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Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!
Tach leute,
ich hab schon wieder so einen sch... mit irgend solchen internet ******ern.
Diesmal ist es www.smsfree100.de
Bitte Helft mir, egal wie, mit einem Forum, Adresse oder Tipp´s
Es ist so. Ich habe eine e-mail bekommen.
Das ich mich angemeldet hab (hab ich zwar nicht)
naja ich sollte den code eingeben den ich in der sms bekommen hab.
Hab keinen bekommen.
Es war irgend eine andere Handynummer.
Dann hab ich gleich am nächsten tag eine e-mail geschrieben das meine handynummer so und so ist und das ich nichts bekommen hab.
Und natürlich das ich kündige will.
Dann kam eine sms mit dem code.
So etz kam eine e-mail.
Ich habe eine sms versendet, ich kann nicht mehr kündigen.
Sie wollen einen jahresbetrag von 96€.
etz schau ich auf die Homepage unter Teilnahmebedingungen.
1. Ab 18, ich bin 16.
2. Widerrufrecht 14 Tage, es war vor 2
...
Was kann ich machen?????
Gruß Markus
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AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!
Schriftlich widerrufen, am besten per Einschreiben und eine Bestätigung verlangen. Dann solltest du erstmal auf keinen Fall zahlen und sollte diese Firma doch anfangen zu mahnen etc. droh damit, dass du dich an eine Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt wendest. Das hilft in den meisten Fällen.
Es ist ja kein Kaufvertrag zustande gekommen wg. der fehlenden Willenserklärung deinerseits und du erfüllst ja auch nicht die Teilnahmebedingungen.
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AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!
die mmüssen die den vertrag kündigen da du gar nciht vertragsfähig bist schick ein brif (am besten per einschreiben) mit einer kopiuer vom personalanweiß, deiner email adresse und deier handynummer an die firma
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AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!
Jo gut. Also ich wollte schon per e-mail kündigen.
Hier hab ich mal den Ablauf. (e-mailadressen vertraulich)
Die erste e-mail von mir, seine antwort drauf:
Kündigung SMS FREE 100
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben sich bei SMS FREE 100 angemeldet und unseren Service in
Anspruch genommen.
Sie haben bereits SMS versendet. Eine Kündigung ist damit nicht mehr
möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist durch Ihre Nutzung beendet
worden und der Vertrag ab sofort wirksam.
Sie haben nach der Eingabe Ihrer www.smsfree100.de das Formular
abgesendet und dann von uns eine Email an Ihre Adresse mit einem
Bestätigungslink zugesendet bekommen. Diesen Link haben Sie bestätigt
und haben damit einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.
Gleichzeitig haben wir Ihnen an Ihre Handynummer, die Sie bei der
Anmeldung angegeben haben, einen SMS Code zugesendet, den Sie auf der
Freischaltungsseite eingegeben haben. Damit haben Sie Ihre Handynummer
verifiziert um Missbrauch des Systems vorzubeugen.
Das Sie sich nicht angemeldet haben ist bei diesen zwei eindeutigen
Beweisen
ausgeschlossen.
In unseren AGB`s wurden Sie darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme
unseres Services 8 € mtl. kostet und der Beitrag für die
Jahresmitgliedschaft im Voraus fällig ist.
Sie haben die Bedingungen gelesen, was Sie durch anklicken unserer AGB`s
bestätigt haben.
Wir fordern Sie hiermit auf, die von Ihnen bestätigten
Vertragsbedingungen zu erfüllen und den Jahresbeitrag in Höhe von 96 €
auf das Konto:
Kontoinhaber: Sascha Humberg
Bankleitzahl: 200 300 00
Kontonummer: 638711226
Institut: Hypo Vereinsbank
vorzunehmen.
Mit freundlichem Gruß
SMS FREE 100
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Markus Bogner [mailto:markus.bogner@web.de]
Gesendet: Freitag, 4. August 2006 18:47
An: smsfree100
Betreff: Widerruf---- wichtig!!
Hallo,
ich möchte hiermit Wiederrufen, weil ich nichts bei smsfree100.de
abgeschlossenhabe.
