Die Rechtslage:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe wird der bestraft, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus a) Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Das schließt Zoopholie ein!!! Also pass auf, dass sie deinen "Kumpel" nich hochnehmen.
