Aufklärung über das neue Urhebergesetz !!
Ich habe neueste Informationen zum Thema Urheberrechtsgesetz.
Ab wann gilt das neue Gesetz?
Bei Redaktionsschluss standen noch die (formale) Prüfung des Gesetzes im Bundespräsidialamt, die Unterschrift des Bundespräsidenten Johannes Rau und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aus. Erst dann ist das neue Gesetz geltendes Recht!
Nach letzten COMPUTERBILD-Informationen lag die Gesetzesurkunde dem Bundespräsidialamt noch nicht vor. Deshalb war bei Redaktionsschluss kein konkreter Termin absehbar, ab dem das neue Urheberrechtsgesetz gelten wird. Aber: Am Wortlaut des Gesetzes wird es kei´ne Änderungen mehr geben. COMPUTERBILD informiert Sie selbstverständlich in einer der nächsten Ausgaben, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Was ändert sich durch das neue Gesetz?
Die wichtigste Änderung: Das Umgehen oder "Knacken" von Kopierschutzmaßnahmen auf CDs, VHS-Cassetten, DVDs und anderen"Trägermedien" ist verboten!
Was genau eine Umgehung ist oder wann diese in Einzelfällen vorliegt, definiert das Gesetz allerdings nicht. COMPUTERBILD nimmt sich alle verwirrenden Punkte vor und erklärt Ihnen ganz genau, was Sie dürfen und was nicht.
Eine zweite wichtige Änderung: Kopien dürfen nicht von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" angefertigt werden. Diese Vorschrift richtet sich vor allem gegen das Kopieren von Musik und Filmen aus Internet-Tauschbörsen
Ist es strafbar, wenn ich Kopien von geschützten CDs oder DVDs herstelle?
Hier sind sich die Experten einig: Nein. Das Bundesjustizministerium bestätigt gegenüber COMPUTERBILD: "Wer technische Maßnahmen umgeht, um Privatkopien im Sinne des Paragraphen 54, Absatz 1 UrhG zum eigenen Gebrauch herzustellen, macht sich nach Paragraph 108b, Absatz 1 des Gesetzes nicht strafbar."
Vorsicht: Das Kopieren geschützter Werke ist trotzdem illegal. Wenn Sie dabei erwischt werden, droht Ihnen eine Zivilklage der Rechteinhaber (von Musik- oder Film-Firmen). Anwaltskosten und mögliche Schadensersatzansprüche können extrem teuer werden. COMPUTERBILD rät daher dringend davon ab, künftig kopiergeschützte Medien zu vervielfältigen.
Sind digitale und analoge Kopien von geschützten Datenträgern verboten?
"Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen analogen und Digitalen Träger- oder Aufnahmemedien", erklärt das Bundesjustizministerium. Verboten ist das Umgehen eines "wirksamen Kopierschutzes", ganz gleich ob analog oder digital kopiert wird. Das Gesetz lässt jedoch - bewusst oder unbewusst - eine Lücke, die bestimmte Kopien auch von vielen kopiergeschützten Werken zulässt. Beispiel: Ein digitaler Kopierschutz, der das Brennen einer Musik-CD am Computer verhindert, kann technisch niemals das Überspielen einer Musik-CD vom HiFi-CD-Spieler auf eine Musikcassette verhindern - ist hier also nicht "wirksam" und kann auch nicht verbotenerweise umgangen werden.
Darf ich nach dem neuen Gesetz eine Sicherheitskopie einer Software-CD machen?
An der rechtlichen Lage bei Sicherheitskopien von Software-CDs hat sich auch nichts geändert. In Paragraph 69a Absatz 5 UrhG heißt es ausdrücklich, dass die Verbote des Kopierschutz-Umgehens (Paragraph 95a bis 95d UrhG) "auf Computer-Programme keine Anwendung" finden. Sie können also weiterhin eine einzige Sicherheitskopie von Ihrer Software-CD anfertigen. Diese ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt. Sie darf nicht verkauft, verliehen oder verschenkt werden. Natürlich auch verboten: das Original verkaufen und die Kopie behalten.
Problem: Möglicherweise gibt´s in Zukunft keine Kopierprogramme mehr zu kaufen, die den Kopierschutz einer Software-CD aushebeln. Da diese Kopierprogramme auch kopiergeschützte Musik-CDs vervielfältigen können, fallen sie nämlich unter das Verbot von Kopierprogrammen
Darf ich Kopien geschützter Medien behalten, die ich bereits gemacht habe?