Ich kann es auch garnicht nutzen weil ich kein passwort hab oder sonst
was.
Da hat irgendjemand seine nummer und meine daten angegeben.
Danke Gruß markus
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Das ist eine riesen Sauerei. Ich hab mir die Seite mal angeschaut. Der "Clubbeitrag" von 8 Euro wird nur in den Teilnahmebedingungen erwähnt, nicht aber auf der Seite selbst. Sie erweckt den Eindruck, dass das Versenden von SMS dort kostenlos sei. Ich bin mir sicher, dass das so nicht zulässig ist. Ich würde mich bei einer Verbraucherschutzzentrale (Gelbe Seiten) informieren und beschweren.
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Hi,
... soweit ich das richtig verstanden habe, hast du doch bei der ersten Bestätigungsmail eine völlig andere Handynummer genannt bekommen, die nicht deine eigene war. Die Antwortmail ist also völliger Quatsch, denn deine Nummer wurde gar nicht verifiziert.
Hast du die in der Bestätigungsmail genannte Nummer mal angerufen, wäre doch interessant, wer den Bestätigungscode bekommen und die SMS versendet hat, für die du jetzt zahlen sollst.
Ansonsten kannst du nichts widerufen, was du nicht abgeschickt hast. Also schriftlich per Brief der Rechnung wiedersprechen und den Vertrag nicht anerkennen, da du diesen Vertrag weder abgeschlossen haben kannst (da du die Teilnahmebedingungen nicht erfüllst), noch verifiziert hast (per SMS-Code) und die angegebene Nummer nicht in deinem Besitz ist und somit die Identität des Vertragsnehmers also entgegen der Behauptung der Firma nicht verifiziert wurde.
Wenn das nichts nutzt, dann bleibt soweit ich das aus den Diskussionen über andere "Angebote" dieser Art mitbekommen habe, immer noch die Möglichkeit über deine Eltern. Du bist als 16 Jähriger zwar bedingt geschäftsfähig, wobei die Gültigkeit von Verträge dieser Art, bei denen du in Vorleistung gehst durchaus rechtlich strittig sind, aber diese bedingte Geschäftsfähigkeit beinhaltet, das Vertragsabschlüsse trotzdem von der Zustimmung der Eltern abhängig sind.
In der Praxis bedeutet das dann, dass deine Eltern trotzdem die Möglichkeit haben diese Geschäftsfähigkeit aufzuheben und als gesetzliche Vertreter diesem Vertrag nicht zuzustimmen bzw. ihn abzulehnen, der würde dann somit gegenstandslos.
Am besten fragst du, wie DDaddy geraten hat, mal bei einer Verbraucherberatungsstelle nach. Dort kennt man sicherlich Angebote dieser Art und die Möglichkeiten gegen diese vorzugehen, wenn wie in deinem Fall die erhobenen Forderung unrechtmäßig erhoben wird.
Regards
Edgar
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versuchs mal hier: Verbraucherschutz
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Danke,
ich hab jetzt nochmal eine mail geschrieben, das ich keines falls zahle.
Weil ich mit meinem Anwalt geredet hab und falls es nicht aufhört,
werde ich ihn einschalten und zur Verbraucherschutzzentrale gehn.
Wenn nötig auch zur polizei.
Seitdem kam keine e-mail.
Gruß Markus
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Eine Bekannte hat auch ähnliche e-mails erhalten.
Die Firma beruft sich wegen der Wirksamkeit ihrer Verträge mit Minderjährigen auf § 110 BGB (Taschengeldparagraph). Dies ist jedoch unrichtig, da zum einen die Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden und von den Eltern die Zustimmung zur Verwendung der Mittel für diese Sache erteilt werden muss, wass ja nicht der Fall ist.
Bitte nicht kirre machen lassen. Ich sehe die Sache gelassen. Sollen die doch mal klagen.
Ich habe denen folgende e-mail geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau ......... hat mir Ihre e-mail weitergeleitet mit der Bitte um Überprüfung
Ihres Anspruchs.
Ich weise nochmals darauf hin, dass Frau ..........17 Jahre alt, somit
minderjährig ist.
