AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!
Mein Gott wenn es keine beweise gibt das du dich da angemeldet hast kann gar nicht passieren,erst recht nicht wenn man 18 ist.
wenn du denoch angst hast geh zur Polizei die helfen dir gerne weiter.
So hat sich das auch schon bei 2 Kumpels von mir geklärt.
Viel Glück;)
mfg
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heute kam was neues von denen:
Sehr geehrter Herr Schrader,
um unsere Anmeldung abschließen zu können ist das Handy mit entsprechender Nummer und E-MailAdresse (von der Sie mir schreiben) nötig.
Ohne dies ist eine Anmledung für unseren Dienst gar nicht möglich.
Es müsste also eine weitere Person Zugriff auf das HANDY UND (!) E-Mail Zugangsdaten gehabt haben.
Hier die Anmeldedaten :
Sabina Suljic
...
... habe str und adresse mal weggelöscht
Wir fordern Sie hiermit wiederholt auf den Betrag von 96€ auf das bereits genannte Konto zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
SMS FREE 100
Gerd Hansen
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Hallo Leute
Auch meine Tochter hat (15) hat sich bei free sms angemeldet ,hat die AGBs nicht gelesen nur abgehakt und sich somit angemeldet. Hat dann auch ein paar sms verschickt und pünktlich nach 14 Tagen eine Mahnung erhalten.Sie hat dann mir Bescheid gesagt worauf ich eine E-Mail geschickt habe und erklärt habe meine Tochter sie minderjährig.Darauf kam dann die Antwort mit dem § 110 und ein Termin 7.9.06 zum zahlen , ansonsten würden sie ein Inkassobüro beauftragen.Diese haben wir einfach ignoriert. Gestern bekam meine Tochter dann eine sms auf ihr Handy sie hätte eine Mail erhalten. Die haben wir heute geöffnet , und die 2.Mahnnung mit Begründung nur ein volljähriger könnte ein Handyvertrag abschließen und somit hätte sie sich strafbar gemacht. Außerdem könnte man sie mit der IP Nr. ausfindig machen.Diese Kosten würden dann auch noch auf sie zukommen.
Angemeldet hat sie sich nicht bei mir zuhause sondern bei einem Bekannte ,das Handy läuft auf ihren Vater der nicht hier wohnt. Was nun ?
Ein Kollege hat mich auf das Hilfe Forum aufmerksam gemacht ,vielleicht weis jemand Rat
Vielen Dank
AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!
Hallo Leute
Auch meine Tochter hat (15) hat sich bei free sms angemeldet ,hat die AGBs nicht gelesen nur abgehakt und sich somit angemeldet. Hat dann auch ein paar sms verschickt und pünktlich nach 14 Tagen eine Mahnung erhalten.Sie hat dann mir Bescheid gesagt worauf ich eine E-Mail geschickt habe und erklärt habe meine Tochter sie minderjährig.Darauf kam dann die Antwort mit dem § 110 und ein Termin 7.9.06 zum zahlen , ansonsten würden sie ein Inkassobüro beauftragen.Diese haben wir einfach ignoriert. Gestern bekam meine Tochter dann eine sms auf ihr Handy sie hätte eine Mail erhalten. Die haben wir heute geöffnet , und die 2.Mahnnung mit Begründung nur ein volljähriger könnte ein Handyvertrag abschließen und somit hätte sie sich strafbar gemacht. Außerdem könnte man sie mit der IP Nr. ausfindig machen.Diese Kosten würden dann auch noch auf sie zukommen.
Angemeldet hat sie sich nicht bei mir zuhause sondern bei einem Bekannte ,das Handy läuft auf ihren Vater der nicht hier wohnt. Was nun ?
Ein Kollege hat mich auf das Hilfe Forum aufmerksam gemacht ,vielleicht weis jemand Rat
Vielen Dank
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Zitat:
Zitat von Unregistriert
Eine Bekannte hat auch ähnliche e-mails erhalten.
Die Firma beruft sich wegen der Wirksamkeit ihrer Verträge mit Minderjährigen auf § 110 BGB (Taschengeldparagraph). Dies ist jedoch unrichtig, da zum einen die Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden und von den Eltern die Zustimmung zur Verwendung der Mittel für diese Sache erteilt werden muss, wass ja nicht der Fall ist.