Ja. Das Bundesjustizministerium zu COMPUTERBILD: "Das Gesetz hat keine Wirkung für in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte."
Darf ich von meinen alten Kopien weitere Privatkopien für Familie oder enge Freunde machen?
Dr. Martin Schippan, Dr. Rupert Vogel, Stefan G. Kramer und Rechtsreferendar Till Kreutzer (Urheberrechtsexperten von diversen Anwaltskanzleien) sind sich einig: "Ja, das ist erlaubt." Aber nur dann, wenn Ihre Kopie keinen Kopierschutz mehr enthält, den Sie umgehen müssten. Das heißt: Haben Sie bereits in der Vergangenheit einen Kopierschutzkancker eingesetzt, der den Schutz entfernt hat, dürfen Sie von der Kopie weitere legale private Kopien machen. Stefan Müller-Römer ergänzt: "Für private Vervielfältigungen gilt: Es sollten nicht mehr als sieben Kopien gemacht werden."
Darf ich meine Kopierprogramme und Kopierschutzkiller behalten?
Ja. Die Benutzung ist aber verboten. Wenn Sie die Geräte trotzdem benutzen, um eine Kopie für den privaten Gebrauch anzufertigen, machen Sie sich nicht strafbar. Eine Zivilklage der Rechteinhaber ist aber möglich!
Darf ich Kopierprogramme von ausländischen Internet-Seiten auf meinen PC überspielen und benutzen?
In vielen Ländern sind Kopierschutzkiller nicht verboten. Auch auf Hacker-Seiten wird wohl weiterhin entsprechende Software angeboten werden. Das Überspielen ist nicht verboten, aber Sie dürfen die Programme nicht einsetzen.
Darf ich im Ausland Kopien machen und diese mit nach Hause nehmen?
Ein kniffliges Problem ohne eindeutige Antwort: Professor ThomasHoeren: "Sobald die Kopie in Deutschland ist, gilt deutsches Recht - Mitbringen verboten." Aber: "Das Urheberrecht verbietet nicht den Besitz von Kopien.", meint Till Kreutzer. Und Dr. Martin Schippan glaubt, dass das Einführen von Kopien legal sei, solange sie für den "privaten Gebrauch" bestimmt sind.
Wie erkenne ich eine kopiergeschützte CD oder DVD?
Die Hersteller sind künftig verpflichtet, ihre Produkte zu kennzeichnen. Es muss schon vor dem Kauf sichtbar sein, ob und wenn ja, welcher Kopierschutz eingesetzt wird. Außerdem muss der Hersteller seinen Firmennamen und die Anschrift angeben. Rechtsanwalt Dr. Stefan Ernst: "Keine wirksame technische Maßnahme ist dagegen die bloße Behauptung, etwa durch einen Aufkleber, dass ein Datenträger kopiergeschützt sei."
Gibt es Übergangsfristen für das neue Gesetz?
Generell: Nein. Das Gesetz gilt einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzbaltt. Ausnahmen: Die Angaben zum Kopierschutz auf der Verpackung werden erst drei Monate später Pflicht. Die Anschrift des Unternehmens muss erst ein Jahr später zwingend auf dem Produkt stehen.
Musik kopieren: Die rechtliche Lage
Digital kopiergeschützte CD vom CD-Spieler analog auf Musikcassette, Mini Disc, MP3-Spieler oder HiFi-CD-Recorder überspielen
Im Gesetz sind solche Datails nicht geregelt. Das Bundesjustizministerium zu COMPUTERBILD: "Es unterscheidet nicht zwischen analogen und digitalen Träger- oder Aufnahmemedien. Falls in Einzelfällen - etwa infolge der technischen Entwicklung - zweifelhaft sein sollte, ob eine Handlung als "Umgehung" zu bewerten ist, so haben dies die Gerichte zu entscheiden."
Die Urheberrechtsexperten sagen: Ja, eine digital geschützte CD darf analog kopiert werden. Der Grund: Es gibt keinen analogen Kopierschutz für Musik-CDs. Wenn Sie also diesen Weg für eine Kopie wählen, können Sie auch keinen Schutz umgehen.