Ein wirksamer Vertrag zwischen Ihnen und Frau ........... ist somit nicht
zustandegekommen. Die Zustimmung durch die gesetzlichen Vertreter wird nicht
erfolgen.
Sofern Sie sich für die Wirksamkeit des Vertrages auf die Bestimmungen des §
110 BGB (Taschengeld) berufen, gehen Sie in Ihrer Annahme fehl, eine
Wirksamkeit hierdurch begründen zu können.
Zum einen fehlt es an der hinreichenden Überlassung der Mittel an die
Minderjährige und zum anderen an der konkludenten Einwilligung der
gesetzlichen Vertreter zur Verwendung überlassener Mittel für das hier
zugrundeliegende Geschäft. (vgl. Palandt, 65. Auflage, § 110, Rd.-Nr. 1,ff).
Weiterin tritt Wirksamkeit des Vertrages vor Bewirken der Leistung im Sinne
von § 362 BGB nicht ein.
Die Leistung wird nicht erfolgen.
Sollten Sie dennoch Klage erheben wollen, steht dies Ihnen natürlich frei.
Unter Bezugnahme auf Ihre AGB weise ich schon jetzt darauf hin, dass -
sollten Sie irgendwelche Negativmerkmale über Frau .......an Auskunfteien o.
ä. melden - alle rechtlichen Möglickeiten gegen Sie in Anspruch genommen
werden.
Sollten Sie weitere Korrespondenz für notwendig erachten, wollen Sie diese
bitte mit mir führen.
Mit freundlichem Gruß
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:36_2_68:
Wow... das dürfte doch eine sehr große Hilfe sein...
Regards
Edgar
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hey
das scheint zur zeit so eine masche zu sein, einfach rechnungen bzw mahnungen per mail zu verschicken, für nie in anspruch genommene dienste. ich habe sowas von usenext bekommen (allerdings eine mahnung mit mahngebühren, obwohl ich noch nicht mal eine normale rechnung hatte) über 100€...hab geantwortet, dass wenn ich nochmal von ihnen höre ich strafanzeige wegen betrugsversuchs stellen werde – seit dem nix mehr von ihnen gehört ^^.
ganz wichtig ist: NICHT ZAHLEN.
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Und was lernen wir daraus ?
Niemals die Handynummer oder andere persönliche Daten weitergeben. Schon garnicht an Personen/Organisationen die einem unbekannt sind ;)
Hatte auch mal ne Mail bekommen, ne Mahnung von eBay, das ich ne Digitalkamera (700€ war der Wert) nicht gezahlt habe und dies tun soll. Nur blöd das ich nie eine bestellt hatte, email links liegen lassen und fertig ;)
Gruß
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Zitat:
Zitat von DDaddy
Das ist eine riesen Sauerei. Ich hab mir die Seite mal angeschaut. Der "Clubbeitrag" von 8 Euro wird nur in den Teilnahmebedingungen erwähnt, nicht aber auf der Seite selbst. Sie erweckt den Eindruck, dass das Versenden von SMS dort kostenlos sei. Ich bin mir sicher, dass das so nicht zulässig ist. Ich würde mich bei einer Verbraucherschutzzentrale (Gelbe Seiten) informieren und beschweren.
richtig ganz schnell zur Verbraucherschutzzentrale
und die rechnung nicht zahlen
das ist totale ******e:mad: xkzyxx :mad:
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Also bei solchen sachen wie des Threadstarters wo noch nicht einmal die HAndynr. stimmt würde ich mich mal ganz duckes halten und nix machen, denn die haben nix in der Hand da es wohl auch bewiesen ist das es nicht rechtens ist wird nix nach kommen.
Und sollten die mal meine Realdaten haben dürfen sie mir gerne nen Inkassobüro auf den Hals hetzen diese sind nämlich in einer Rechtlichen Grauzone tätig so das die mir auch nix können das einzige was die wirkungsvoll gegen einen machen können ist ein Mahnbescheid und diesem würde ich wiedersprechen, und die Sache ins streitige verfahren gehen lassen, denn dann muessen die schwarzen Schafe Butter bei de Fische tun und wenn sie das nicht können wo man meistns von ausgehen kann, dann wird die Sache sehr sehr teuer für diese Schwarzen schafe und dann wird sich der Markt von selber reinigen wenn es mehr machen würden und sich nicht einschüchtern lassen.
