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Thema: Checkliste: Welche Versicherung brauche ich?

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  • 16.06.2009
    Alpha
    Checkliste: Welche Versicherung
    brauche ich?
    Die richtige betriebliche und private Risikoabsicherung ist für Selbständige von existenzieller
    Bedeutung. Welche und wie viele Versicherungen ein Unternehmer braucht, lässt sich je-
    doch nicht grundsätzlich beantworten, sondern hängt vom individuellen Bedarf ab.
    Die folgende Checkliste bietet Ihnen einen Überblick über verschiedene Versicherungsarten
    ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Sie hilft Ihnen dabei, Ihr spezifisches Risikoprofil zu erstellen und schafft damit die Grundlage für das Gespräch mit einem Versicherungsvermittler, mit dem Sie dann ein für Sie maßgeschneidertes Versicherungsportfolio zusammenstellen.
    Überlegen Sie bei jeder Gefahrenart, wie hoch das Risiko im schlimmsten Fall ist und ob Sie
    es selbst tragen könnten oder es versichern sollten. Vergessen Sie auch nicht, sich mit der
    Entwicklung Ihres Unternehmens die Frage nach der richtigen Absicherung in gewissen zeit-
    lichen Abständen neu zu stellen und die Risikovorsorge gegebenenfalls anzupassen.

    So erstellen Sie Ihr persönliches Risikoprofil:
    Kreuzen Sie in der Checkliste an, wie Sie ihr Risiko einschätzen
    und fragen Sie sich
    was muss versichert werden?
    was soll versichert werden?
    was kann versichert werden?

    1. Betriebliche Risiken
    Als Unternehmer müssen Sie zwangsläufig viele Risiken in Kauf nehmen, denn gerade in der
    Selbständigkeit liegen Erfolg und Risiken oft eng beieinander. Dabei bedrohen nicht nur ab-schätzbare unternehmerische Risiken, sondern auch unvorhersehbare Gefahren das Unter-
    nehmen. Mancher Betrieb ist bereits in der Gründungs- oder Konsolidierungsphase an ho-hen Haftpflichtansprüchen Dritter, Ausfall wichtiger Maschinen, schadensbedingten Produktionsstillstand, Brand oder anderen Schadensfällen gescheitert.

    Feuerversicherung
    Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner
    Teile oder seiner Ladung.

    Einbruchdiebstahl und Raub
    Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb eines
    Gebäudes oder Grundstückes. Der Versicherungsumfang ist erweiterbar um Raub auf Transportwegen und Vandalismus nach
    einem Einbruch.

    Leitungswasserversicherung
    Schäden an versicherten Sachen durch Leitungswasser, das aus
    den fest verlegten Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Warmwasser bzw. Dampfheizung oder einer defekten
    Sprinkleranlage ausgetreten ist, jedoch nicht aus Rückstau (Hoch-
    oder Grundwasser).

    Sturmversicherung
    Schäden an versicherten Sachen durch Sturm, inkl. Folgeschäden
    (z. B. Warenbeschädigung oder Vernichtung). Versicherungsumfang ist auf Hagelschäden erweiterbar.

    Glasversicherung
    Beschädigung an Glasscheiben, Schaufenster- oder Türscheiben,
    Glasbausteinen und Wandspiegeln durch Zerbrechen, inkl. Einsetzarbeiten und Notverglasung. Individuelle Vereinbarungen über
    den Einbezug von Sonderkosten in die Glasversicherung (für Innenverglasung, das Aufstellen eines Gerüstes bei Reparatur, etc.)
    sind möglich.

    Betriebsunterbrechungsversicherung

    Übernimmt bei einem Sachschaden die weiterzuzahlenden Löhne,
    Gehälter, Sozialabgaben, Mieten und den entgangenen Gewinn,
    wenn der Betriebsablauf aufgrund des Schadens unterbrochen
    wird. Es können Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl/Raub,
    Leitungswasser und Sturm gedeckt werden.

    Geschäftsversicherung
    Die sogenannte Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung
    mehrerer Versicherungszweige. Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Glas und Betriebsunterbrechung können zusammengefasst werden. Auch Elementarschäden können in den
    Versicherungsumfang eingeschlossen werden (Überschwemmung,
    Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen).