Rechtsanwalt Dr. Stefan Ernst: "Ein digitaler Kopierschutz ist machtlos gegenüber analogen Kopien. Es ist auch nicht seine Aufgabe, diese zu verhindern. Deshalb ist eine analoge Kopie von einem Werk, das gegen digitale Kopien geschützt ist, keine Umgehung im Sinne des Gesetzes. Dies gilt auch, wenn aus der analogen Kopie anschließend eine - geringfügig qualitativ beeinträächtigte - neue digitale Kopie entstehen sollte."
Digital kopiergeschützte CD vom D-Spieler oder CD-ROM-Laufwerk analog via Soundkarte auf die Festplatte des PCs überspielen
Erlaubt, sagen die Experten. Dr. Martin Schippan: "Hier wird kein Kopierschutz umgangen, sondern das analoge Signal wird letzlich nur wieder digitalisiert." Stefan G. Kramer: "Wo kein Kopierschutz wirkt, kann auch keiner umgangen werden." Till Kreutzer: "Greift man ein anloges Signal ab, dann wird der digitale Kopierschutz nicht umgangen." Und auch Rechtsanwalt Stefan Müller-Römer bestätigt: "Es liegt keine wirksame Schutzmaßnahme vor. Das analoge Vervielfältigen ist also keine Umgehung." Und damit legal.
Kopiergeschützte CD mit Kopierschutzkiller digital auf HiFi-CD-Recorder kopieren
Diese Variante ist nicht mehr erlaubt - hier greift der neue Paragraph 95a des Urheberrechtsgesetzes. Ganz klar: Der Einsatz von Hardware-Kopierschutzkillern ist genauso verboten wie Kopierprogramme, die eine Schutzmaßnahme umgehen oder knacken.
Digital kopiergeschützte CD als Abbils ("Image") auf der Festplatte speichern
Erklärung: Viele Kopierprogramme bieten die Möglichkeit, eine CD - auch solche mit Kopierschutz - als Abbild ("Image") auf der Festplatte abzulegen. Dieses Image kann später wieder auf eine CD gebrannt werden. Oder Sie nutzen es in einem so genannten "virtuellen CD-Laufwerk" (siehe Test in Ausgabe 12/2003). Das ist eine Software, mit der Sie das Image benutzen können, als läge die echte CD im exhten CD-Laufwerk.
Alle Experten sagen: Das ist verboten. Rechtsanwalt Stefan G. Kramer erklärt: "Hier wird eine Kopie eines geschützten Werkes auf der Festplatte angelegt. Und das ist definitiv nicht erlaubt."
Nicht kopiergeschützte Musikdatenträger kopieren
Ja, das ist erlaubt! UNd zwar unabhängig davon, ob sie eine Cd am PC brennen, auf eine Cassette überspielen oder als MP3-Datei speichern. Das Bundesjustizministerium: "Privatkopienohne Umgehung von technischen Maßnahmen sind möglich und zulässig." Rechtsanwalt Dr. Martin Schippan: "Privater Gebrauch heißt: Kopien zur Benutzung im Familien- oder engen Freundeskreis."
Digital kopiergeschützte CD am Computer brennen
Das ist nach dem neuen Paragraphen 95a UrhG verboten. Auch dann, wenn sich die CD per Knopfdruck - zum Beispiel mit Hilfe von Programmen - leicht kopieren lässt. Im Kommentar der Bundesregierung zum Gesetzentwurf heißt es, "dass technische Maßnahmen grundsätzlich auch dann wirksam sein können, wenn Ihre Umgehung möglich ist."
Rechtsanwalt Stefan Müller-Römer sieht noch ein Problem: "Einige Kopierschutzmaßnahmen sind unter den Betriebssystemen Linux und Mac-OS nicht wirksam. Das hieße: Auf diese Weise hergestellte Kopien wären nicht illegal." Dr. Stefan Ernst sieht das ähnlich: eine Kopierschutzmaßnahme, die unter Linux nicht greift, sei "nicht wirksam". Doch Zweifel bleiben.
Mein Kommentar: Zum Glück habe ich Linux !!!
Kopiergeschützte CD mit dem Programm "Virtual Audio Cable" auf die Festplatte kopieren
Das Hilfsprogramm "Virtual Audio Cable" greift auf den Musikdatenstrom zu, bevor der Klang aus den PC-Lautsprechern kommt. Technisch betrachtet wird der Kopierschutz nicht ausgehebelt, sondern ignoriert.