Das ganze kann man schon unter erpressung handeln siehe zitat aus einer Rchnung eines dieser schwarzen schafe.
Zitat:
Rechnung vom 16.08.2006
Sehr geehrter Herr Duck,
wir danken für Ihre Anmeldung und stellen Ihnen hierfür die
nachfolgenden Beträge in Rechnung:
Leistung: Jahreszugang zu*****
Kosten: 7,00 EUR monatlich, zahlbar 12 Monate im Voraus
Nettopreis 72,41 EUR
MwSt. 16% 11,59 EUR
Gesamtpreis 84,00 EUR
Bitte überweisen Sie den Gesamtpreis in Höhe von 84,00 EUR innerhalb von
7 Tagen nach Rechnungserhalt auf unser unten genanntes Konto.
Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihre Rechnungs- und
Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.
Bankverbindung
Sch** Gbr
Kunden aus Deutschland:
Kunden aus Österreich/Schweiz:
Im Mailanhang finden Sie Ihre Rechnung im PDF-Format.
Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader:
Mit freundlichen Grüßen
Sch GbR
Erklärung zur Rechnung:
Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens
unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie
ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der
gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt. Auf dieses
Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen.
Damit ist Ihr -Zugang in ein kostenpflichtiges
Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu
entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von
für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass
sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse
Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im
Streitfall nutzen werden.
Zudem haben wir Ihnen an Ihre Emailadresse einen
Aktivierungscode gesendet, der von dieser Emailadresse aus durch Anklicken
eines Hyperlinks in der Email bestätigt wurde.
Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte
IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: 80.. Im Falle
einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden
anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum
Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.
Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: 04.04.1984. Sollte sich
bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches
Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden
dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
machen.
Kein seriöses Unternehmen schickt eine Rechnung an diesen HErrn, geschweige denn das man eine solch liebevolle aufklärung bekommt was einem bei nicht zahlen Blüt das ganze grenzt wohl ehr an erpressung und daher wird es wohl auch keine weiteren folgen geben denn dann sind diese Herren ja selber dran. Und von denen die Rechnung stammt sind Gerichten und Verbraucherschützern ein deutig bekannt.
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Sehr geehrte/r Sabina Suljic,
Sie haben sich am 13.08.2006 um 01:18:18 Uhr unter der gespeicherten IP 84.130.245.141 bei dem SMS-Service (bitte folgenden Link anklicken) www.smsfree100.de angemeldet.
Wie vertraglich vereinbart, berechnen wir Ihnen fuer den Versand von 100 SMS pro Monat ueber
die Seite smsfree100.de eine monatliche Pauschale von 8,00 Euro. Diese wird fuer einen
Zeitraum von einem Jahr im Voraus berechnet.
Leider konnten wir von Ihnen bisher keinen Zahlungseingang feststellen.
Wir fordern Sie auf, den noch offen stehenden Betrag in Hoehe von 96,00 EUR bis spaetestens
zum 05.09.2006 auf folgende Bankverbindung zu ueberweisen:
Kontoinhaber: Sascha Humberg
Konto-Nr.: 63 87 11 226
BLZ: 200 300 00
Institut: Hypo-Vereinsbank
Betrag: 96,00 Euro
Bitte geben Sie auf dem Zahlungsbescheid Ihre Kundennummer an.
Ihre Kundennummer lautet: 2006016210
Ihre Verbindungen in der Übersicht:
VersandzeitAbsenderEmpfänger
13.08.2006 01:19:52 01713203054 017623207xxx
Sollte sich Ihre Zahlung mit dieser Mahnung ueberschnitten haben, bitten wir Sie dies zu entschuldigen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen,
Ihr Team von smsfree100.de
... finde das sehr suspekt... das ist 1. nicht mein Name ... 2. meine Handynr stimmt überein ... 3. die IP kann ich nicht zuordnen, weiß es nicht... aber ich habe mich dort nicht angemeldet
wieso haben die meine Nr und meine Email?? Habe denen nun geschrieben das ich das nicht bin ... aber wieso haben die denn meine Daten????????
