Thema: Internet
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so einfach wird die sache leider nicht sein, denn du musst erstmal nach weisen das du alle rechte am film besitzt. also musst du nach weisen, wer gefilmt hat und die genemigung vom filmer haben, dann muss von jeder person die im Video zu sehen ist eine einverständniserklärung vorliegen bzw. ne abtretungerklärung. und wenn du alle beteiligten zusammen hast und von allen die Unterschrift sammt anschrift usw. dann kannst du mal ans klagen denken. und dann ist es frag würdig ob das werk überhaupt urheberrechtlich geschützt ist. sprich fällt es unter die rubrik z.b. kunst und kann geschützt sein oder ist es einfach nur nen nümmerchen ohne wenn und aber und ob das urheberrechtlich geschützt ist ist dann die frage. an deiner stelle würde ich mich mal von einem RA für Medinrecht / Urherberrecht beraten lassen die sache ist um einiges komplizierter als wie es so manch einer meint.
Du kannst die Möglichkeit der Unterlassungsklage und der Anzeige wegen Rufschädigung nutzen.Zu deinem Film gäbe es dann die Möglichkeit der Urheberrechtsverletzung.Da du in einer Rechtsschutzversicherung bist,würde ich dir empfehlen einen Anwalt für Internetrecht zu konsultieren,der dir da fachkundig helfen kann.
Danke für die Antwort. Im speziellen Fall war es so: Es wurde ein privates Video mit Nacktszenen etc. erstellt. Dieses wurde dann versehentlich auf eine sogenannte Sexsite hochgeladen. Dort kann man Amateurfilme ansehen. Ist soweit auch nicht weiter tragisch. Man kann die Filme dort auch nicht runterladen oder so. Film wurde dort mit dem Handy abgefilmt, evtl. war es auch ein Camcorder. Auf der Site steht klipp und klar: Verwendung außerhalb der Site verboten und Rechte liegen beim Einsteller. Nun wurde dieser Film auf der Site gelöscht. Allerdings existieren jetzt plötzlich (angeblich!!) DVD-Mitschnitte. Diese DVD kann man von privat kaufen. Was mich dabei sehr stört: Es handelt sich um mein Video. Und mir paßt das überhaupt nicht. Es ist mein privates Eigentum. Kann ich die betreffende Person, also die diese DVD`s brennt, anzeigen? Was ist mit den Personen die so eine DVD kaufen? Diese wissen das diese nicht von mir kommt. Und was ist mit der Behauptung "ICH SELBST" wäre jetzt sozusagen ins Pornogeschäft eingestiegen und würde selbst diese DVD`s verkaufen? Davon ist kein Wort wahr. Kann man auf Unterlassung klagen? Bin auch im Rechtsschutz. Danke für Hilfe
Wen du Filme aus dem Internet kopierst und wieder an andere Stelle veröffentlichst, ohne die Einwilligung des Urhebers, kann dies zu einer gerichtlichen Geldbuße kommen. Dies ist vorallem der Fall, wenn auf die Urheberrechte hingewiesen werden. Wenn du Filme oder Bilder in das Internet stellst, besteht immer die Gefahr der Verbreitung dieser sowie das Kopieren für den eignen Verbrauch. Du kannst dies aber eindämmen. So kannst du über Java-Programmierung Filme vor Rechtsklick mit der Maustaste schützen. Es gibt aber auch kostenpflichtige Programme, welche den Zugriff weitestgehendst verhindern helfen. Ich habe dir dazu mal einen Beitrag eingestellt: http://www.doku.info/doku_article_173.html Wichtig würde ich noch finden, wenn du auf deiner Webseite auf die Urheberrechte hinweist, wie zum Beispiel: "Das Kopieren und Weiterverbreiten von Filmen und Fotos auf dieser Webseite ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Verstöße werden zur Anzeige gebracht". Diesen Hinweis würde ich auch so setzen, dass dieser von jedem Besucher der Seite sichtbar ist. Dies hat dann schon eine gewisse abschreckende Wirkung.
Hallo, was passiert wenn User Privatfilme im Internet mitschneiden und dann wieder veröffentlichen? Soweit ich weiß ist das VERBOTEN und man kann dagegen klagen. Ich wollte z.B. nicht das meine privaten Filme im Internet von jemandem kopiert oder abgefilmt werden. Hat jemand damit Erfahrung? Betrifft vor allem auch die sogenannten Amateurfilme. Was ist wenn jemand einen privaten Film einfach auf einer Sexsite hochlädt? Das ist doch Rufschädigung. Wie klagt man dagegen? Danke für Antwort.
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