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Thema: Unterhaltszahlungen, wann weiter verpflichtend

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  • 25.03.2004
    Gorby
    richtig
  • 24.03.2004
    Cerberus70
    Anbei ist allerdings noch zu bemerken, das es am Einkommen des Unterhaltspflichtigen bemessen wird.
    Sollte der Vater / Mutter selber nur über ein geringes Einkommen verfügen so kann er vond er Unterhaltspflicht befreit werden.
    Ansonsten gilt das was oben schon genannt wurde.
  • 17.03.2004
    TheRealCyrus
    was falsch ???
  • 16.03.2004
    Gorby
    und findest du es falsch?
  • 16.03.2004
    TheRealCyrus
    jo danke. habe auch mit meinem vatert gesprochen. und er sieht es genauso wie du. er bezahlt an der stelle nicht mehr, wenn ich einen richtigen beruf mit festen einkommen nachgehe. ich soll ihn dann zum essen einladen, aber bis dahin zahlt er trotzdem regelmäßig und pünktlich. meine mutter hatte bloß welle gemacht, um mich von der ausbildung abzulenken und dazu zu bewegen weiter die schule zu machen.
  • 16.03.2004
    Gorby
    Da ich selber Unterhaltzahlender Vater bin, kann ich nur sagen es stimmt. Solange das Kind eine Ausbildung macht und einen gewissen Einkommensbereich nicht überschreitet bin ich unterhaltspflichtig. Ansonsten wird das Ausbidungsgeld mit dem Unterhaltverrechnet.
    Die Unterhaltspflicht entfällt wenn das Kind mehre Ausbildungen anfängt und nicht zuende bringt. Bedenke allso dein Vater bzw deine Mutter ist keine Gelddruckanlage. Außerdem stehe ich auf dem Standpunkt wenn ich Kinder habe muß ich auch für sie Sorgen.
  • 15.01.2004
    TheRealCyrus
    knutschen könnte ich dich. danke.
  • 15.01.2004
    Hallo
    der die Unterhaltspflicht besteht solange bis das kind seine Ausbildung beendet oder wenn es studiert bis zum 24 oder 25. Lebensjahr
    Wenn das kind nach der Ausbildung arbeitslos wird und unter 21 Jahre ist bekommt es auch wieder Kindergeld
    ich bin selber ein Scheidungskind und musst mit meiner mutter zusammen immer um den unterhalt kämpfen.
    ich hoffe ich konnte dir helfen

    MFG
    tigerlili
  • 14.01.2004
    TheRealCyrus
    wollte mal wissen, wann unterhaltszahlungen verpflichtend zu zahlen sind. bis das kind kein eigenes einkommen hat, aber was zählt als einkommen ??? zählt auch die ausbildungsvergütung dazu??? muss also der vater keinen unterhalt mehr zahlen, wenn das kind eine ausbildung beginnt???
    eine schnelle antwort wäre gut, ein qualifizierte am besten.

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