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Thema: Anzeige trotz keiner Haftung auf verloren gegangen Sachen bei Versand ???

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  • 27.07.2011
    senseman
    nun ja und dann kommt es noch auf den haftungsausschluss an ob der rechtkonform war. grundsätzlich bei privat zu privat trägt der K das versand risiko solange nix anderes vereinbart wurde bei versichertem versand kann man bei der Post nach hacken und die finden es oder man kriegt seine kohle.
    und jau sie kann dich anzeigen ob`s was bringt steht auf nem anderen blatt papier.
  • 27.07.2011
    zisselmann
    Wie ist das Kleid verschickt worden? Versichert (Einschreiben, Paket) oder unversichert (normaler Brief, Warensendung, Päckchen)? Wenn unversichert -> war die Person mit dem unversicherten Versand einverstanden? Beim versicherten Versand bei der Post einen Nachforschungsauftrag stellen.
  • 26.07.2011
    Maddi99
    Hey ihr,

    hab bei einer Online-Seite , wo man Sachen verkauft ( nicht ebay ), ein Kleid an eine Person verkauft ( hat 15€ gekostet ). Die Post hat das Kleid anscheinend verschlampt, da es nie angekommen ist. Nun wollte die Person ihr Geld zurück. Ich habe aber bereits zuvor folgendes angegeben :

    "ich übernehme für verlorene Sachen während dem Versand keine Haftung und gebe auch keine Garantie auf die von Euch erworbenen Stücke."

    Jetzt droht sie mir mit einer Anzeige, wenn ich ihr nicht die volle Summe zurück zahle. Habe ihr angeboten einen Teil zurück zu zahlen, darauf geht sie aber nicht ein.
    Kann sie mich jetzt wirklich anzeigen ?? Immerhin habe ich angegeben, das ich keine Haftung übernehme. Kennt sich hier wer aus mit dem Rechtswesen ?
    Bin mir da nämlich nicht sicher.
    Vielen Dank im Vorraus

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