Thema: vom laster gefallen ??
Klicke hier, um dich anzumelden
Du kannst aus dieser Liste ein Symbol für deine Nachricht auswählen.
Wenn du diese Option aktivierst, werden URLs automatisch mit BB-Code ergänzt. www.beispiel.de wird zu [URL]http://www.beispiel.de[/URL].
Wenn du möchtest, kannst du dieses Thema bewerten.
upps da war ich wohl ein wenig blind.... hehe naja sorry kann ja mal vorkommen***sich mal ne brille besorgt***
Original von ronny0510 da hat er es her http://zivilrecht2.uibk.ac.at/online...tml#Folie%201. ne seite aus timbuktu nein, aber wie die Endung at schon sagt aus Öserreich! at= austria = Österreich Österreich != Deustchland (! - ungleich! de = Deutschland... und nun... probierts mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit... ALLE TANZEN!!!!
Sorry Ronny, aber ich habe bei mich Deinen Postings mit zunehmender Sorge gefragt, ob es irgendwo in Deutschland Richter gibt, die das BGB falsch anwenden und mir echt Gedanken gemacht, wie die dazu kommen könnten. Dann musste ich feststellen, dass Du uns die ganze Zeit mit Entscheidungen und dem Gesetz aus Österreich gequält hast und war halt etwas sauer, ob der vergeblichen Mühe. War nicht so hart gemeint..!
okay gewonnen habe es gerade nochmal nachgelesen http://www.mdr.de/escher/1288487.html....aber das nächste mal etwas freundlicher,es ist und bleib immer noch ein hilfeforum wo jeder dazu lernt....denn auch ihr beide braucht mal hilfe ...man muß auch mal schlucken können auch wenn die hutschnur sonst wo ist
da hat er es her http://zivilrecht2.uibk.ac.at/online...tml#Folie%201. ne seite aus timbuktu
Fourrure reiss dich mal zusammen immer recht freundlich bleiben ...wo lebt ihr denn ?? das ist doch aus deutschlan oder nicht?
Oh my god... Warum nicht gleich irgend ein obskures Gesetz aus Timbuktu zitieren? Gesetze haben nur in dem Land Geltung, in dem sie erlassen wurden. Was interessiert's mich in Deutschland denn, wenn irgendwo auf diesem blauen Planeten das rituelle Sprengen von Kühen für einen Vertragsabschluss notwendig ist?!
ES REICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Verdammte Axt, wir leben in Deutschland, Du Volli....!!!!!!! In Deutschland gilt das BGB....!!!!!!!!!!!!!!!
Die Rechtsfolge / Sanktion des § 367 ABGB ist einschneidend! Der bestohlene (= frühere) Eigentümer verliert sein Eigentum (zB am gestohlenen Familienbild oder Teppich), wenn der Erwerber die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesonders jenes der Gutgläubigkeit erfüllt. – Diese harte Rechtsfolge wird vom Gesetz nur deshalb gezogen, weil der Gesetzgeber den rechtsgeschäftlichen Verkehr auf eine sichere Basis stellen wollte; sog Verkehrs- und Vertrauensschutz. Man muß sich eben darauf verlassen können, daß man Eigentum erwirbt, wenn man zB von einem Kfz-Händler, also einem befugten Gewerbsmann, in gutem Glauben ein Kfz oder aus einer öffentlichen Versteigerung erwirbt. Nur dieser wirtschaftlich orientierte rechtliche Verkehrsschutz rechtfertigt die harte und (zunächst vielleicht) ungerecht erscheinende Rechtsfolge des Eigentumsverlustes des früheren Eigentümers (= zB des Bestohlenen).
Ronny...! Bitte....! Wer hat hier Jura studiert, Du oder ich???? Also: Es gibt den gutgläubigen Eigentumserwerb, damit man Sachen vom Nichteigentümer erwerben kann. Eine Ausnahme dazu stellt § 935 I BGB dar, der besagt, dass man nichts gutgläubig erwerben kann, was gestohlen wurde. Wenn Du es jetzt immer noch nichts glaubst, habe ich folgenden Vorschlag: Du gehst morgen zu Obi und klaust einen Rasenmäher. Den verkaufst Du dann am WE Deinem Onkel Hubert, der total gutgläubig ist, weil Du eben immer hammertolle Schnäppchen bei Dir hast, wie Du ja auch immer tolle Rechtsansichten kennst. Am Montag geht Onkel Hubert dann mit dem Mäher zu Obi ´ne Inspektion machen lassen und dann kannst Du ja mal sehen, ob Onkel H. den Prozeß auf Herausgabe gegen Obi gewinnt. Und jetzt bitte: Glaub es oder ruf beim BGH an...!
*seufz* Also, dann jetzt nochmal, Ronny, extra für dich: So ein Gesetz hat mehrere Seiten. Die kann man umblättern. Ist bei Büchern oft so. Wenn man das nach dem § 930 tut, kommt man unweigerlich zum § 935. Und da steht klipp und klar: Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen: (1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Nachlesen? http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html Diese Regelungen, die du ansprichst (§§ 930 ff) gibt's tatsächlich nicht nur zum Spaß, DA hast du sogar Recht. Aber verstehen muss man sie halt. Und deinem BS-Lehrer kann ich wirklich nur empfehlen, sich über seinen Fachinhalt nochmal zu informieren, so von Kollege zu Kollege... Ach ja, und wenn hier ein Richter anders entscheidet, dann habe ich ja wohl jederzeit die Möglichkeit, die Rechtsmittel Berufung oder Revision in Anspruch zu nehmen!
.
He moment mal. Ich bin schon oft genug hereingefallen um jemals nochmal auf Zolipei und Juristen zu vertrauen. Das alles hat mich im Endeffekt mehr gekostet als wenn ich die Sachen gleich in die Tonne gekloppt hätte (also werde ich weiter das Maul halten wenn ich glaube das was faul ist) Bei diesen Dingen ist doch meist der Täter gar nicht mehr zu ermitteln. Und wenn er doch ermittelt wird dann "sitzt" er schon und dann versuch mal aus dem nur einen müden Cent rauszuquetchen. Vergiss es, dann kannst du deinen Schaden für n Appel und n Ei an ein Ikassobüro verkaufen.
warum funzt die edit net ???? denk doch mal logisch, wozu gibt es denn ein gesetz ab §930 für den gutgläubigen käufer ??? für was soll das denn gut sein ? ach ja das gibt es nur zum spaß wie viele andere gesetze
wenn ein gericht (richter) aber in solch ein fall für den angeklagten entscheidet und mein er ist im recht und gutgläubig so ist deine prüfungsfrage vorm ar.....denn wenn erst einmal so entschieden wurde trifft es auch für die nächsten fälle zu... und nun ?mein lehrer ist garantiert net dumm denk mal du bist auf dem falschen dampfer wenn du es besser weist beweis mir das gegenteil mit nen § .
Foren-Regeln