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Mein Gott wenn es keine beweise gibt das du dich da angemeldet hast kann gar nicht passieren,erst recht nicht wenn man 18 ist.
wenn du denoch angst hast geh zur Polizei die helfen dir gerne weiter.
So hat sich das auch schon bei 2 Kumpels von mir geklärt.
Viel Glück;)
mfg
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heute kam was neues von denen:
Sehr geehrter Herr Schrader,
um unsere Anmeldung abschließen zu können ist das Handy mit entsprechender Nummer und E-MailAdresse (von der Sie mir schreiben) nötig.
Ohne dies ist eine Anmledung für unseren Dienst gar nicht möglich.
Es müsste also eine weitere Person Zugriff auf das HANDY UND (!) E-Mail Zugangsdaten gehabt haben.
Hier die Anmeldedaten :
Sabina Suljic
...
... habe str und adresse mal weggelöscht
Wir fordern Sie hiermit wiederholt auf den Betrag von 96€ auf das bereits genannte Konto zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
SMS FREE 100
Gerd Hansen
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AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!
Hallo Leute
Auch meine Tochter hat (15) hat sich bei free sms angemeldet ,hat die AGBs nicht gelesen nur abgehakt und sich somit angemeldet. Hat dann auch ein paar sms verschickt und pünktlich nach 14 Tagen eine Mahnung erhalten.Sie hat dann mir Bescheid gesagt worauf ich eine E-Mail geschickt habe und erklärt habe meine Tochter sie minderjährig.Darauf kam dann die Antwort mit dem § 110 und ein Termin 7.9.06 zum zahlen , ansonsten würden sie ein Inkassobüro beauftragen.Diese haben wir einfach ignoriert. Gestern bekam meine Tochter dann eine sms auf ihr Handy sie hätte eine Mail erhalten. Die haben wir heute geöffnet , und die 2.Mahnnung mit Begründung nur ein volljähriger könnte ein Handyvertrag abschließen und somit hätte sie sich strafbar gemacht. Außerdem könnte man sie mit der IP Nr. ausfindig machen.Diese Kosten würden dann auch noch auf sie zukommen.
Angemeldet hat sie sich nicht bei mir zuhause sondern bei einem Bekannte ,das Handy läuft auf ihren Vater der nicht hier wohnt. Was nun ?
Ein Kollege hat mich auf das Hilfe Forum aufmerksam gemacht ,vielleicht weis jemand Rat
Vielen Dank
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Hallo Leute
Auch meine Tochter hat (15) hat sich bei free sms angemeldet ,hat die AGBs nicht gelesen nur abgehakt und sich somit angemeldet. Hat dann auch ein paar sms verschickt und pünktlich nach 14 Tagen eine Mahnung erhalten.Sie hat dann mir Bescheid gesagt worauf ich eine E-Mail geschickt habe und erklärt habe meine Tochter sie minderjährig.Darauf kam dann die Antwort mit dem § 110 und ein Termin 7.9.06 zum zahlen , ansonsten würden sie ein Inkassobüro beauftragen.Diese haben wir einfach ignoriert. Gestern bekam meine Tochter dann eine sms auf ihr Handy sie hätte eine Mail erhalten. Die haben wir heute geöffnet , und die 2.Mahnnung mit Begründung nur ein volljähriger könnte ein Handyvertrag abschließen und somit hätte sie sich strafbar gemacht. Außerdem könnte man sie mit der IP Nr. ausfindig machen.Diese Kosten würden dann auch noch auf sie zukommen.
Angemeldet hat sie sich nicht bei mir zuhause sondern bei einem Bekannte ,das Handy läuft auf ihren Vater der nicht hier wohnt. Was nun ?
Ein Kollege hat mich auf das Hilfe Forum aufmerksam gemacht ,vielleicht weis jemand Rat
Vielen Dank
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Zitat:
Zitat von Unregistriert
Eine Bekannte hat auch ähnliche e-mails erhalten.
