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Thema: Azureus Illegal????

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  • 03.05.2010
    senseman
    Ich gehe über eine fremde IP (nicht von Nachbarn) sonsern über CyberGhost ins Internet. Die IP wird von mehreren Leuten genutzt, so daß es nicht nachweisbar ist
    träum weiter.
  • 03.05.2010
    Unregistriert
    Die Polizei muß schon einen großen Verdacht haben, bevor sie etwas durchsuchen, bzw. beschlagnahmen dürfen.

    Ich gehe über eine fremde IP (nicht von Nachbarn) sonsern über CyberGhost ins Internet. Die IP wird von mehreren Leuten genutzt, so daß es nicht nachweisbar ist.
  • 10.12.2008
    criticalmass
    Zu Mp3Getter: Die Seite ermöglicht es, aus Youtube-Videos die Tonspur zu extrahieren. Mit der Legalität ist es damit in der Grauzone: Momentan haftet noch derjenige, der ein Video in Youtube einstellt, für dessen Rechtmäßigkeit. Wir wissen aber alle, das es auf Youtube jede Menge Clips gibt, die urheberrechtlich geschütztes Material enthalten.

    Was kann also passieren? Rein faktisch bedient man sich einer legalen Plattform, auf die jemand böserweise was Illegales eingestellt hat. Da der dafür haftet, ist er bei Schadensersatz mal dran, die Mp3Getter-User erstmal nicht - solange sich das Gesetz nicht ändert. Also schön aufpassen.
  • 10.12.2008
    Unregistrierter Gast
    ich weiß vo ist sicher und super legal unter www.mp3getter.com ich habe sohn 1000 lieder auf mein handy ist voll cool











    WICHTIG ICH HABE 16 GB ALSO IPOHNE HABE ICH UND MIR REICHST DAS AUS NUR WILL SPEICHER HABEN DANN KANN MAN SO VIEL MUSIK HABEN
  • 02.12.2008
    criticalmass
    Bei so einer Zahl wäre ich extrem vorsichtig. Es kann sein, das eine Landespolizeibehörde erst ab einer gewissen Schadensgröße von sich aus eine Strafverfolgung anstrebt, weil ansonsten die Kosten solcher Verfahren viel zu hoch sind.

    Allerdings liegt das Recht hier auf Seiten des Geschädigten - das heisst: Wenn ein Musikkonzern, Softwarehaus, Filmstudio oder auch nur ein kleiner Berliner Pseudo-Gangsta-Rapper beschließt, JEDEN Copyrightverstoß auf eines ihrere Produkte zu verfolgen und juristisch auszufechten, dann spielt es keine Rolle, wie viele Files ind welchem Eurowert Du irgendwo heruntergeladen hast.

    Daher kann ich Deinem ersten Statement nur Rech geben: Alles, was man irgendwoher herunterladen kann und was unter Eigentumsschutz steht (= Geld kosten würde), ist eine unrechtmäßige Aneignung. Ausnahmen sind Sonderangebote, dedizierte Copyrightausnahmen und abgelaufener Eigentumsschutz (wie bei den Texten in Projekt Gutenberg).
  • 01.12.2008
    Unregistrierter Gast
    oO Illegal ist das wofür man im laden bezahlt, aber du es dann umsonst saugst. -> (Auser Es steht wie z.b. bei wow später gratis zum dwonload)

    ich hab gehört die polizei hat das sogar jetz bis zu 40.000 € schaden legal gemacht. d.h. man darf 40.000 € schaden verursachen. Weil es einfach zuviele Downloader gibt.
  • 16.10.2007
    Unregistriert
    ich weiß zwar nicht ob noch jemand antwortet weil es ziemlich lang her ist, dass hier einer was geschrieben hat, aber ich hoffe es mal.
    woran erkenn ich denn was legal ist und was illegal??
    und wie hoch sind solche geldstrafen??
  • 01.11.2006
    Unregistriert
    das problem ist doch einfach, dass Filme, Kinobesuche und Musik viel zu teuer ist. Wenn cih bein iTunes 2 CHF für einen song bezahle dann kostet mich das aufladen meines Ipods 15'000 CHF (ca.10'000 €). mal ehrlich: WER BEZAHLT DAS SCHON(??), vorallem wenn das nicht legale runterladen so einfach ist.

