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Thema: EDV-Recht und Strafverfolgung

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  • 16.03.2004
    Gorby
    Original von Dave1978
    Das mit der Auskunftspflicht der provider ist bei uns kein Thema (in den USA allerdings schon ,aber was kümmert uns das, in good old Europe ).

    Nur die Staatsanwaltschaft kann von den providern verlangen die Verbindungsdaten bestimmter Personen preiszugeben, Privatleute oder Firmen können das nicht, davor schützt uns das Datenschutzgesetz (nicht das GG). Allerdings können die das auch nur dann tun wenn es bereits beweise gibt bzw ein verfahren läuft, dann können sie diese daten dazu nutzen ihe Anklage zu stützen.
    Dies ist richtig. Ich weiß zm Beispiel das das Finanzamt sehr aktiv bei Ebay ist. Dort werden sind Ermittler damit beschäftigt zufahnden. Laut einer Aussage die ich Gestern im Tv gehört habe werden sie jeden dritten Tag fündig und überführen einen Schwarzhändler. Im Filesharingbereich werden die Kollegen wild wenn du mit den gezogen Daten handels, oder wenn eine Anzeige gegn Dich erstellt worden ist.
    Sei dir aber bewußt das im Net jedemenge Fahnder unterwegs sind. Das Net ist nicht anoym.
  • 14.01.2004
    TheRealCyrus
    wie es zu verdacht kommt. sag bloß, in den filesharringtools sind keine ermittler irgendwie zugange??? habe jedenfalls gehört und gelesen, dass sie ziemlich massiv gegen tauscher vorgehen (wollen) und diese auch schon direkt in den clients anschreiben. von wegen illegal. son gelaber.
  • 13.01.2004
    aber wie kommt es zu einem verdacht bei privatleuten?
  • 13.01.2004
    TheRealCyrus
    ich meinte die 2. stufe des UrhG. da ist das doch geplannt, soweit ich das mitbekommen habe??? von wegen auskunftspflicht bei verdacht.
  • 12.01.2004
    Dave1978
    Das mit der Auskunftspflicht der provider ist bei uns kein Thema (in den USA allerdings schon ,aber was kümmert uns das, in good old Europe ).

    Nur die Staatsanwaltschaft kann von den providern verlangen die Verbindungsdaten bestimmter Personen preiszugeben, Privatleute oder Firmen können das nicht, davor schützt uns das Datenschutzgesetz (nicht das GG). Allerdings können die das auch nur dann tun wenn es bereits beweise gibt bzw ein verfahren läuft, dann können sie diese daten dazu nutzen ihe Anklage zu stützen.
  • 12.01.2004
    TheRealCyrus
    langsam habe ichd en überblick verloren. ich weiss zwar, was man alles tauschen darf (=garnichts) und wovon man sich eine kopie machen kann, aber ich steige nicht wirklich hinter strafen durch, die es gibt/geben kann. und wann irgendeine zweite stufe des Urheberrechtsgesetzes kommen soll. außerdem: was soll dieser scheiß von wegen auskunft der provider gegenüber behörden. verstößt das nicht irgendwo gegen das GG???? wollen die einem im Netz alle rechte nehmen???

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