    Betriebshaftpflichtversicherung
    Personen- und Sachschäden sowie auf ihnen beruhende Vermögensschäden, die von der Betriebsstätte, dem Inhaber oder den
    Betriebsangehörigen bei ihrer betrieblichen Tätigkeit verursacht
    werden. Auf ausreichende Deckungssummen sollte beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung geachtet werden.

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
    Eine fehlerhafte Beratung oder die Verletzung von Persönlichkeits-
    rechten, kann zu handfesten Schadenersatzforderungen führen.

    Produkthaftpflichtversicherung
    Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für
    die Haftpflicht des Herstellers, Zulieferers, Händlers bei Schäden,
    die durch fehlerhafte Produkte oder unzureichende Instruktion über
    die richtige Anwendung verursacht werden (z. B. unzureichende
    Gebrauchsanweisung).

    Umwelthaftpflicht
    Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung: Deckung der gesetzlichen Haftung für Schäden, die durch Umwelteinwirkungen (z. B.
    Freisetzen von Dämpfen und Gasen) verursacht worden sind. Seit
    Inkrafttreten des Umweltschadengesetzes (11/2007) sind ökologi-
    sche Beeinträchtigungen, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden, vom Verursacher zu sanieren. Das betrifft Böden,
    Gewässer sowie natürliche Lebensräume und geschützte Arten.

    Rechtsschutzversicherung
    Wahrnehmung der Rechtsvertretung und deren Aufwendungen
    (Anwalts- und Gerichtskosten), die sich durch die Ausübung des
    Geschäfts ergeben, z. B. bei Mietproblemen, Verkehrsschäden,
    Arbeitsverhältnissen, etc.

    Kfz-Versicherung
    Über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung
    hinaus werden auch eine Fahrzeug-Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, eine Kfz- Unfallversicherung und eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung angeboten.

    Elektronikversicherung
    Schäden, die an Büro- und sonstigen kommunikationstechnischen
    Anlagen durch Fahrlässigkeit, Kurzschluss, Überspannung, Brand,
    Blitzschlag, Explosion, Wasser, Diebstahl, sonstige Gefahren sowie
    Konstruktions- oder Materialfehler auftreten.

    Datenträgerversicherung
    Schäden an Datenträgern sowie an Daten, die außerhalb des Datenspeichers der Zentraleinheit gespeichert sind, durch Gefahren
    wie Brand, Explosion, etc.

    Maschinenversicherung
    Schäden an Maschinen oder maschinellen Anlagen, die plötzlich
    und unerwartet eintreten, insbesondere durch Bedienungsfehler,
    Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Konstruktions-,
    Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überspannung,
    Sturm, Frost, etc.

    Transportversicherung
    Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter während der
    Transportdauer und der transportbedingten Lagerung.

    2. Persönliche Risiken
    Die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz stellt sich für einen Unternehmer nicht
    nur bei der Abschirmung betrieblicher Risiken, sondern auch bei der persönlichen Absicherung. Was wäre, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig würden? Nicht nur Sie
    und Ihre Familie, der ganz Betrieb mit seinen Mitarbeitern könnte gefährdet sein. Zur betrieblichen Sicherheit gehört deshalb auch die persönliche Vorsorge. Das gilt ganz besonders im Aufbaustadium.

    Unfallversicherung
    Versicherung zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei Unfällen.
    In der Regel Versicherung für berufliche und außerberufliche Un-
    fälle, rund um die Uhr, weltweit, an Land, im Wasser, in der Luft, in
    der Freizeit und am Arbeitsplatz. Wie der Name schon sagt, wird
    ausschließlich nach Unfällen gezahlt, nicht aber bei Berufsunfähig-
    keit infolge von Krankheit.

    Krankenversicherung
    Die Krankenversicherung soll es dem Versicherten und seinen Fa-
    milienangehörigen ermöglichen, bei Krankheit und Unfall ausrei-
    chende Hilfe durch Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie Arz-
    neien, Heil- und Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen. Wird nach Be-
    endigung eines Arbeitsverhältnisses in die Selbstständigkeit ge-
    wechselt, hat der Versicherte beim Abschluss einer Krankenversi-
    cherung zwei Möglichkeiten:

    1. Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung[/SIZE]als freiwil-
    liges Mitglied.

    2. Abschluss einer privaten Krankenversicherung.[/SIZE]Hierbei ist zu
    beachten, dass ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversiche-
    rung während der Selbstständigkeit nicht mehr möglich ist.