    Das gleiche mit Filmen. Die meisten filme schaut man 1x, dann darf eine DVD eifnach nciht 20€ kosten. die sollte ein paar euros kosten, dann würde schon ein grosser teil der downloader umsteigen.

    zum Recht: Grundsätzlich darf man nichts machen, das den Gewinn des Urhebers schmälern könnte.
  • 04.06.2005
    Hab vor kurzem was darüber gelesen:
    Die Film- und Musikbranche geht gerade dazu über auch schon User anzuzeigen und auf Schadenersatz zu verklagen, wenn sie das erste mal erwischt werden und nur eine einzige Kopie gezogen haben. Die deutsche Rechtsprechung legt das Recht aber so aus, dass bei einer Anzahl im einstelligen Bereich der Sache nicht nachgegangen wird.
    Mal sehen, wie´s weitergeht...

    Zur Threadüberschrift "Azureus illegal?":
    Nein, die Nutzung von Azureus selbst ist nicht illegal. Damit kann man ja auch legale Inhalte sharen. Es ist ja so, dass nur ein kleiner Teil (ca 99,5%) der über Azureus getauschten Daten illegal sind. >>GRINS<<
  • 18.05.2005
    Phillies
    Was hat dein Kumpel denn so angestellt...?
  • 18.05.2005
    SiPa
    Einen Freund von mir haben sie letztens auch erwischt da wollten sie auch den PC mitnehmen aber er war so schlau und hat gesagt das er den PC für die Schule braucht und da liesen sie ihn da. Die Filme und alles andere nahmen sie natürlich mit aber Geldstrafe oder sonstiges bekamm er nicht
  • 18.05.2005
    Phillies
    Was kann man unter kaum verstehen ...?
  • 10.05.2005
    danke für die info ich hoffe das ihr recht habt und sie mich nicht erwischen das ich ein paar episoden sauge
  • 10.05.2005
    Rembam
    Originally posted by MP1711
    alles klar danke

    was ist wenn ich aber nichts von den filmen und serien brenne sondern danach direkt lösche ist das dann etwas besser für mich da ich es nicht weiterverbreite

    ist die strafe dann milder

    die dürfen doch nicht mein eigentum behalten oder sie schauen was drauf ist und dann bekomme ich ihn mit einer strafe zurück oder nicht
    Naja, koennte schon sein, dass du dann mit weniger wegkommst, wenn du nix auf cd/dvd brennst und alles sofort loeschst. Die werden jetzt bei einem ottonormaldownloader bestimmt nicht 2 wochen lang die festplatte nach beweisen durchsuchen, wisst ihr wie viel das kostet, eine festplatte so richtig zu durchsuchen, auch nach files, die zB mit "evidence eliminator" (wink) geloescht wurden? Das lohnt sich vielleicht bei drogendealern oder alkaida-anhaengern, aber nicht bei kleinen downloadern.

    Ausserdem ist da schon ein unterschied, ob du jetzt 3 oder vier filme auf deinem rechner hast, oder ob du eine ganze sammlung hunderter gebrannter dvd's in deinem schrank gelagert hast.

    Die beschlagnahmen dann dein armes notebook, schauen mal schnell drueber, und dann kriegst du es hoffentlich, nachdem die straffsache zu den akten gelegt wurde, zurueck. (also nach ein paar monaten )
  • 10.05.2005
    @Phillies ich glaube nicht das sie bei den kleinen sogar mit speziall Sofware anruecken! Der Aufwand ist sicher hoeher als das ganze ueberhaupt bezweckt! Also ich fuehle mich noch solange sicher bis es jemanden in meiner umgebung wirklich trifft!

    Achja frage wie siehts eigentlich rechtlich in Oesterreich aus? Sind da die Strafen auch so hart wie die bei euch?
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