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Thema: Schriftlich Verwarnung = Nachschulung?

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  • 13.03.2007
    Zitat Zitat von DDaddy Beitrag anzeigen
    Der Tatbestand deutet zu 99 % auf einen verursachten Verkehrsunfall hin.
    Dem schließe ich mich zu 100% an...

    Zitat Zitat von DDaddy Beitrag anzeigen
    Wenn du nur verwarnt wurdest, hast du nix zu befürchten. Erst bei Bußgeldern mit Punkten wirds kritisch.
    ...oder wenn Du nicht zahlst... ;-)

    Aber ansonsten haste da keine weitern Konsequenzen wie Fahrverbot,Punkt, Nachschulung o.ä. zu befürchten.
  • 13.03.2007
    DDaddy
    Zitat Zitat von senseman Beitrag anzeigen
    Wie schon erwähnt wäre der Tatbestand interessant und wie die drauf kommen also geblitz oder angehalter oder. Wenn du den genauen tatbestand kennst steht selbiger auch im Bussgledkatalog, den kannste im inet einsehen oder du schiebst deinen Hintern mal in deine Fahrschule, hörst dir ne moralpredigt an und weisst danach genau was auf dich zu kommt
    Der Tatbestand deutet zu 99 % auf einen verursachten Verkehrsunfall hin.

    Wenn du nur verwarnt wurdest, hast du nix zu befürchten. Erst bei Bußgeldern mit Punkten wirds kritisch.
  • 07.03.2007
    senseman
    Wie schon erwähnt wäre der Tatbestand interessant und wie die drauf kommen also geblitz oder angehalter oder. Wenn du den genauen tatbestand kennst steht selbiger auch im Bussgledkatalog, den kannste im inet einsehen oder du schiebst deinen Hintern mal in deine Fahrschule, hörst dir ne moralpredigt an und weisst danach genau was auf dich zu kommt
  • 07.03.2007
    Fuchur
    Soweit ich das weiss, musst du nicht zu Nachschulung. Wie du schon richtig sagtest: "Hier handelt es sich ja um ein Verwarnungsgeld und nicht Bußgeld"

    Bußgeld sind ja mit Punkten und Verwarngeld halt nicht. ( Mein stand )

    Zur Nachschulung musst du ja erst, wenn du einen Punkt bekommst!
  • 04.03.2007
    ~Engel~
    Zitat Zitat von Batschi Beitrag anzeigen
    Wurdest Du angehalten?Was hast Du genau gemacht?
    Das würde mich auch mal interessieren!?

    Ansonsten zahl das Bußgeld und dann müßte nix mehr kommen.Ich denke mal, das die sonst sicher eine Anmerkung gemacht hätten und drin gestanden hätte, bis wann du zu einer Schulung müßtest oder so ähnlich!^^
  • 04.03.2007
    Batschi
    Wurdest Du angehalten?Was hast Du genau gemacht?
  • 04.03.2007
    smith267
    Ich zitiere: Sie schädigten durch außer acht lassen der im strassenverkehr erforderlichen sorgfallt (unachtsamkeit) andere. und ja bin noch in der probezeit LEIDER

    in dem schreiben steht aber ja auch nichts weiteres drin das ich zur nachschulung oda änhliches muss. nur das ich die 35 € verwarnungsgeld bezahlen muss!

    "In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
    die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !"

    das hab ich gerade noch im inet gefunden! also müsste ich dem nicht zum asf.
  • 03.03.2007
    senseman
    Was wird dir denn vorgeworfen ??? des weiteren per google findet man so genannte busgeldkataloge, dort steht genau drin was dich erwartet. gehe davon aus das du noch in der probezeit bist.
  • 03.03.2007
    smith267
    Hallo


    Ich hab eine schriftliche Verwarnung von der Busgeldstelle in meinem Lankkreis bekommen! Nun muss ich ein Verwarnungsgeld von 35 € bezahlen! Meine frage ist jetzt ob ich deshalb zur nachschulung muss oder nicht?! Hier handelt es sich ja um ein Verwarnungsgeld und nicht Bußgeld also müsste ich ja eigentlich nicht zur Nachschulung! Oder lieg ich da falsch?

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