Antworten

Thema: Studiern statt Zivildienst

Nachricht

Klicke hier, um dich anzumelden

 

Du kannst aus dieser Liste ein Symbol für deine Nachricht auswählen.

Zusätzliche Einstellungen

  • Wenn du diese Option aktivierst, werden URLs automatisch mit BB-Code ergänzt. www.beispiel.de wird zu [URL]http://www.beispiel.de[/URL].

Thema bewerten

Wenn du möchtest, kannst du dieses Thema bewerten.

Übersicht (Neuester Beitrag zuerst)

  • 19.09.2010
    theresa
    Ich glaube, grundsätzlich lässt sich Wehr/Zivildienst nur aufschieben, solang man bei Einberufung bereits in der Ausbildung war, wegen der man es aufschieben möchte. Hättest du also zu dem Zeitpunkt studiert, wär ein Aufschieben möglich gewesen... so aber weiß ich es nicht. Sag Bescheid, wie die Geschichte ausgeht!!
  • 04.09.2010
    Neelix65
    http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrdienst

    Schutzbestimmungen
    Durch die Ableistung des Wehrdienstes darf keinem Bundesbürger ein Nachteil entstehen.
    Während des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung ruht das Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsplatzschutzgesetz enthält weitere Schutzbestimmungen.

    Auch ein Studienplatz ist gesichert. Jeder Schüler kann sich für einen Studienplatz bewerben, obwohl er vorher seinen Dienst ableisten muss. Wird er dann an einer Universität angenommen, so ist ein Studienplatz für ihn bevorzugt frei zu halten. Es ist dann jedoch nicht der Ort des Studierens für ihn zwangsläufig derselbe
    Da du also BEIDES kannst - Wehr-/Ersatzdienst und Studieren - wirst du nicht drum rum kommen ... es sei den du kannst beweisen dass du durch das Aussetzen deines Studiums für den Wehr-/Ersatzdienst einen Nachteil erleidest.
    Was meiner Meinung nur dann der Fall wäre, wenn das Studium an einer ausländischen Uni wäre oder beispw. nur alle "paar Jahre" angeboten würde und du dadurch über Gebühr im späteren akademischen Wettkampf beruflich benachteiligt wärest ... aber sowas braucht Zeit ...
  • 04.09.2010
    bbcinek89
    Zitat Zitat von blaustern Beitrag anzeigen
    Du kannst eine Zurückstellung für maximal ein Jahr beantragen. Gründe können beispieösweise dringende berufliche Aufgaben (in diesem Fall geht der Antrag über den Arbeitgeber) oder auch Schulausbildung bzw. wie in deinem Fall ein Studium.
    An deiner Stelle würde ich sofort zu deiner Uni oder Hochschule gehen und die Sache besprechen. Die werden solche Fälle zur Genüge haben.
    Solltest du nicht mehr aus dem Studium heraus kommen, so mache ein Semester, dann unterbreche dein Studium für die Zeit des Zivildienstes und setze anschließend dein Studium fort. Das sollte eigentlich möglich sein.
    naja ich ruf mal an und frag ob ich für ein jahr wegen meinem festen studienplatz zurückgestellt werden kann ansonsten versuch ich neu gemustert zu werden da meine musterung letztes oder vorletztes jahr war.
  • 04.09.2010
    blaustern
    Du kannst eine Zurückstellung für maximal ein Jahr beantragen. Gründe können beispieösweise dringende berufliche Aufgaben (in diesem Fall geht der Antrag über den Arbeitgeber) oder auch Schulausbildung bzw. wie in deinem Fall ein Studium.
    An deiner Stelle würde ich sofort zu deiner Uni oder Hochschule gehen und die Sache besprechen. Die werden solche Fälle zur Genüge haben.
    Solltest du nicht mehr aus dem Studium heraus kommen, so mache ein Semester, dann unterbreche dein Studium für die Zeit des Zivildienstes und setze anschließend dein Studium fort. Das sollte eigentlich möglich sein.
  • 04.09.2010
    senseman
    Nun ja ich denke mal da hast du wohl PP. und darfst denn dann einrücken. wenn ich mich recht erinnere reicht nen studienplatz nicht um sich vor dem zivildienst zu drücken. du hättest wissen müssen wann man dich zieht wird einem schliesslich mehr oder weniger nach der musterung mitgeteilt wann die es denn gerne hätten. desweiteren müsstest du für den zivildienst ne verweigerung schreiben müssen also weis man das es auf einen zukommt. somit kannst du jetzt noch versuchen nen antrag auf rückstellung zu machen ob fruchtet frage b. ne möglichkeit wäre wohl nen RA.
    Den nächst möglich zeitpunkt ist mit nichten nachdem studium sondern wohl vorher gemeint sprich wenn zum 01.10 die nächsten nachrücken darfste mitmischen und nun ja gesundheit etc. kann man vorschieben. da es mir bei dir aber den anschein macht als ob du alles auf kurz vorknapp machst haste wohl pech kannst dir deine gebühren irgendwie zurück holen und dich schon mal seelisch auf den dienst einstellen. das ganze hätte man sich wohl nen bisschen früher einfalen lassen sollen so wird der zug wohl abgefahren sein ist ja eh nur noch nen 1/2 Jahr. dann muss man halt im nächsten semester anfangen sommer 2011.
  • 03.09.2010
    bbcinek89
    Ich habe mein Abitur im Juni gemacht. Im Juli habe ich mich für ein Studium beworben und im August nachdem ich die ersten Studiengebühren bezahlt habe, habe ich eine zusage bekommen das ich den Studienplatz habe. Am 20. September beginnt das Studium.
    Heute am 3. September 2010 bekomme ich einen Brief von Budesam für den Zivildienst, das ich mir eine Zivildienstelle suchen soll.
    "Ihre Heranziehung zum Zivildienst ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beabsichtig. Es ist daher empfehlenswer, dass Sie sich schon jetzt eine Zivildienstelle suchen oder Gründe nennen, die einer Einberufung entgegenstehen."

    Nun meine Frage: Wird der Grund akzeptiert, dass ich ein Studienplatz habe für den ich schon gezahlt habe um einer Enberufung zu entgehen?

    oder meinen sie mit "nächstmöglichen Zeitpunkt" das ich erst nach meine studium den zivildienst machen muss?

    Ansonsten welche Gründe gibt es die einer Einberufung entgegenstehen
    oder
    was kann ich schreiben damit die Einberufung zunächst verschoben wird?

    und wie lange ist meine T2 Musterung gültig; Wann darf ich eine neue beantragen und wo erfahr ich an welchem Datum ich gemustert wurde?

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Ja
  • Themen beantworten: Ja
  • Anhänge hochladen: Ja
  • Beiträge bearbeiten: Ja
  •