch oder Garantie geltend machen aber nur wenn es in der Anzege auch mit entahlten ist.

    Wäre nützlich wenn du den Link zur Auktion posten könntest...
  • 07.01.2007
    PriscusNet
    kommt auch drauf an was in der prduktbeschreibung drin stand

    ein kumpel hat aufgrund folgender aussage eine festplatte gekauft
    aussage: vor dem ausbau hat die festplatte funktioniert und müsste immernoch funktionieren, allerdings verkaufe ich diese al defekt weil ich sie nicht testen kann

    da ist doch ganz klar dass die platte kaput ist, aber er ist halt drauf reingefallen, man kann ja immernoch mit der dummheit anderer geld machen

    gib mal ein link zu der auktion
  • 07.01.2007
    Schlichti
    Moin,

    Ja, kannst du schon, aber ob du Recht bekommst ist die andere Frage.

    Was ist denn passiert?

    MFG
  • 07.01.2007
    Kann man bei Ebay eine Beanstandung machen wenn man was gekauft hat und nicht zufrieden damit ist?
    Das ist wie die Katze im Sack kaufen bei Ebay!

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