Thema: Checkliste: Welche Versicherung brauche ich?
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Checkliste: Welche Versicherung brauche ich? Die richtige betriebliche und private Risikoabsicherung ist für Selbständige von existenzieller Bedeutung. Welche und wie viele Versicherungen ein Unternehmer braucht, lässt sich je- doch nicht grundsätzlich beantworten, sondern hängt vom individuellen Bedarf ab. Die folgende Checkliste bietet Ihnen einen Überblick über verschiedene Versicherungsarten ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Sie hilft Ihnen dabei, Ihr spezifisches Risikoprofil zu erstellen und schafft damit die Grundlage für das Gespräch mit einem Versicherungsvermittler, mit dem Sie dann ein für Sie maßgeschneidertes Versicherungsportfolio zusammenstellen. Überlegen Sie bei jeder Gefahrenart, wie hoch das Risiko im schlimmsten Fall ist und ob Sie es selbst tragen könnten oder es versichern sollten. Vergessen Sie auch nicht, sich mit der Entwicklung Ihres Unternehmens die Frage nach der richtigen Absicherung in gewissen zeit- lichen Abständen neu zu stellen und die Risikovorsorge gegebenenfalls anzupassen. So erstellen Sie Ihr persönliches Risikoprofil: Kreuzen Sie in der Checkliste an, wie Sie ihr Risiko einschätzen und fragen Sie sich was muss versichert werden? was soll versichert werden? was kann versichert werden? 1. Betriebliche Risiken Als Unternehmer müssen Sie zwangsläufig viele Risiken in Kauf nehmen, denn gerade in der Selbständigkeit liegen Erfolg und Risiken oft eng beieinander. Dabei bedrohen nicht nur ab-schätzbare unternehmerische Risiken, sondern auch unvorhersehbare Gefahren das Unter- nehmen. Mancher Betrieb ist bereits in der Gründungs- oder Konsolidierungsphase an ho-hen Haftpflichtansprüchen Dritter, Ausfall wichtiger Maschinen, schadensbedingten Produktionsstillstand, Brand oder anderen Schadensfällen gescheitert. Feuerversicherung Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Einbruchdiebstahl und Raub Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstückes. Der Versicherungsumfang ist erweiterbar um Raub auf Transportwegen und Vandalismus nach einem Einbruch. Leitungswasserversicherung Schäden an versicherten Sachen durch Leitungswasser, das aus den fest verlegten Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Warmwasser bzw. Dampfheizung oder einer defekten Sprinkleranlage ausgetreten ist, jedoch nicht aus Rückstau (Hoch- oder Grundwasser). Sturmversicherung Schäden an versicherten Sachen durch Sturm, inkl. Folgeschäden (z. B. Warenbeschädigung oder Vernichtung). Versicherungsumfang ist auf Hagelschäden erweiterbar. Glasversicherung Beschädigung an Glasscheiben, Schaufenster- oder Türscheiben, Glasbausteinen und Wandspiegeln durch Zerbrechen, inkl. Einsetzarbeiten und Notverglasung. Individuelle Vereinbarungen über den Einbezug von Sonderkosten in die Glasversicherung (für Innenverglasung, das Aufstellen eines Gerüstes bei Reparatur, etc.) sind möglich. Betriebsunterbrechungsversicherung Übernimmt bei einem Sachschaden die weiterzuzahlenden Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, Mieten und den entgangenen Gewinn, wenn der Betriebsablauf aufgrund des Schadens unterbrochen wird. Es können Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl/Raub, Leitungswasser und Sturm gedeckt werden. Geschäftsversicherung Die sogenannte Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige. Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Glas und Betriebsunterbrechung können zusammengefasst werden. Auch Elementarschäden können in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden (Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen). Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden sowie auf ihnen beruhende Vermögensschäden, die von der Betriebsstätte, dem Inhaber oder den Betriebsangehörigen bei ihrer betrieblichen Tätigkeit verursacht werden. Auf ausreichende Deckungssummen sollte beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung geachtet werden. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Eine fehlerhafte Beratung oder die Verletzung von Persönlichkeits- rechten, kann zu handfesten Schadenersatzforderungen führen. Produkthaftpflichtversicherung Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für die Haftpflicht des Herstellers, Zulieferers, Händlers bei Schäden, die durch fehlerhafte Produkte oder unzureichende Instruktion über die richtige Anwendung verursacht werden (z. B. unzureichende Gebrauchsanweisung). Umwelthaftpflicht Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung: Deckung der gesetzlichen Haftung für Schäden, die durch Umwelteinwirkungen (z. B. Freisetzen von Dämpfen und Gasen) verursacht worden sind. Seit Inkrafttreten des Umweltschadengesetzes (11/2007) sind ökologi- sche Beeinträchtigungen, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden, vom Verursacher zu sanieren. Das betrifft Böden, Gewässer sowie natürliche Lebensräume und geschützte Arten. Rechtsschutzversicherung Wahrnehmung der Rechtsvertretung und deren Aufwendungen (Anwalts- und Gerichtskosten), die sich durch die Ausübung des Geschäfts ergeben, z. B. bei Mietproblemen, Verkehrsschäden, Arbeitsverhältnissen, etc. Kfz-Versicherung Über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus werden auch eine Fahrzeug-Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, eine Kfz- Unfallversicherung und eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung angeboten. Elektronikversicherung Schäden, die an Büro- und sonstigen kommunikationstechnischen Anlagen durch Fahrlässigkeit, Kurzschluss, Überspannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Diebstahl, sonstige Gefahren sowie Konstruktions- oder Materialfehler auftreten. Datenträgerversicherung Schäden an Datenträgern sowie an Daten, die außerhalb des Datenspeichers der Zentraleinheit gespeichert sind, durch Gefahren wie Brand, Explosion, etc. Maschinenversicherung Schäden an Maschinen oder maschinellen Anlagen, die plötzlich und unerwartet eintreten, insbesondere durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Sturm, Frost, etc. Transportversicherung Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter während der Transportdauer und der transportbedingten Lagerung. 