für alle, die sich für die rechtliche lage bei diesem thema interessieren
hier ein link:
http://www.tierschutz.org/tierundrec.../zoophilie.php
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für alle, die sich für die rechtliche lage bei diesem thema interessieren
hier ein link:
http://www.tierschutz.org/tierundrec.../zoophilie.php
das is ja sehr interessant...
" Auch die Strafbestimmungen von Art. 27-29 TSchG untersagen sexuelle Handlungen mit Tieren nicht ausdrücklich. "
Hi!
(Ich glaube in Deutschland wird das härter bestraft, kann leider gerade keine Gesetze dazu suchen weil ich mal wieder nur mit isdn surfe hoffe mein dsl geht bald wieder!)
*edit* ich habe leider noch keine eindeutigen Gesetzestexte gefunden, dafür habe ich diese Seite hier gefunden: http://www.verschwiegenes-tierleid-o...de/gesetze.htm
einfach nur noch abartig!!
Um es zu begreifen, muss man es mindestens zweimal lesen:
Sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sind in Deutschland nicht verboten.
Seit 1969 kann jeder seine persönlichen sexuellen Neigungen und Bedürfnisse durch ein Tier befriedigen, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Ob hinter der geschlossenen Stalltür oder in den eigenen vier Wänden, allein oder zusammen mit anderen Gleichgesinnten, das betroffene Tier ist rechtlich ungeschützt. Denn das Recht des Tieres beginnt heute erst dort, wo der Mensch durch seine Handlungen dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Sind bedeutsame körperliche Verletzungen weder feststellbar noch beweisbar, so liegt kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Die sexuelle Handlung selbst kann nach dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" nicht geahndet werden.
Entspricht dieses geltende Tierschutzgesetz, das sich allein auf die Beweisbarkeit negativer körperlicher Folgen stützt, tatsächlich einem verantwortungsbewussten Tierschutz?
Sind sexuelle Handlungen des Menschen wirklich kein sexueller Missbrauch des Tieres, vor dem jedes einzelne Tier rechtlich geschützt werden muss?
Das deutsche Sexualstrafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen als nicht entziehbares Menschenrecht. Doch bestimmte Tiere sind zu begehrten Sexual- und Lustobjekten geworden, ohne ihnen ebenfalls einen angemessenen tierrechtsorientierten Schutz gesetzlich zu garantieren. Hinter den Begriffen "Zoophilie" und „Bestialität“ verbirgt sich das Ausleben sexueller Bedürfnisse am unzureichend geschützten und in Abhängigkeit lebenden Tier.
[OffTopic] Hab dem Thema mal ne ordentliche Überschrift gegeben... störte mich immer dieses Wort mit f* zu lesen ;) [/OffTopic]
Das wollte ich eigentlich wissen, hab mir schon sowas gedacht. Es gibt nämlich eigentlich kein Gesetz ohne Grund. Und wird das Tier, auch wenn es pervers oder abartig ist, bei den sexuellen handlungen nicht verletzt oder gequält, besteht eben kein strafrechtlicher tatbestand. Das fällt wohl unter persönlichkeitsrecht oder menschenrecht oder wie auch immer. Und ehrlich gesagt vertrete ich auch die meinung, dass das gesetz dahingehend nicht geändert werden soll. Ich denke die rechte des menschen sollten nicht eingeschränkt werden, solang niemand, also wirklich niemand auch nur ein bisschen geschädigt werden kann. Und das ist ja genau das, was das gesetz zu dem thema auch aussagt.
sex mit tieren ist krank
und nur weil die tiere nicht wissen was passiert durch ihren intellekt bedingt heiß das nicht das es okay ist
da könnte ja jeder perverse kommen und sagen "das 3 jährige mädchen hatte nichts dagegen " näturlich nicht die wissen ja nicht was passiert
es ist einfach eine andere abartige möglichkeit sich an der hilflosigkeit anderer lebewesen zu laben EKELHAFT
Da muss ich widersprechen. Ich selbst finde es eben so hässlich, wie viele von euch auch! Doch finde ich den vor einigen Tagen oben genannten Vergleich mit den Schwarzen echt gut! Solange das Tier nicht zuschaden kommt, können Mensch und Tier tun und lassen, was sie wollen. Es ist vergleichbar mit einer Sexuellen beziehung zwischen einer Prostituierten und einem Pfarrer. Der Pfarrer dürfte keine Sexuellen Beziehungen haben. Und doch hat er es mit einer Prostituierten getan. Der Mensch dürfte es aus euer Sicht nicht mit einem Tier tun. Doch wieso nicht? Es ist genauso gut möglich, dass es dem Tier gefällt, als das es im missfällt......
Meine Meinung....
Graf
gut gesagt
hi,Zitat:
Zitat von BC_ThA-ChiEF_BC
nur die sache is halt das das tier net sagen kann ob es ihm gefaellt oder net...vielleicht stehen ja tiere auch drauf geschlagen zu werden...,es is aber trotzdem verboten tiere zu schlagen :confused: der vergleich is zwar net grad der burner aber trifft meiner meinung nach schon irgendwie zu...
genauso wie kleine kinder die von den paedofilen im baby alter schon ihre Luemmel in den mund geschoben kriegen...kann ja sein das es ihnen gefaellt...?!oder zumindest das es ihnen egal is...
am enmd sind wir alle "nur" tiere und ein kleines baby is auch net viel schlauer als ne ziege...
gruss
hast schon recht, nur wenn der hund auf die frau steigt?
buää an sowas mag ich gar nicht denken!
...bitte nicht zu pervers werden (mit den aussagen) ;)
grüße
breman
sorry wollte damit nur sagen dass nicht alles unbedingt erzwungen sein muss.
werd mich zurückhalten, versprochen
Ich hab erst vor ein paar Stunden wieder einen gesehen, wo ein Hund über die Frau geht bzw. über 2 ).
Echt ekelhaft.
Aber den Hund hats gefallen :rolleyes: (jedenfalls hat er mit den Schwanz gewackelt <- ich meine den schwanz den man noch sehen konnte ).
Trotzdem, zu Recht verboten, sowas ist einfach ekelhaft und krank!