    Rentenversicherung
    1. Gesetzliche Rentenversicherung:[/SIZE]Sie können wie bisher als
    Arbeitnehmer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund blei-
    ben. Unter bestimmten Voraussetzungen werden im Falle einer
    verminderten Erwerbsunfähigkeit Leistungen erbracht. Das gilt e-
    benso nach Erreichen der Altersgrenze und im Todesfall.

    2. Private Rentenversicherung:[/SIZE]Zusätzlich zur bzw. anstelle der
    gesetzlichen Rentenversicherung kann auch eine private Renten-
    versicherung abgeschlossen werden. Auch bei dieser Versiche-
    rungsform können Zusätze wie z. B. Berufsunfähigkeit, Witwen-
    rente etc. vereinbart werden.

    Pflegeversicherung
    Die Pflegeversicherung bietet eine Grundversorgung. Sie kommt im
    Alter, nach schwerer Krankheit oder nach einem Unfall für die ma-
    teriellen Folgen der Pflegebedürftigkeit auf. In der privaten Pflege-
    pflichtversicherung wird für Selbstständige, die privat gegen Krank-
    heit voll versichert sind, der Höchstbetrag fällig.

    Arbeitslosenversicherung
    Existenzgründer haben unter bestimmten Voraussetzungen die
    Möglichkeit, bei der Bundesagentur für Arbeit eine freiwillige Wei-
    terversicherung abzuschließen, um so ihren Versicherungsschutz
    aufrechtzuerhalten. Nach Beendigung einer selbstständigen Tätig-
    keit und Eintreten in die Arbeitslosigkeit hat der Existenzgründer
    einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Lebensversicherung
    Die Lebensversicherung kann in Risiko- und Kapitallebensversiche-
    rung sowie in Sonderformen unterteilt werden.

    1. Risikolebensversicherung:[/SIZE]Sie ist zeitlich begrenzt. Mit ihr
    lässt sich nur das Todesfallrisiko finanziell absichern (stirbt der
    Versicherte, so wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt). Diese
    Versicherung eignet sich nicht zur eigenen Altersversorgung, aber
    Bankkredite lassen sich beispielsweise damit absichern.

    2. Kapitallebensversicherung:[/SIZE]Die Versicherungsleistung wird
    beim Tod des Versicherten, spätestens jedoch zum vereinbarten
    Ablaufzeitpunkt (z. B mit Vollendung des 60. Lebensjahres) ausge-
    zahlt. Bei dieser Form der Lebensversicherung gibt es eine Vielzahl
    von Vertrags- und Auszahlungsvarianten, über die Sie sich genau
    informieren sollten.

    3. Sonderform:[/SIZE]Berufsfähigkeitsversicherung, Direktversicherung.

    Private Haftpflichtversicherung
    Die Privat-Haftpflichtversicherung erledigt die Schadensersatzan-
    sprüche, die an Sie oder Ihre Familie herangetragen werden (sie
    zahlt z. B., wenn der Versicherte als Fußgänger oder Radfahrer
    einen Unfall verursacht). Ausgeschlossen sind Schäden, die der
    Versicherte selbst erleidet, anderen vorsätzlich zufügt oder die er
    mit dem Auto oder Moped verursacht.

    Hausratversicherung
    Mit einer Hausratversicherung können Sie Ihr gesamtes Inventar
    vor den finanziellen Folgen der Schäden schützen, die durch Feu-
    er, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel
    verursacht werden. Überdies ist Vandalismus mitversichert, wenn
    Einbrecher z. B. das Mobiliar beschädigen oder zerstören. Der
    Versicherungsschutz kann auf Fahrraddiebstahl und Glasbruch
    erweitert werden.

    Private Rechtsschutzversicherung
    Eine Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass der Bürger seine
    rechtlichen Interessen wahrnehmen kann (für Familie und im Ver-
    kehr). Der Versicherte wählt den Anwalt seines Vertrauens. Dieser
    berät ihn und führt auch seinen Prozess. Die Versicherung kommt
    für die Anwalts- und Gerichtskosten auf, für Zeugengelder und
    Sachverständigengebühren, für Kosten, die dem Prozessgegner zu
    erstatten sind etc. Bei vorsätzlichen Straftaten - etwa Beleidigung,
    Diebstahl, Betrug - erhält man verständlicherweise keinen Versi-
    cherungsschutz

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