Die Firma beruft sich wegen der Wirksamkeit ihrer Verträge mit Minderjährigen auf § 110 BGB (Taschengeldparagraph). Dies ist jedoch unrichtig, da zum einen die Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden und von den Eltern die Zustimmung zur Verwendung der Mittel für diese Sache erteilt werden muss, wass ja nicht der Fall ist.
Bitte nicht kirre machen lassen. Ich sehe die Sache gelassen. Sollen die doch mal klagen.
Ich habe denen folgende e-mail geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau ......... hat mir Ihre e-mail weitergeleitet mit der Bitte um Überprüfung
Ihres Anspruchs.
Ich weise nochmals darauf hin, dass Frau ..........17 Jahre alt, somit
minderjährig ist.
Ein wirksamer Vertrag zwischen Ihnen und Frau ........... ist somit nicht
zustandegekommen. Die Zustimmung durch die gesetzlichen Vertreter wird nicht
erfolgen.
Sofern Sie sich für die Wirksamkeit des Vertrages auf die Bestimmungen des §
110 BGB (Taschengeld) berufen, gehen Sie in Ihrer Annahme fehl, eine
Wirksamkeit hierdurch begründen zu können.
Zum einen fehlt es an der hinreichenden Überlassung der Mittel an die
Minderjährige und zum anderen an der konkludenten Einwilligung der
gesetzlichen Vertreter zur Verwendung überlassener Mittel für das hier
zugrundeliegende Geschäft. (vgl. Palandt, 65. Auflage, § 110, Rd.-Nr. 1,ff).
Weiterin tritt Wirksamkeit des Vertrages vor Bewirken der Leistung im Sinne
von § 362 BGB nicht ein.
Die Leistung wird nicht erfolgen.
Sollten Sie dennoch Klage erheben wollen, steht dies Ihnen natürlich frei.
Unter Bezugnahme auf Ihre AGB weise ich schon jetzt darauf hin, dass -
sollten Sie irgendwelche Negativmerkmale über Frau .......an Auskunfteien o.
ä. melden - alle rechtlichen Möglickeiten gegen Sie in Anspruch genommen
werden.
Sollten Sie weitere Korrespondenz für notwendig erachten, wollen Sie diese
bitte mit mir führen.
Mit freundlichem Gruß
Hallo
Ein Bekannter hat mich auf euch Aufmerksam gemacht.
Auch meine Tochter(15) hat sich dort angemeldet.Sie hat die AGBs nur abgehakt bekam eine E-Mail und lockte sich ein.Hat ein paar sms verschickt und pünktlich nach 14 Tagen kam dann die Mahnung.Sie versuchte dann über E-Mail alles rückgängig zumachen ,keine Antwort.
Danach kam sie zu mir, ich schrieb dann zurück das meine Tochter noch minderjährig und wir die 96€ nicht zahlen. Darauf kam die Antwort mit dem Vermerk auf den §110 und die Aufforderung bis zum 7.9.06 zu zahlen sonst würden sie es einem Inkassobüro übergeben und diese Kosten kämen auch noch auf sie zu. Da nicht gezahlt wurde kam am 7.9.06 eine sms auf ihr Handy sie hätte eine E-Mail bekommen. Als wir die heute abgerufen haben die 2. Mahnung mit der Begründung eine minderjährige könnte keinen Handyvertrag abschliesen und somit eine Straftat begangen.Sollten wir bis zum 14.9.06 nicht zahlen werden sie über die
IP Nr. dann strafrechlich verfolgen.
Meine Tochter hat sich bei einem Bekannten eingelockt ,das Handy läuft auf ihren Vater der ganz wo anders wohnt und das nötige Geld hat sie auch nicht (Taschengeldparagraph).
In dem Anmeldelink war auf kein Widerrufsrecht sowie eine Vorauszahlung aufmerksam gemacht.Außerdem handelt es sich dann auch noch um einen 2 Jahresvertrag.
Vielleich geht es ja jemand ähnlich
Mfg Anne
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AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!
Hi,
... du hast den entsprechenden Beitrag ja schon zitiert. Du kannst dem Vertrag wiedersprechen, denn auch nach dem Taschengeldparagraphen bleibt dir als Erziehungsberechtigtem die letzte Entscheidung ob der Vertrag gültig ist oder nicht.
