AW: Wie laut ist zu laut!?
kann man wohl pauschal keine AW drauf geben. ist wohl ehr ne gefühlssache was ich als laut empfinde, kann für den anderen normal sein. kommt des weiteren auch auf die zeiten an z.b. sollte man die mittagsruhe einhalten (glaube 12:30 bis 15:00).
gibt einges an gerichtsurteilen zu dem thema versuchs mal über google und achte eventuell darauf das die kids nicht gerade lärm wie ne horde elephanten machen vielleicht mal raus gehen da mit sie sich aus toben können. nen gewissen lärmpegel von kindern muss akzeptiert werden.
AW: Wie laut ist zu laut!?
In der zeit von 8.20 Uhr müssen die Mieter Kinderlärm ertragen. Dann gibt es noch Hausordnungen, die darauf hinweisen, dass in der Mittagszeit, so ca. 12/13 Uhr bis 15 Uhr uhe zu halten ist. Wenn in dieser Zeit doch mal ein Kind mal einen lautenm Ton von sich gibt, so ist dies nciht gleich ein Bruch der Hausordnung. Aber in dieser Zeit sollte man schon versuchen, die Kinder so zu beschäftigen, dass diese niemanden stören.
Ansonsten muss Kinderlärm geduldet werden. Aber sicherlich sollte man hier mal erklärend einwirken, wenn es dann doch einmal zu laut wird.
Bei Kindergeburtstagen beispielsweise haben wir im Haus immer darauf hingewiesen, dass es heute etwas lauter werden könnte.
AW: Wie laut ist zu laut!?
Es gibt keine Zeiten mehr ind den man laut sein darf auch das alte ab 2200Uhr und so ist nicht mehr (seit 2001) sobald sich jemand beschwert kommen die Jungs und Mädels in grün/blau und schauen nach! Beschwer sich über Kinder aber dann das Besenstielgeklopfe sind mir die Richtigen damit der Rest im Hause wach wird! Die kenne isch auch. Wenn ich Nachtschicht habe stören mich die Kinder usw. nicht aber die die dann meinen sich mit Besenstiel und Co zu arbeiten die schon!
AW: Wie laut ist zu laut!?
Es stimmt durchaus, dass die zeitlichen Grenzen nicht mehr gesetzlich verankerts ind. Jedoch darf jeder Hauseigentümer eine ausordnung erstellen, wonach sich die Mieter richten müssen. Diese Hausordnung, so war es jedenfalls bei uns, wird mit dem Mietvertrag unterschrieben und somit anerkannt.
Es gibt natürlich Regeln, welche in Hausordnungen nicht stehen dürfen, wie z.B. Kindelärm ist grundsätzlich zu unterlassen o.ä.. Aber Ruheteiten dürfen festgelegt werden.