2. Persönliche Risiken Die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz stellt sich für einen Unternehmer nicht nur bei der Abschirmung betrieblicher Risiken, sondern auch bei der persönlichen Absicherung. Was wäre, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig würden? Nicht nur Sie und Ihre Familie, der ganz Betrieb mit seinen Mitarbeitern könnte gefährdet sein. Zur betrieblichen Sicherheit gehört deshalb auch die persönliche Vorsorge. Das gilt ganz besonders im Aufbaustadium. Unfallversicherung Versicherung zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei Unfällen. In der Regel Versicherung für berufliche und außerberufliche Un- fälle, rund um die Uhr, weltweit, an Land, im Wasser, in der Luft, in der Freizeit und am Arbeitsplatz. Wie der Name schon sagt, wird ausschließlich nach Unfällen gezahlt, nicht aber bei Berufsunfähig- keit infolge von Krankheit. Krankenversicherung Die Krankenversicherung soll es dem Versicherten und seinen Fa- milienangehörigen ermöglichen, bei Krankheit und Unfall ausrei- chende Hilfe durch Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie Arz- neien, Heil- und Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen. Wird nach Be- endigung eines Arbeitsverhältnisses in die Selbstständigkeit ge- wechselt, hat der Versicherte beim Abschluss einer Krankenversi- cherung zwei Möglichkeiten: 1. Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung[/SIZE]als freiwil- liges Mitglied. 2. Abschluss einer privaten Krankenversicherung.[/SIZE]Hierbei ist zu beachten, dass ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversiche- rung während der Selbstständigkeit nicht mehr möglich ist. Rentenversicherung 1. Gesetzliche Rentenversicherung:[/SIZE]Sie können wie bisher als Arbeitnehmer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund blei- ben. Unter bestimmten Voraussetzungen werden im Falle einer verminderten Erwerbsunfähigkeit Leistungen erbracht. Das gilt e- benso nach Erreichen der Altersgrenze und im Todesfall. 2. Private Rentenversicherung:[/SIZE]Zusätzlich zur bzw. anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung kann auch eine private Renten- versicherung abgeschlossen werden. Auch bei dieser Versiche- rungsform können Zusätze wie z. B. Berufsunfähigkeit, Witwen- rente etc. vereinbart werden. Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung bietet eine Grundversorgung. Sie kommt im Alter, nach schwerer Krankheit oder nach einem Unfall für die ma- teriellen Folgen der Pflegebedürftigkeit auf. In der privaten Pflege- pflichtversicherung wird für Selbstständige, die privat gegen Krank- heit voll versichert sind, der Höchstbetrag fällig. Arbeitslosenversicherung Existenzgründer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bei der Bundesagentur für Arbeit eine freiwillige Wei- terversicherung abzuschließen, um so ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Nach Beendigung einer selbstständigen Tätig- keit und Eintreten in die Arbeitslosigkeit hat der Existenzgründer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Lebensversicherung Die Lebensversicherung kann in Risiko- und Kapitallebensversiche- rung sowie in Sonderformen unterteilt werden. 1. Risikolebensversicherung:[/SIZE]Sie ist zeitlich begrenzt. Mit ihr lässt sich nur das Todesfallrisiko finanziell absichern (stirbt der Versicherte, so wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt). Diese Versicherung eignet sich nicht zur eigenen Altersversorgung, aber Bankkredite lassen sich beispielsweise damit absichern. 2. Kapitallebensversicherung:[/SIZE]Die Versicherungsleistung wird beim Tod des Versicherten, spätestens jedoch zum vereinbarten Ablaufzeitpunkt (z. B mit Vollendung des 60. Lebensjahres) ausge- zahlt. Bei dieser Form der Lebensversicherung gibt es eine Vielzahl von Vertrags- und Auszahlungsvarianten, über die Sie sich genau informieren sollten. 3. Sonderform:[/SIZE]Berufsfähigkeitsversicherung, Direktversicherung. Private Haftpflichtversicherung Die Privat-Haftpflichtversicherung erledigt die Schadensersatzan- sprüche, die an Sie oder Ihre Familie herangetragen werden (sie zahlt z. B., wenn der Versicherte als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht). Ausgeschlossen sind Schäden, die der Versicherte selbst erleidet, anderen vorsätzlich zufügt oder die er mit dem Auto oder Moped verursacht. Hausratversicherung Mit einer Hausratversicherung können Sie Ihr gesamtes Inventar vor den finanziellen Folgen der Schäden schützen, die durch Feu- er, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursacht werden. Überdies ist Vandalismus mitversichert, wenn Einbrecher z. B. das Mobiliar beschädigen oder zerstören. Der Versicherungsschutz kann auf Fahrraddiebstahl und Glasbruch erweitert werden. Private Rechtsschutzversicherung Eine Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass der Bürger seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann (für Familie und im Ver- kehr). Der Versicherte wählt den Anwalt seines Vertrauens. Dieser berät ihn und führt auch seinen Prozess. Die Versicherung kommt für die Anwalts- und Gerichtskosten auf, für Zeugengelder und Sachverständigengebühren, für Kosten, die dem Prozessgegner zu erstatten sind etc. Bei vorsätzlichen Straftaten - etwa Beleidigung, Diebstahl, Betrug - erhält man verständlicherweise keinen Versi- cherungsschutz
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