Bitte nicht kirre machen lassen. Ich sehe die Sache gelassen. Sollen die doch mal klagen.
Ich habe denen folgende e-mail geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau ......... hat mir Ihre e-mail weitergeleitet mit der Bitte um Überprüfung
Ihres Anspruchs.
Ich weise nochmals darauf hin, dass Frau ..........17 Jahre alt, somit
minderjährig ist.
Ein wirksamer Vertrag zwischen Ihnen und Frau ........... ist somit nicht
zustandegekommen. Die Zustimmung durch die gesetzlichen Vertreter wird nicht
erfolgen.
Sofern Sie sich für die Wirksamkeit des Vertrages auf die Bestimmungen des §
110 BGB (Taschengeld) berufen, gehen Sie in Ihrer Annahme fehl, eine
Wirksamkeit hierdurch begründen zu können.
Zum einen fehlt es an der hinreichenden Überlassung der Mittel an die
Minderjährige und zum anderen an der konkludenten Einwilligung der
gesetzlichen Vertreter zur Verwendung überlassener Mittel für das hier
zugrundeliegende Geschäft. (vgl. Palandt, 65. Auflage, § 110, Rd.-Nr. 1,ff).
Weiterin tritt Wirksamkeit des Vertrages vor Bewirken der Leistung im Sinne
von § 362 BGB nicht ein.
Die Leistung wird nicht erfolgen.
Sollten Sie dennoch Klage erheben wollen, steht dies Ihnen natürlich frei.
Unter Bezugnahme auf Ihre AGB weise ich schon jetzt darauf hin, dass -
sollten Sie irgendwelche Negativmerkmale über Frau .......an Auskunfteien o.
ä. melden - alle rechtlichen Möglickeiten gegen Sie in Anspruch genommen
werden.
Sollten Sie weitere Korrespondenz für notwendig erachten, wollen Sie diese
bitte mit mir führen.
Mit freundlichem Gruß
Hallo
Ein Bekannter hat mich auf euch Aufmerksam gemacht.
Auch meine Tochter(15) hat sich dort angemeldet.Sie hat die AGBs nur abgehakt bekam eine E-Mail und lockte sich ein.Hat ein paar sms verschickt und pünktlich nach 14 Tagen kam dann die Mahnung.Sie versuchte dann über E-Mail alles rückgängig zumachen ,keine Antwort.
Danach kam sie zu mir, ich schrieb dann zurück das meine Tochter noch minderjährig und wir die 96€ nicht zahlen. Darauf kam die Antwort mit dem Vermerk auf den §110 und die Aufforderung bis zum 7.9.06 zu zahlen sonst würden sie es einem Inkassobüro übergeben und diese Kosten kämen auch noch auf sie zu. Da nicht gezahlt wurde kam am 7.9.06 eine sms auf ihr Handy sie hätte eine E-Mail bekommen. Als wir die heute abgerufen haben die 2. Mahnung mit der Begründung eine minderjährige könnte keinen Handyvertrag abschliesen und somit eine Straftat begangen.Sollten wir bis zum 14.9.06 nicht zahlen werden sie über die
IP Nr. dann strafrechlich verfolgen.
Meine Tochter hat sich bei einem Bekannten eingelockt ,das Handy läuft auf ihren Vater der ganz wo anders wohnt und das nötige Geld hat sie auch nicht (Taschengeldparagraph).
In dem Anmeldelink war auf kein Widerrufsrecht sowie eine Vorauszahlung aufmerksam gemacht.Außerdem handelt es sich dann auch noch um einen 2 Jahresvertrag.
Vielleich geht es ja jemand ähnlich
Mfg Anne
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Hi,
... du hast den entsprechenden Beitrag ja schon zitiert. Du kannst dem Vertrag wiedersprechen, denn auch nach dem Taschengeldparagraphen bleibt dir als Erziehungsberechtigtem die letzte Entscheidung ob der Vertrag gültig ist oder nicht.
Außerdem sprengen Verträge dieser Art nach Ansicht einer großen Anzahl von Juristen auch diesen Paragraphen, da die LEistungen aus dem §110 direkt erfolgen müssen, also man zahlt und bekommt direkt was (was hier ja bei 2 Jahren LAufzeit nicht wirklich gegeben ist).
