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Thema: AGB und "Kleingedrucktes"
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Bei den meisten Geschäften oder Verträgen wird von den "AGB" bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesprochen, die Vertragsbestandteil werden. Dieses sogenannte Kleingedruckte regelt die Bedingungen unter den der Vertrag geschlossen wird. Man kann in den AGB besondere Bedingungen vereinbaren, sofern sie nicht dem Gesetz widersprechen. Das Justizministerium NRW hat hierzu eine gute Information bereitgestellt. http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbrauc...ff642961013c9a bzw. NRW-Justizportal: Justiz-Online - die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen im Internet Ein ganz wichtiger Teil ist Punkt 3: "...Nimmt der Verbraucher also Streichungen im "Kleingedruckten" vor, so werden die durchgestrichenen Regelungen nicht Vertragsinhalt, wenn der Vertragspartner den Vertrag dann abschließt " Also immer erst ganz durchlesen, dann das streichen,mit dem man nicht einverstanden ist und dann den Vertragspartner unterzeichnen lassen. Mann muss die AGB also nicht so akzeptieren wie sie vorgedruckt sind ! Gerade dieses ist bei den meisten Verbrauchern nicht bekannt.
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