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Thema: Besitz von indezierten Spielen legal?

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  • 08.01.2007
    DcSNickel
    Nein gibt es nicht... Es wird auch nach dem neuen Jugendschutz Gesetz so gehandhabt das Spiele die von der BPJM auf Grund ihrer indiziert wurden nicht öffentlich beworben werden dürfen und nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden dürfen...

    Aber seit der Einführung des neuen Jugendschutzgesetzes im Jahre 2003 (glaube ^^) werden nur noch wenige Spiele indiziert da jetzt die USK verbindlich ist, es können nur noch Titel indiziert werden denen die keine Freigabe bekommen haben (als Beispiel Gears of War oder Dead Rising) oder Titel die in einer anderen Form der USK vorliegen aber in Deutschland anders erscheinen (z.B. Far Cry da man den Rag Doll Effekt aktivieren kann oder Resident Evil 4 wegen den freischaltbaren Minispielen)

    Hab mal die Überschrift geändert das hier keiner mehr rummeckert...
  • 08.01.2007
    babsti
    Zitat Zitat von Shinobi111 Beitrag anzeigen
    @Engel


    Wie soll ich denn sonst Batschis Antwort kommentieren???


    @E.D.

    Der Besitz ist meines Wissens nicht strafbar solange du das 18.Lj. vollendet hast.

    Anders sieht es aus bei beschlagnahmten Titeln (§131 etc.)




    mfg

    Shinobi111
    richtig so weiß ich das auch

    oder gibt es schon wieder was neues dazu
  • 08.01.2007
    Shinobi111
    @Engel


    Wie soll ich denn sonst Batschis Antwort kommentieren???


    @E.D.

    Der Besitz ist meines Wissens nicht strafbar solange du das 18.Lj. vollendet hast.

    Anders sieht es aus bei beschlagnahmten Titeln (§131 etc.)




    mfg

    Shinobi111
  • 08.01.2007
    midnite
    Zitat Zitat von ~Engel~ Beitrag anzeigen
    Bitte das nächste Mal nen aussagekräftigeren Beitrag "schreiben"! Danke!
    oha, da schlägt die "spaßbremse" wieder gnadenlos zu
  • 08.01.2007
    ~Engel~
    Zitat Zitat von Shinobi111 Beitrag anzeigen
    Bitte das nächste Mal nen aussagekräftigeren Beitrag "schreiben"! Danke!

    @Batschi: siehe Indizierung!
  • 08.01.2007
    Shinobi111
  • 08.01.2007
    Batschi
    ich meinte indiziert - titel kann ja nicht editiert werden.
    Ja schon klar ED,ich kan auch mit der Schreibweise nichts anfangen,ist ein Fremdwort für mich.
    Noch nicht auf meiner eigenen Festplatte gespeichert!
  • 08.01.2007
    Shinobi111
    Indeziert???

    Kann man das essen
  • 07.01.2007
    ElementaryDragon
    Zitat Zitat von Batschi Beitrag anzeigen
    Was sind indezierte Spiele?Noch nie gehört!
    ich meinte indiziert - titel kann ja nicht editiert werden.
  • 07.01.2007
    Batschi
    Was sind indezierte Spiele?Noch nie gehört!
  • 07.01.2007
    gamerphil
    nene keine angst priscus ...^^ is mir 1. scheiß egal udn 2 und wwenn? und 3. weiß ichs ja selbst net 4. die frage war rethoruisch
  • 07.01.2007
    Nokia-User
  • 07.01.2007
    PriscusNet
    von dir, du meintest ich verhalte mich illegal :P
  • 07.01.2007
    gamerphil
    hmm von wem wurde diese "diskusion" norchmal ausgelöst?

    also wenn de rverfassung ahnung hat dann:
    Rechtsfolgen in Deutschland [Bearbeiten]

    Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft, noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen um sicher zu stellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein; indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist. Denn die für die Rechtsfolgen zuständigen Staatsanwaltschaften haben sich in ihrer Einschätzung zur Zulässigkeit einer kritischen Rezension von indizierten Medien nicht einhellig festgelegt.

    Indizierungen bestehen für 25 Jahre (so schreibt es das neue Jugendschutzgesetz vor), dann werden sie aus der Liste gestrichen oder müssen einem neuen Verfahren unterworfen werden. Bei Änderung der Sach- und Rechtslage kann ein Verfahrensbeteiligter auch vor der Frist einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.
    fertisch^^
  • 07.01.2007
    Nokia-User
    Gut also wollen wir diese Frage bzw. Feststellung ernsthaft betrachten und die Lösung finden ja?
    Dann mach ich mich mal schlau
    .
    .
    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :
    .

    also bei wiki erstmal für den Anfang der Link
    INDIZERUNG
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