Der Androhung einer Klage, weil deine Tochter keine 18 ist, sich aber dafür ausgegeben hat, würde ich gelassen gegenüberstehen, die Aussichten auf Erfolg sind sehr gering und bisher ist in keinem Forum berichtet worden, dass ein solcher Weg gegangen wurde.
Regards
Edgar
AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!
Hallo Leute,
Also ich bin leider auch auf diese smsfree100 Geschichte reingefallen und habe jetzt von der Theana Ltd. sogar die 2.Mahnung bekommen aber diesmal in meinen Briefkasten. Ich hatte nämlich meine richtige Adresse angegeben.
Die haben mir so einen richtig schönen Brief von deren Inkassounternehmen Debt&Asset Management GmbH geschickt. Ich solle jetzt einen Betrag von 135 € zahlen. Die haben bei smsfree100 de jetzt auch die Startseite geändert und belehren bereits auf der Startseite, dass es was kostet.
Leider habe ich keinen Screenshot von der alten Seite gemacht, wo noch "schicke 100 sms UMSONST" stand. Die bräuchte ich allerdings als Beweismittel.
Ich hätte eine Frage und Bitte an euch:
1) Soll ich dennoch ruhig bleiben ? Die drohen nämlich jetzt zum Anwalt zu gehen.
2) Bitte schickt mir dringend einen Screenshot von deren alte Homepage, wo die Belehrung über anstehende Kosten noch NICHT auf der Startseite zu lesen war sondern lediglich in der AGB stand. Schickt es mir bitte an hidircik@yahoo.de . Ich wäre euch sehr sehr dankbar.
Ich brauche dringend beweise, falls die wirklich zum Anwalt gehen. Ich mache mir schon sorgen und bin seit gestern fix und fertig :confused:
Gruß,
Hidir
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Wirklich schade ich war auf der Seite noch nicht,sonst könnte ich Dir Beweise zu kommen lassen.Ich habe noch Backups von einigen Jahren mit Verlauf im Browser.Es gibt doch so viele kostenlose Anbieter von SMS ohne Geld.
Sascha Humberg und seine "free"SMS Seiten
Grüßt euch,
ich bin ebenfalls einer von Saschas Opfern und möchte hiermit eindeutig klar stellen, dass Sascha Humberg mit seinen unlauteren Machenschaften absolut keine Chance vor Gericht hat.
Im folgenden beschreibe ich meinen Fall, denn er zeigt unmissverständlich, dass Theana etc. absolute Betrüger sind.
1. Ich habe eine SMS von SMS Free 100 abgeschickt, nachdem ich so unvorsichtig war, dass ich überhaupt irgendwelche Daten, außer meiner Email-Adresse, eingegeben habe.
2. Ich lass dann erst die AGBs, voraufhin ich auf der Stelle per Email widerrief.
3. Am folgenden Tag, und ab dann mehrere Monate lang, würde ich u.a. von Gerd Hansen, anscheinen einer von Humbergs Mitwirkenden, zur Zahlung aufgefordert. Darauf reagierte ich genauso plump wie Theana Ltd.: ich schickte jedes Mal die selbe Email erneut ab, denn in ihr stand alles wichtige drin, was ich denen zu entgegnen hatte.
Außerdem dachte ich mir, dass ich mich mal genauso verhalte wie die.
4. Nach unzähligen Mahnungen, in denen man als Unwissender wirklich Panik kriegen könnte, wurde das Komplizen- Inkassobüro mit folgender Adresse eingeschaltet:
D&A Debt&Asset Management GmbH
Wrangelstraße 34
24539 Neumünster
HRB 8195 KI, AG Kiel
5. Denen schrieb ich nur eine Email und dann war's komplett zuende:
Ihre Zahlungsaufforderung bzgl. THE200636326-0
Sehr geehrter Herr Robert Jensen,
hiermit lege ich Widerspruch ein gegen Ihre Zahlungsaufforderung.
Um Ihnen die Vergeudung Ihrer Mühen deutlich zu machen, mache ich Sie hierdurch auf §§ 119, 123, 142, 305c, 312b, 312d, 355 BGB aufmerksam. Vergleichen Sie diese mit den AGBs Ihres Kundens, dann werden Sie feststellen, dass die Forderungen der Theana Ltd. (smsfree100.de) nicht berechtigt bzw. sogar rechtswidrig sind.
Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich nachdrücklich.
