Thema: Sozialhilfe: Nur Unzufriedenheit rechtfertigt keinen Umzug - Valuenet
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Sozialhilfe: Nur Unzufriedenheit rechtfertigt keinen Umzug Valuenet*- 28. Juni 2006 Ist ein Heimbewohner, für den das Sozialamt die ungedeckten Pflegekosten trägt, mit seinem Aufenthalt in dem Pflegeheim nicht zufrieden (hier fühlte er sich ... Link zum Originalartikel
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