Thema: Mikrozensurzwang...
Klicke hier, um dich anzumelden
Du kannst aus dieser Liste ein Symbol für deine Nachricht auswählen.
Wenn du diese Option aktivierst, werden URLs automatisch mit BB-Code ergänzt. www.beispiel.de wird zu [URL]http://www.beispiel.de[/URL].
Wenn du möchtest, kannst du dieses Thema bewerten.
Da sie dir ja eine gewisse vorlauf zeit einräumen müssen hilft auch die alt bewährte Post zur Termin verlegung weiter . Ich würde keinen dienst tauschen nur damit die wieder mal nen nettes Kaffekränzchen halten können. Aber mal ehrlich würde ich immer nen lecker Kaffee (hoffe mal das es so ist) bei so einer netten Person bekommen (wissen wir) würde diese auch öfters mal die 1% der bevölkerung sein . Vielleicht sollte man mal das Kaffeekränzchen ungemütlicher machen und die im Türrahmen vergammeln lassen. Spass bei seite: oder wende ich z.b. an eine Höhere stelle (Innenminister Bund)
@BigJ: Termin wollte ich letztes Jahr auch verschieben, nur ging da nie jemand ans Telefon...war einfacher, den Dienst zu tauschen... Bis zu 4 Jahre hintereinander wird das durchgeführt, daher nerven die mich ja!^^ (guckst du hier: http://www.statistik-mv.de/doku/mikrozensusgesetz.pdf § 3!) @Senseman: Ich glaub ich zieh wirklich um...
Hi, Senseman hat alles recht deutlich geschildert. Und wenn du jedes Jahr gefragt wirst, kann da etwas nicht stimmen: 1% der Bevölkerung und nach Zufallsprinzip ausgewählt. Die KÖNNEN dich garnicht jedes Jahr fragen dürfen. Die Wahrscheinlichkeit, immer wieder dich zu "treffen", ist zu gering. Naklar musst du alle Fragen beantworten. Du kannst aber wohl verlangen, dass die sich an DEINE Zeiten halten oder auch andere Termine akzeptieren. Wie so oft.... wenn man fragt, bekommt man auch andere Möglichkeiten.. wer sich aber mit allem zufrieden gibt.... Einfach mal anrufen und um anderenTtermin bitten.. und danach dann vielleicht ein Briefchen, dass du jetzt soviele Jahre schon "zufällig ausgewählt" wurdest und die Auswahlkriterien und das angebliche "Zufallsprinzip" amtlich überpürfen lassen wirst, wenn du im Folgejahr erneut ausgewählt wird. Weil: Dieses "Zufallsverfahren" widerspricht dem Gesetz... oder ist dein Landkreis so klein, dass du automatisch immer zu den 1% der Bevölkerung gehören wirst ? Wohl kaum. Nicht alles gefallen lassen.. und ruhig mal "auf den Putz hauen".. hilft oft. Gruß BigJohn
Bin mal kurz drüber geflogen vielleicht ist von dem Beipackzettel für dich das interessant: 1352 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 2004 § 7 Auskunftspflicht (1) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht, soweit in Absatz 4 nichts anderes bestimmt ist. (2) Auskunftspflichtig sind: 1. zu den Erhebungsmerkmalen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 13, Abs. 2 Nr. 2 und 4, Abs. 4 sowie den Hilfsmerkmalen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 alle Volljährigen oder einen eigenen Haushalt führenden Minderjährigen, auch für minderjährige Haushaltsmitglieder und für volljährige Haushaltsmitglieder, die wegen einer Behinderung nicht selbst Auskunft geben können; in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften ist für Minderjährige und für volljährige Personen, die wegen einer Behinderung nicht selbst Auskunft geben können, die Leitung der Einrichtung auskunftspflichtig; die Auskunftspflicht für Minderjährige oder die Personen, die wegen einer Behinderung nicht selbst Auskunft geben können, erstreckt sich nur auf die Sachverhalte, die dem Auskunftspflichtigen bekannt sind; sie erlischt, soweit eine von der behinderten Person benannte Vertrauensperson Auskunft erteilt; 2. zu den Erhebungsmerkmalen nach § 4 Abs. 3 sowie den Hilfsmerkmalen nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 die Wohnungsinhaber, ersatzweise die nach Nummer 1 Auskunftspflichtigen; 3. anstelle von aus dem Auswahlbezirk fortgezogenen Auskunftspflichtigen die nach Beginn der Erhebung zugezogenen Personen. (3) Zu den Hilfsmerkmalen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 sind die Angaben von den angetroffenen Auskunftspflichtigen auch für andere in derselben Wohnung wohnende Personen mitzuteilen. (4) Die Auskünfte über das Erhebungsmerkmal Wohnund Lebensgemeinschaft nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, das Erhebungsmerkmal vermögenswirksame Leistungen und angelegter Gesamtbetrag nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 sowie die Erhebungsmerkmale nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 14, Abs. 2 Nr. 1 und 3, Abs. 5 und die Hilfsmerkmale nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 sind freiwillig. Da steht ja drin was du denen nicht auf die Nase binden musst vielleicht wirst du dadurch un interessant für die. Und wie gesagt würde denen mitteilen da kann ich nicht bin am arbeiten wie stellen die sich das z.b. bei mir vor muss von 6:55 -16:40 arbeiten ja ne und dann mal eben nen paar stündchen frei fürs kaffee trinken ??? Wenns dich nervt such dir ne neue hütte sieht so aus als ob du die Statistische A...Karte gezogen hast aber tröste dich spätestens 2012 bisste den Mist wieder los oder siehe vorschlag.
