Strafrechtliche Verfolgungen?
ich habe gehört, das jetzt strafrechtliche verfolgungen gegen kazaa user anstehen. nur wenn ich music downloade oder auch bei filmen? und stimmt das jetzt wirklich?
wenn ja, wie machen die das und kann ich mich dagegen schützen, oder muss ich mein downloaden einstellen?
RE: Strafrechtliche Verfolgungen?
Nach deutschem Recht darfst du alles downloaden, was im Netz angeboten wird. Als Sauger darfst du davon ausgehen, dass die gesaugten Dateien sauber sind.
Verfolgt könnte man nur werden, wenn man diese Titel wieder zum download bereit stellt.
RE: Strafrechtliche Verfolgungen?
Hallo,
es heißt, dass das Downloaden von Musikstücken legal sei.
Ich habe aber andere Infos:
Im deutschen Urheberrecht ist ausdrücklich festgeschrieben, dass man grundsätzlich zum privaten Gebrauch Kopien von Musik oder Filmen herstellen darf. Daraus folgt, dass ein Kopierschutz nach deutschem Recht eigentlich gar nicht zulässig ist.
Es sei denn, er würde ausdrücklich beim Kauf der CD oder DVD vereinbart - etwa durch den deutlichen Hinweis auf der Verpackung, dass der Käufer beim Kauf einer Kopier-Blockade zustimmt. Ist dies nicht der Fall, macht man sich erst in dem Moment strafbar, in dem man sich eine illegal erstellte Kopie des Films aus dem Internet zieht oder eine Kopie herstellt und sie über das Internet verbreiten. Wenn eine aus dem Internet heruntergeladene Kopie auf der Festplatte des Computers gespeichert ist und andere Nutzer des File-Sharing-Dienstes sie über das Netz PC herunterladen können, trifft dies ebenfalls zu. Die Strafen selbst sind ebenfalls eindeutig geregelt - und teilweise recht drastisch. Zum einen gibt es einen zivilrechtlichen Anspruch auf Löschung der Kopie, Unterlassung einer weiteren Verbreitung und Schadensersatz für entgangene Gewinne.
Außerdem besteht sogar der Anspruch auf Überlassung der Vorrichtung, mit der nahezu ausschließlich solche Kopien hergestellt wurden - in diesem Fall also des Computers. Darüber hinaus gibt es einen strafrechtlichen Anspruch, der für das Vervielfältigen, Verbreiten oder das öffentliche Vorführen von unrechtmäßigen Kopien bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe liegt. Auch wenn diese Strafen vor allem auf gewerbliche Raubkopierer zielen, können sie auf jeden angewandt werden, der sich illegal Copyright-geschützte Produkte aus dem Netz zieht. Ansprüche können auch aus dem Ausland in Deutschland durchgesetzt werden. Wird hier ein urheberrechtsgeschütztes Werk einer US-Firma heruntergeladen, wird diese in Deutschland vor dem Gesetz so behandelt, als sei sie ein deutsches Unternehmen.
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Weinknecht ist Spezialist für Internet-Recht.
Also ich verstehe das so, dass es illegal ist. Wer weiß hier genaueres?
mfg
Tetra
Re: Strafrechtliche Verfolgung
Hallo,
na, da habe ich die erste Antwort missverstanden.
Sorry.
Man kann also sagen, dass das Forum von kompetenten Moderatoren geleitet wird und kompetente User mitarbeiten.
Thanx
Tetraodon
RE: Strafrechtliche Verfolgung