Arztdiagnose auch Datenschutz bei Krankenkasse
hallo
ich wollte mal was fragen
wenn man vom arzt eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (was fürn wort ey) bekommt muss ich ja den großen zettel der KK geben un dden kleinen durschlag dem arbeitgeber, das ist klar
was ich aber wissen wollte ist ob die krankenkasse die diagnose dem arbeitgeber sagen darf da die diegnosae nur auf dem großen zettel steht was ja die KK bekommt und der arbeitgeber nicht sieht
darf die krankenkasse diese infos weitergeben??
AW: Arztdiagnose auch Datenschutz bei Krankenkasse
Nein, das darf sie natürlich nicht, wo kämen wir hin...:eek:
AW: Arztdiagnose auch Datenschutz bei Krankenkasse
Also das gehört wirklich zum Datenschutz, darf die Kasse nicht! ;)
btw:
...interessant ist in meinen Augen immer der sogenannte Zahlenschlüssel auf dem Schein, der die (genaue) Diagnose enthält! ;)
Kann man hier entschlüsseln:
DIMDI - ICD-10-GM Version 2004 - Onlinezugriff
AW: Arztdiagnose auch Datenschutz bei Krankenkasse
sehr netter link danke engel!!