Zitat von senseman Was soll sich an meiner bildung ändern ??? biste eventuell beamter und wie schon erwähnt auf welches Gesetze und welche Begründung wird sich hier berufen ??? Hab nen Teil des "Beipackzettels" im Netz gefunden...guckst du: http://www.statistik-mv.de/doku/mikrozensusgesetz.pdf Jep...die Fragen mich jedes Jahr das Gleiche und ich hab dann die beim letzten Mal mal gefragt! Weißte was die dann antworten...die Daten werden jährlich gelöscht!!! Waaas soll der schmarn? Steuergelder verschleudern ... ist nix andres! Es würde doch wirklich schriftlich reichen, wenn die einen Fragebogen zuschicken und man füllt den einfach aus! Ich bin doch kein Beamter...rofl
Hmmm erstmal würde mich der Inhalt dieses Beipackzettels interessieren. Des weiteren würde ich denen schriftlich geben, das ich in der Zeit von 9-11 am arbeiten bin und mit sicherheit keinen Urlaub nehme und wenn dann nur gegen ausfall entgeld, ist ja wohl mein gutes recht. >Schliesslich wollen die auch pünktlich meine Steuergroschen haben. Desweiteren würde mich mal interessieren auf welches Gestz sie sich dort berufen (muss wohl ein Landes Gesetzt sein), da mich in NRW noch keiner nachgefragt hat und mit nichten mein Eunkommen usw. erzählt bekommt und Kaffee gibs schonmal garnicht (ausser gegen Cash man will ja auch leben ) und freundlich auch nicht mehr als nötig. Einfach ignorieren wird schwierig, da der quasi durch einen Boten zugestellt wurde und er dann als zugestellt gilt ob er nun aus dem Kasten geklaut wird oder wie auch immer. Alle Jahre wieder das Unter anderem "MUSS" (!!!) man Auskunft über z.B. Lebenslauf(mit Schulzeit, Ausbildung, Berufstätigkeit, Heirat, Scheidung etc.), Bruttojahresgehalt, andere Einkünfte, Wohnungsgröße, Miete usw. wissen! Was soll sich an meiner bildung ändern ??? biste eventuell beamter und wie schon erwähnt auf welches Gesetze und welche Begründung wird sich hier berufen ???
So...hab jetzt auch mal ein Anliegen! Mich nervt tierisch das "Statistische Landesamt Baden-Württemberg"...warum denkt ihr euch jetzt bestimmt...ich werds euch schreiben!? Vor 3 Jahren fing es an...da kommt jährlich eine von denen vorbei und will dutzend Dinge wissen und nervt insgesamt ne Stunde rum, dazu noch freundlich sein, Kaffee anbieten etc.... Heute bekam ich wieder nen Brief mit der Ankündigung, das sie am 2.Mai zwischen 9 und 11Uhr kommt! Jetzt MUSS ich meinen Dienst umverlegen und dieser ungenaue Termin nervt mich auch! Unter anderem "MUSS" (!!!) man Auskunft über z.B. Lebenslauf(mit Schulzeit, Ausbildung, Berufstätigkeit, Heirat, Scheidung etc.), Bruttojahresgehalt, andere Einkünfte, Wohnungsgröße, Miete usw. geben! Natürlich haben die nen 4-seitiges Gesetzesmerkblatt beigefügt inkl.Auskunftspflicht(!)... BGBl. l S. 1350 Jetzt meine Frage...meint ihr ich könnte den Brief nicht einfach ignorieren!? Leider wurde der nicht von der Post eingeworfen, also denke ich mal - nein oder...? Ich hab die letzten Jahre schonmal nachgehakt...aber die machen das nur persönlich, nicht per Post oder Mail etc... Hat jemals einer von euch Auskunft geben müssen!? Gruß ~Engel~
Foren-Regeln