Beitrag gemeldet von chikess
chikess hat einen Beitrag gemeldet.
Grund:
Zitat:
CloneCD...
ist zwar nur genannt aber in Deutschland ist das nennen und bewerben des Programms verboten, möchte aber bevor ich Editiere Alphas Meinung hören.
Hab eine entsprechende Liste welch Programme nicht mehr genannt werden dürfen und auch das Urteil.
Beitrag: Festplatte
Forum: Laufwerke
Zuständige Moderatoren: chikess
Erstellt von: DonClumsy
Beitragstext:
Zitat:
1. den nächsten freien Buchstaben im Alphabet
Jumper brauchst du bei SATA nicht zu setzen!
3.Clone CD ist wie der Name schon sagt für CD nimm das PCinspector Data Recovery -http://www.pcinspector.de/Sites/clone_maxx/info.htm?Language=2-
5. Denk ja! Probier es aus Notfallshalber kannst du ja wieder umstöpseln!
6. Jetzt könnte es Probleme geben wenn die Laufwerksseriennr. gleich sind!( das ist nicht die NR. auf dem Typenschild) aber da gibt es auch eine Lösung!
um Laufwerksbuchstaben zu ändern lies dir das mal durch -http://support.microsoft.com/kb/307844/de-
AW: Beitrag gemeldet von chikess
Das ist nicht ganz richtig! Es dürfen keine Links auf die Herstellerseite gesetzt werden! Und selbst das ist umstritten es gibt meineswissens kein Urteil zu einzelen Herstellern von Kopiersoftware sondern nur ein Urheberrechtsurteil zu allgemeinen Kopierprg.!
AW: Beitrag gemeldet von chikess
Wie die genaue Lage nun auch ist, ich habe eine etwas paradoxe Bitte:
Gibt es eine öffentlich zugängliche Liste dieser Programme bzw. einen Link zu dem Urteil, damit die Forenteilnehmer sich informieren und weitere Fehler vermeiden können?
AW: Beitrag gemeldet von chikess
Unabhängig davon brauchte man den Beitrag nicht löschen sondern editieren zumal es sich um eine Hilfe handelt.
AW: Beitrag gemeldet von chikess
Ich schaue mal nach! XXX doch einfach vorsichtshalber den Beitrag an der Stelle!
http://www.hardwarejournal.de/tip-ur...pierschutz.htm
http://medien-internet-und-recht.de/...ir_dok_id=1749
http://ragoertz.blogg.de/eintrag.php?id=57
http://www.internetrecht-rostock.de/...ersoftware.htm
Obendrein wäre ja schon das veröffentlichen des Urteils ja dan schon ein verstoß weil da steht ja dann auch xxxx Cd drin!
AW: Beitrag gemeldet von chikess
ich sehe kein prob. im nennen des Progs. wenn selbst in einer PC zeitschrift (PC PRaxis aktuelle ausgabe) dieses prog. auf dvd mitgeliefert wird. desweiteren was kann clonecd/dvd ??? nix was nicht auch nero und Co. können, nämlich nur nicht geschützte sachen kopieren. Umgeschützte dinge zu kopieren wird ein zusatztool benötigt welches den kopierschutz aus hebelt welches in BRD verboten ist.