Hier sind sich die Urheberrechtsexperten nicht sicher. Till Kreutzer: "Eine Auslegungsfrage. Ich würde sagen: Es handelt sich nicht um eine Umgehung, da das Programm nicht am Schutzmechanismus ansetzt." Professor Thomas Hoeren: "Eine interessante Variante, die möglicherweise aber unter das Umgehungsverbot fällt." Stefan Müller-Römer: "Es könnte legal sein. Aber Tonträgerindustrie und vermutlich auch Gerichte werden anderer Meinung sein."
"Das ist verboten", sagen die Anwälte Dr. Rupert Vogel, Stefan G. Kramer und Dr. martin Schippan. Dr. Vogel: "Hier wird eine digital geschützte CD digital kopiert - eine klare Umgehung und damit nicht erlaubt." Auch Dr. Stefan Ernst sieht eine verbotene Umgehung, weil sie "unter Vermeidung eines Kopierschutzes erfolgt."
Musik aus dem Internet - etwa aus Tauschbörsen - auf den eigenen PC überspielen und "brennen"
Der Vermittlungsausschuss des Bundesrates einigte sich in letzter Minute: Jetzt steht im Gesetz, dass man keine Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" machen darf. Damit sind in erster Linie Tauschbörsen und andere kostenlose Internet-Angebote gemeint. "Klar verboten", sagen deswegen die Anwälte. Dr. Vogel: "Wenn der Nutzer einer Tauschbörse weiß, dass die Musik urheberrechtilch geschützt ist, macht er sich nach Paragraph 106 UrhG sogar strafbar."
Kopierprogramme, die demnächst verboten werden
Musik kopieren: Diese Programme werden demnächst wohl verboten sein
Es ist der dritte Absatz im Paragraphen 95a des neuen Urheberrechtsgesetzes, der vor allem die Brenn-Software-Hersteller erzürnt. Dort heißt es, dass "die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf" von Programmen verboten ist, die einen Kopierschutz umgehen.
Hier eine Liste der bekanntesten Programme, die vorraussichtlich nach Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland weder verkauft noch benutzt werden dürfen:
Alcohol 120%
Audiograbber
Blindwrite Suite
CDex
CD Master Clone 4
CDR Win
Clone CD
Disc Juggler
Easy CDDA Extractor
Exact Audioi Copy
Feurio
Fire Burner
Softdiv CD Ripper
Die Hersteller klagen über die neue Gesetzeslage. Stephanie Messer, Pressesprecherin von Elaborate Bytes ("Clone CD"): "Für uns hat der Kampf ums nackte überleben begonnen. Unser Top-Produkt wird plötzlich illegal. Die Inhalte-Industrie hat - zu unserem Enrsetzen - mit Macht ein Gesetz nach ihrem Willen durchgesetzt."
Musik kopieren: Diese Programme werden demnächst wohl verboten sein
Das neue Urheberrechtsgesetz - auch der Todesstoß für Programme, mit denen sich kopiergeschützte Video-DVDs kopieren lassen. Die bekanntesten Programme, die davon wahrscheinlich betroffen sind:
AnyDVD
Clad DVD
Davideo
DeMPAA
DVD Copy Suite
DVD-Decoder
DVD Decrypter
DVD Extractor
DVD Pro Ex
DVD Ripper Kit
DVD Shrink
DVD X Copy Ypress
DVDx
Movie Jack
Movie Ripper DVD plus
Smartripper
Vob Dec
Für die Hersteller kostenpflichtiger Software ein massiver finanzieller Verlust. Robert Knapp, Leitender Produktmanager von S.A.D. ("Movie Jack"): "Das Gesetz ist ein Schnellschuss. Wir müssen praktisch alle unsere Produkte vom Markt nehmen und neue Versionen ohne Kopierschutz-Knacker herauszubringen. Unserer Branche wird die Geschäftsgrundlage entzogen. Herbe Umsatzverluste sind programmiert. Außerdem werden die Konsumenten auf Hacker-Seiten im Internet gedrängt. Dort wird es weiterhin Knackprogramme geben."
Auch betroffen vom "Knackverbot" sind Hardware-Kopierschutzkiller - kleine Kästchen, die aus einem Videosignal den Kopierschutz "Macrovision" herausfiltern.