Freundlichen Gruß,
Seigerschmidt
Auf Ihre Nachrichten müsst ihr reagieren, denn sonst kann das Inkassobüro vom Gericht einen Titel gegen euch einholen. Mit diesem Titel haben die 30 Jahre lang das Recht von euch das Geld einzuforden. DAS GERICHT PRÜFT NICHT, OB DEREN FORDERUNGEN BERECHTIGT SIND. Wenn ihr aber wiedersprochen habt, kann euch keiner mehr was.
Es hat natürlich noch nicht einen einzigen Fall gegeben, bei dem Theana Ltd. jemanden vor Gericht brachte. Der Grund ist klar.
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Zitat:
Zitat von
hsayli
Hallo Leute,
Also ich bin leider auch auf diese smsfree100 Geschichte reingefallen und habe jetzt von der Theana Ltd. sogar die
2.Mahnung bekommen aber
diesmal in meinen Briefkasten. Ich hatte nämlich meine richtige Adresse angegeben.
Die haben mir so einen richtig schönen Brief von deren Inkassounternehmen
Debt&Asset Management GmbH geschickt. Ich solle jetzt einen Betrag von 135 € zahlen. Die haben bei smsfree100 de jetzt auch die Startseite geändert und belehren bereits auf der Startseite, dass es was kostet.
Leider habe ich keinen Screenshot von der alten Seite gemacht, wo noch "schicke 100 sms
UMSONST" stand. Die bräuchte ich allerdings als Beweismittel.
Ich hätte eine Frage und Bitte an euch:
1) Soll ich dennoch ruhig bleiben ? Die drohen nämlich jetzt zum Anwalt zu gehen.
2) Bitte schickt mir dringend einen
Screenshot von deren alte Homepage, wo die Belehrung über anstehende Kosten noch NICHT auf der Startseite zu lesen war sondern lediglich in der AGB stand. Schickt es mir bitte an
hidircik@yahoo.de . Ich wäre euch sehr sehr dankbar.
Ich brauche dringend beweise, falls die wirklich zum Anwalt gehen. Ich mache mir schon sorgen und bin seit gestern fix und fertig :confused:
Gruß,
Hidir
Die esenziellen Fragen sind: Bist du Volljährig? Hast du dich da Registriert und die AGB´s akzeptiert? Ist das länger als 2 Wochen her?
Falls ja, hast d mit diesen Abzockern einen Rechtskräftigen Vertrag und das wäre schlecht für dich. Falls du nur eine dieser Fragen mit nein beantworten kannst, gibt es auch keinen Vertrag. Wenn du unter 18 bist, ist es am einfachsten. Denn das lässt sich ja sehr leicht beweisen. Wenn es nicht länger als 2 Wochen her ist, kannst du die Sache kündigen (Per Übergabeeinschreiben). Falls du dich einfach garnicht registriert hast, wirds etwas kompliziert. Schreibe einen Brief (Per Übergabeeinschreiben) in dem du einen schriftlichen Beweis forderst das du einen Rechtskräftigen Vertrag mit der Firma eingegangen bist. WICHTIG: Setze der Firma eine Frist!!! Wenn ich bis zum xx.xx.2006 keine Schriftliche Antwort von ihnen erhalte, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Bei einer fristgerechten Antwort werde ich meinen Anwalt mit der Sachlage betrauen. (Macht immer großen Eindruck) Meißtens hat sich danach dann alles erledigt.
LG Illu
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Hallöchen,
ich habe das gleiche Problem wie viele:
Bei freesms100.de angemeldet und jezz ne Mahnung bekommen..
Ich habe ne Mail hingeschickt das ich noch keine 18 bin mit Kopie des Persos und sämtlichen andern Argumenten das kein Vertrag zustande gekommen ist.
Aber ich hab erneut Post bekommen und immer wieder andere Argumente gebracht, doch leider lassn sie nich locker.
Soll ich am besten mit Verbraucherschutz, Polizei und Anwalt drohen??
Ich hoffe um Hilfe
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Ignorier es einfach die Verfolgen keine Forderungen per Gericht. Reagieren must du Ausschlißlich auf einen Mahnbescheid und den wirst du nicht bekommen. Alles was an Rechnungen oder Inkassoforderungen kommt kannst du getrost ungelesen in den Müll werfen es reicht aus der ersten Rehnung zu wiedersprechen