Thema: Das Leben zwischen Abitur und Studium
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Zitat von Forennomade Wer als allererstes an die Gerichtsbarkeit denkt wenn es um das entschlüpfen aus dem heimatlichen nest geht, der hat was an der Waffel.
Wer als allererstes an die Gerichtsbarkeit denkt wenn es um das entschlüpfen aus dem heimatlichen nest geht, der hat was an der Waffel. Diese taktik sollte, und das sagt einem doch schon der Verstand, nur im äußersten Notfall angewandt werden. Also wenn die Familie eh komplett zerstört ist. Bafög ist so ne Sache, man muss schon recht wenig verdienen um da großen oder vollen Anspruch zu bekommen. Für auswärtig studierende sieht das ganze mal grob so aus: Das heisst es gibt jene deren Eltern genug verdienen um ihnen die Höhe des bafögs (oder mehr) auszuzahlen weil sie kein bafög bekommen. Diejenigen welche den vollen bafögsatz bekommen, weil die Eltern einfach nicht können. Drittens die Gruppe da langt das Geld von Bafög und Eltern zum Leben. Und zu allerletzt die Gruppe gibt es auch und die ist nicht so klein: Die Eltern verdienen soviel das sie kein oder nur einen teil des bafögs bewilligt bekommen, können aber net soviel zuschiessen das es langt zum überleben in der Fremde. Bei letzteren hilft euch kein Gericht der Welt, denn das kann auch keinem nackten Mann in die Tasche langen. Und alle Tabellen dieser Welt sind Makulatur. Das geht nur über eine Härtefallprüfung über das Bafögamt, oder simpel über das nebenbei jobben. Obwohl letzteren nicht so super ist, weil ein studium sehr fordernd ist.
Wenn du zum Anwalt gehst, weißt du dann auch alles besser?? Unglaublich... *kopfschüttel* Ich geb´s auf, vielleicht lebst du ja auch in nem anderen Rechtssystem ... Die Düsseldorfer Tabelle wird für alle Arten von Unterhalt angewandt (Palandt, Einf v §1601, Rn. 15 ff.) Das schreibe ich jetzt nur noch mal für alle die es interessiert und die nicht total beratungsresistent sind.
Zitat von BigJohn Wo nichts ist kann man nichts holen. Die Düsseldorfer Tabelle wird i.d.R. bei getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteilen angewendet. Sisso!
Ich habe doch deutlich gemacht, dass sich die Beträge nach dem Einzelfall richten ... Außerdem lest den Artikel, da ist die Düsseldorfer Tabelle für diese Fälle doch ausdrücklich als Entscheidungsgrundlage der Gerichte aufgeführt!!!! Wer es noch genauer wissen will, der nehme den Palandt, BGB-Kommentar und lese die Einführung vor § 1601 BGB, da steht das auch nochmal!!! Dieses Buch nimmt auch der Richter, da könnt ihr euch sicher sein. Der verlinkte Artikel ist allerdings wesentlich leichter zu verstehen.
Wovon reden wir denn? Wenn Eltern ihren Kindern das Studium finanzieren zahlen Sie ihnen Unterhalt... Hier noch ein weiterer Link, damit auch DU mal verstehst um was es geht!! Unterhaltsanspruch gegen die Eltern - Studienfinanzierung - Geld+BAföG - Studis Online
Zitat von schakkeline Wessen Eltern es sich nicht leisten können, ihren Kindern eine Ausbildung zu finanzieren, bekommt ja Bafög. Wer kein Bafög bekommt, dessen Eltern verdienen genug um 650 € zu zahlen.... Du Held! Bei 1650 € sind es laut Tabelle 389€. Träume weiter... Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltstabelle. Gehe gefälligst jobben, um Deinen Unterhalt zu verdienen, mache ich schließlich auch...
Wessen Eltern es sich nicht leisten können, ihren Kindern eine Ausbildung zu finanzieren, bekommt ja Bafög. Wer kein Bafög bekommt, dessen Eltern verdienen genug um 650 € zu zahlen.... Du Held! Bei 1650 € sind es laut Tabelle 389€. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/se...01ddorftab.pdf Bei Nr. 7 steht dass der Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden bei 640 € liegt...
Sischer...650,- € von den Eltern verlangen, wo das Haushaltseinkommen nur bei 1650,- € liegt? Habt ihr noch alle Zapfen an der Tanne?
In der Düsseldorfer Tabelle steht, wieviel Geld man von den Eltern verlangen kann. Sind, glaub ich, 650 € mitlerweile. Beim Bafög kommt es wesentlich darauf an, wieviel deine Eltern verdienen, kann sein, dass sie dir noch was dazu zahlen müssen. Du hast den Anspruch während dem ersten Studium. Wechselst du nach dem ersten, max. zweiten Semester, dann auch während dem zweiten. Dann nicht mehr. Das Geld ist allerdings recht knapp zum Leben, aber wenn du in einem Wohnheim oder einer günstigen WG wohnst, geht das schon. (Bedenke, du musst wahrscheinlich jetzt deine Versicherungen selber zahlen!)
so pauschal kann man das nicht sagen, ich denke es hängt davon ab, wieviel deine eltern verdienen. und wenn du bafög bekommst, dann brauchst du ja auch je nachdem was du bekommst weniger unterhalt. eine bekannte bekommt den höchstsatz von ca. 500€ (ich leg mich da jetz nich fest), aber das is schon ne ganze menge.
auch ich möchte unbedingt von zuhause weg, hab aber noch ein jahr bis ich mein abi hab. Soweit ich weiß, kannst du von deinen eltern rechtlich gesehen 500€ verlangen (von 600 hab ich noch nie was gehört). Aber: wenn du nebenher arbeitest, wird das davon abgezogen. D.h. wenn du z.B. 300 Euro monatlich selbst verdienst, kannst du von deinen eltern nur noch 200 Euro bekommen. (ich weiß nicht ob das je nach Bundesland unterschiedlich ist) Hab mich auch neulich wegen Wohnungsgeld informiert aber das gibts ja leider während ausbildung und dem 1.studium nicht.
ja, aber nur zur hälfte. die andere hälfte wird dir vom staat geschenkt. mit der rückzahlung muss man glaub ich spätestens 2 jahre nach ende der ausbildung anfangen.
verstehe,......muss man Bafög nicht aber irgendwann zurück zahlen, oder wie ist das?
ich studier in Münster. und ich habe ein 1-Zimmer-Appartement im Studentenwohnheim. Kostet bei uns 175€ warm incl. Kabelanschluss. Von der GEZ kannst du dich befreien lassen und wenn du die Befreiung hast, bekommst du von der Telekom einen Sozial-Tarif oder so ähnlich.... auf jeden fall zahlst du dann die Grundgebühr von 15€ und bekommst 5€ Guthaben jeden Monat zum telefonieren. Bei uns kann man auch in alle Studentenwohnheime kostenlos telefonieren. Internet gibts ISDN-ähnlich als Flatrate für ca. 6 €/Monat (auch nur im Wohnheim). Was du so für Verpflegung ausgibst weiss ich ja nicht. Aber du siehst, man kann schon für 200€ wohnen. Auch wenn es nicht das schönste ist im Wohnheim, aber wenn du unbedingt ausziehen willst und wenig Geld zur Verfügung hast, dann muss man halt Abstriche machen. Ich würde auf jeden Fall Bafög berechnen lassen und auch wenn es wenig erscheint beantragen. Ich bekomme auch nicht so viel, aber meine Miete ist fast gedeckt damit. Du bekommst ja auch mehr, wenn du eine eigene Wohnung hast, das musst du auch bedenken.
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