Filme kopieren: Die rechtliche Lage
Mit "Macrrovision" geschützte VHS- oder DVD-Filme kopieren
Die einhellige Meinung der Experten: Nein, nicht gestattet. Rechtsanwalt Stefan G. Kramer: "Anders als Musik-CDs kann man Filme auch analog vor dem Kopieren schützen: Wenn eine VHS-Cassette mit "Macrovision" gesichert ist, darf sie nicht kopiert werden. Auch nicht für private Zwecke." Dr. Martin Schippan ergänzt: "Der neue Paragraph 95a UrhG schützt sowohl digitale als auch analoge Kopierschutzmechanismen in gleicher Weise."
Mit "Macrovision" geschützte VHS- oder DVD-Filme per MPEG-2-Wandler auf den PC überspielen und brennen
Erklärung: Diese Geräte wandeln analoge Filmsignale in digitale um und werden für die private Archivierung und Restaurierung von Filmen verwendet. Sie sind nicht für das "Knacken" von Kopierschutz-Systemen gebaut, "ignorieren" aber den "Macrovision"-Schutz.
Hier sind sich die Urheberrechtler unsicher: Dr. Rupert Vogel: "Ich meine, diese Geräte dürfen eingesetzt werden, weil sie keine Kopierschutzkiller sind."
Andere Experten meinen: Nein, ein MPEG-2-Wandler darf nicht für "Macrovision"-geschützte Filme benutzt werden. Till Kreutzer begründet es so: "Das Gesetz stellt nicht darauf ab, wofür ein Gerät oder Programm gemacht ist. Entscheidend ist hier, dass der Kopierschutz umgangen wird."
Mit "Macrovision" geschützte Filme vom Bezahl-TV "Premiere" mit einem Kopierschutzkiller aufnehmen
Die Spielfilme der "Premiere-direkt"-Kanäle sind kopiergeschützt. Die Urheberrechtsexperten sagen alle: Die Aufnahme dieser Filme ist nach dem neuen Gesetz verboten. Rechtsreferendar Till Kreutzer: "Wenn Sie Abonnent des Bezahlsenderssind, dürfen Sie ausgestrahlte Sendungen zwar generell aufnehmen. Nicht aber, wenn diese extra geschützt sind. Hier greift das neue Umgehungsverbot, Paragraph 95a UrhG."
Nicht kopiergeschützte VHS- oder DVD-Filme auf VHS-Cassette oder DVD-Rohling kopieren
Die Urheberrechtsexperten sagen: Ja, das ist erlaubt. Dr. rupert Vogel: "Solange die Kopien für den privaten Zweck, also für Familie oder enge Freunde, gedacht sind, ist das kein Verstoß gegen das neue Gesetz."
Mit "CSS" digital kopiergeschützte DVD-Filme analog auf eine VHS-Cassette überspielen
Die Anwälte meinen: Ja, das ist gestattet. Dr. Martin Schippan: "Auch hier mit der Einschränkung: Die Filme dürfen nur zum privaten Gebrauch kopiert werden." Dr. Rupert Vogel begründet: "Wenn Sie den analogen Ausgang des DVD-Spielers mit den entsprechenden Eingängen des VHS-Recorders oder des Computers verbinden, umgehen Sie nicht den digitalen Kopierschutz."
Stefan Müller-Römer ergänzt: "Technische Maßnahmen werden nicht nur ergriffen, um das Vervielfältigen ganz zu verhindern, sondern auch, um das Vervielfältigen nur einzuschränken. Das bedeutet, dass eine Art der Vervielfältigung verhindert wird, aber eine andere Art noch möglich bleibt."
Fakt ist aber auch: Sie erhalten keine 1:1-Kopie der DVD. Menüs, zusätzliche Tonspuren oder digitaler Raumklang (zum Beispiel Dolby Digital) lassen sich auf diese Weise nicht kopieren. Beispiele für nur mit "CSS" geschützte DVDs: die Kinohits"Windtalkers" und "Tripple X". Das überspielendieser Kopie auf den eigenen PC und anschließendes brennen ist wieder legal.
Filme aus dem Internet - etwa aus einer Tauschbörse - auf den PC überspielen und brennen
Wie bei Musik aus dem Internet gilt auch hier die klare Regel: keine Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen".
Rechtsanwalt Kramer: "Von einer illegalen Kopie, und das sind die meisten Angebote im Internet, kann man keine legale Privatkopie herstellen. Wer sich vorsätzlich eine Raubkopie, etwa von einem Film, der noch im Kino läuft, beschafft, handelt eindeutig illegal."