Außerdem sprengen Verträge dieser Art nach Ansicht einer großen Anzahl von Juristen auch diesen Paragraphen, da die LEistungen aus dem §110 direkt erfolgen müssen, also man zahlt und bekommt direkt was (was hier ja bei 2 Jahren LAufzeit nicht wirklich gegeben ist).
Der Androhung einer Klage, weil deine Tochter keine 18 ist, sich aber dafür ausgegeben hat, würde ich gelassen gegenüberstehen, die Aussichten auf Erfolg sind sehr gering und bisher ist in keinem Forum berichtet worden, dass ein solcher Weg gegangen wurde.
Regards
Edgar
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AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!
Hallo Leute,
Also ich bin leider auch auf diese smsfree100 Geschichte reingefallen und habe jetzt von der Theana Ltd. sogar die 2.Mahnung bekommen aber diesmal in meinen Briefkasten. Ich hatte nämlich meine richtige Adresse angegeben.
Die haben mir so einen richtig schönen Brief von deren Inkassounternehmen Debt&Asset Management GmbH geschickt. Ich solle jetzt einen Betrag von 135 € zahlen. Die haben bei smsfree100 de jetzt auch die Startseite geändert und belehren bereits auf der Startseite, dass es was kostet.
Leider habe ich keinen Screenshot von der alten Seite gemacht, wo noch "schicke 100 sms UMSONST" stand. Die bräuchte ich allerdings als Beweismittel.
Ich hätte eine Frage und Bitte an euch:
1) Soll ich dennoch ruhig bleiben ? Die drohen nämlich jetzt zum Anwalt zu gehen.
2) Bitte schickt mir dringend einen Screenshot von deren alte Homepage, wo die Belehrung über anstehende Kosten noch NICHT auf der Startseite zu lesen war sondern lediglich in der AGB stand. Schickt es mir bitte an hidircik@yahoo.de . Ich wäre euch sehr sehr dankbar.
Ich brauche dringend beweise, falls die wirklich zum Anwalt gehen. Ich mache mir schon sorgen und bin seit gestern fix und fertig :confused:
Gruß,
Hidir
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AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!
Wirklich schade ich war auf der Seite noch nicht,sonst könnte ich Dir Beweise zu kommen lassen.Ich habe noch Backups von einigen Jahren mit Verlauf im Browser.Es gibt doch so viele kostenlose Anbieter von SMS ohne Geld.
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Sascha Humberg und seine "free"SMS Seiten
Grüßt euch,
ich bin ebenfalls einer von Saschas Opfern und möchte hiermit eindeutig klar stellen, dass Sascha Humberg mit seinen unlauteren Machenschaften absolut keine Chance vor Gericht hat.
Im folgenden beschreibe ich meinen Fall, denn er zeigt unmissverständlich, dass Theana etc. absolute Betrüger sind.
1. Ich habe eine SMS von SMS Free 100 abgeschickt, nachdem ich so unvorsichtig war, dass ich überhaupt irgendwelche Daten, außer meiner Email-Adresse, eingegeben habe.
2. Ich lass dann erst die AGBs, voraufhin ich auf der Stelle per Email widerrief.
3. Am folgenden Tag, und ab dann mehrere Monate lang, würde ich u.a. von Gerd Hansen, anscheinen einer von Humbergs Mitwirkenden, zur Zahlung aufgefordert. Darauf reagierte ich genauso plump wie Theana Ltd.: ich schickte jedes Mal die selbe Email erneut ab, denn in ihr stand alles wichtige drin, was ich denen zu entgegnen hatte.
Außerdem dachte ich mir, dass ich mich mal genauso verhalte wie die.
4. Nach unzähligen Mahnungen, in denen man als Unwissender wirklich Panik kriegen könnte, wurde das Komplizen- Inkassobüro mit folgender Adresse eingeschaltet:
D&A Debt&Asset Management GmbH
Wrangelstraße 34
24539 Neumünster
HRB 8195 KI, AG Kiel
5. Denen schrieb ich nur eine Email und dann war's komplett zuende:
Ihre Zahlungsaufforderung bzgl. THE200636326-0
Sehr geehrter Herr Robert Jensen,
hiermit lege ich Widerspruch ein gegen Ihre Zahlungsaufforderung.
