Probleme mit Nebenkostenabrechnung
Hallo.
Ich habe folgendes Problem.
Ich habe die Nebenkostenabrechnung bekommen die nicht in Ordnung sein kann.
Ich zahle im Voraus mntl. Nebenkosten 72 Euro.
Sind somit 864 Euro für ein gesamtes Jahr (dem Abrechnungszeitraum).
Mein Vermieter gibt in der Rechnung jedoch an, das ich eine Vorauszahlung von 759,43 getätigt hätte. Nun muss ich laut ihm eine Nachzahlung von 169,59 Euro tätigen (inklusive dem, was ich mehr verbraucht habe).
Dies ergibt eine Differenz von 104,57 Euro.
Diese Summe ist daher nachvollziehbar, da noch ein kleiner Teil einer Mietzahlung offen ist.
Nun ist die Frage, ob er berechtigt ist, den offenen Mietrückstand ohne Bemerkung in die Nebenkostenrechnung einfliessen darf.
Muss er das nicht gesondert machen?
Anbei ist meine Wohnung 36,13 qm² groß laut Mietvertrag. Laut der Nebenkostenabrechnung, ist die Rechnung aber für 45 qm² ausgelegt. Leider ist die Rechnung auch sehr Lückenvoll. Da dort keine genauen Angaben gemacht worden sind. Weder wie die Kosten zustande kamen (ob durch die Hausbewohner, durch die Quadratmeter oder sonstiges) gerechnet ist.
Auch muss ich anmerken, das ich den Zählerdienst zum ablesen keinen Einlass gewähren konnte, was dadurch zu einer Schätzung führte. Wie mir mitgeteilt worden ist, (was ich auch nachvollziehen kann) fällt die Rechnung dann dementsprechend nach einer Schätzung aus. Muss er da aber nicht dennoch von meinen 36,13 qm² ausgehen?
Da ich morgen hinfahre, wäre es schön, wenn ich da einige Anhaltspunkte haben könnte, worauf ich achten sollte, oder womit er mir die Suppe versalzen könnte.
AW: Probleme mit Nebenkostenabrechnung
Den Nachweis über die getätigte Vorauszahlung kannst du an Hand deiner entsprechenden Belege führen. Die Abrechnung der Nebenkosten hat entsprechend der Angaben des Mietvertrages zu erfolgen und dies; ohne Wenn und Aber. Was den offenen Mietzahlungsrückstand betrifft, so sollte dieser nicht in die Betriebskostenabrechnung fliessen, dies ist aber meine persönliche Meinung. Nötigenfalls solltest du die Hilfe des Mietervereins in Anspruch nehmen.