AW: Verzweifelt bitte um Rat
Arbeitsverträge bedürfen laut Gesetz der Schriftform. Hier hast du also schlechte Karten. Eine mündliche Zusage ist zwar in der Rechtsauffassung auch bindend, es muss aber bei der mündlichen Zusage schon um Details wie Lohn, Urlaub und Arbeitszeit gegangen sein. Außerdem sollte ein Zeuge deines Vertrauens dabei anwesend sein.
Zusammenfassend gesagt hast du aber wenig Chancen, einen Arbeitsvertrag einzuklagen, denn selbst die Gerichte sind unterschiedlicher Auffassungen.
AW: Verzweifelt bitte um Rat
Glaub mal,es ging wohl eher darum.
Zitat; Heute war ich da mit meinem letzten Geld für den Monat und sie sagten mir das ich doch die Stelle nicht bekomme. Bin voll fertig habe gerade mal 350 € im Monat muss jetzt Harz 4 beantragen.
AW: Verzweifelt bitte um Rat
Zitat:
Zitat von
wollewuff
Glaub mal,es ging wohl eher darum.
Zitat; Heute war ich da mit meinem letzten Geld für den Monat und sie sagten mir das ich doch die Stelle nicht bekomme. Bin voll fertig habe gerade mal 350 € im Monat muss jetzt Harz 4 beantragen.
Kann man auch so verstehen
Du hast noch das Recht, wenn du arbeitslos bist, Bewerbungskostenbeihilfe und Fahrgeld beim Arbeitsamt zu beantragen.
Bewerbungskostenbeihilfe gibt es je Bewerbung 5 €. Beim Fahrgeld musst du die Fahrkarte vorweisen können und eine Unterschrift bei der Firma, wo das Gespräch stattfand. Das kannst du noch nachträglich per e-mail oder Fax anfordern.