Um Ihnen die Vergeudung Ihrer Mühen deutlich zu machen, mache ich Sie hierdurch auf §§ 119, 123, 142, 305c, 312b, 312d, 355 BGB aufmerksam. Vergleichen Sie diese mit den AGBs Ihres Kundens, dann werden Sie feststellen, dass die Forderungen der Theana Ltd. (smsfree100.de) nicht berechtigt bzw. sogar rechtswidrig sind.
Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich nachdrücklich.
Freundlichen Gruß,
Seigerschmidt
Auf Ihre Nachrichten müsst ihr reagieren, denn sonst kann das Inkassobüro vom Gericht einen Titel gegen euch einholen. Mit diesem Titel haben die 30 Jahre lang das Recht von euch das Geld einzuforden. DAS GERICHT PRÜFT NICHT, OB DEREN FORDERUNGEN BERECHTIGT SIND. Wenn ihr aber wiedersprochen habt, kann euch keiner mehr was.
Es hat natürlich noch nicht einen einzigen Fall gegeben, bei dem Theana Ltd. jemanden vor Gericht brachte. Der Grund ist klar.
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AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!
Zitat:
Zitat von
hsayli
Hallo Leute,
Also ich bin leider auch auf diese smsfree100 Geschichte reingefallen und habe jetzt von der Theana Ltd. sogar die
2.Mahnung bekommen aber
diesmal in meinen Briefkasten. Ich hatte nämlich meine richtige Adresse angegeben.
Die haben mir so einen richtig schönen Brief von deren Inkassounternehmen
Debt&Asset Management GmbH geschickt. Ich solle jetzt einen Betrag von 135 € zahlen. Die haben bei smsfree100 de jetzt auch die Startseite geändert und belehren bereits auf der Startseite, dass es was kostet.
Leider habe ich keinen Screenshot von der alten Seite gemacht, wo noch "schicke 100 sms
UMSONST" stand. Die bräuchte ich allerdings als Beweismittel.
Ich hätte eine Frage und Bitte an euch:
1) Soll ich dennoch ruhig bleiben ? Die drohen nämlich jetzt zum Anwalt zu gehen.
2) Bitte schickt mir dringend einen
Screenshot von deren alte Homepage, wo die Belehrung über anstehende Kosten noch NICHT auf der Startseite zu lesen war sondern lediglich in der AGB stand. Schickt es mir bitte an
hidircik@yahoo.de . Ich wäre euch sehr sehr dankbar.
Ich brauche dringend beweise, falls die wirklich zum Anwalt gehen. Ich mache mir schon sorgen und bin seit gestern fix und fertig :confused:
Gruß,
Hidir
Die esenziellen Fragen sind: Bist du Volljährig? Hast du dich da Registriert und die AGB´s akzeptiert? Ist das länger als 2 Wochen her?
Falls ja, hast d mit diesen Abzockern einen Rechtskräftigen Vertrag und das wäre schlecht für dich. Falls du nur eine dieser Fragen mit nein beantworten kannst, gibt es auch keinen Vertrag. Wenn du unter 18 bist, ist es am einfachsten. Denn das lässt sich ja sehr leicht beweisen. Wenn es nicht länger als 2 Wochen her ist, kannst du die Sache kündigen (Per Übergabeeinschreiben). Falls du dich einfach garnicht registriert hast, wirds etwas kompliziert. Schreibe einen Brief (Per Übergabeeinschreiben) in dem du einen schriftlichen Beweis forderst das du einen Rechtskräftigen Vertrag mit der Firma eingegangen bist. WICHTIG: Setze der Firma eine Frist!!! Wenn ich bis zum xx.xx.2006 keine Schriftliche Antwort von ihnen erhalte, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Bei einer fristgerechten Antwort werde ich meinen Anwalt mit der Sachlage betrauen. (Macht immer großen Eindruck) Meißtens hat sich danach dann alles erledigt.
LG Illu
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Ich habe mal ne Frage !
Ich bin auch auf SMS Free 100 reingefallen !
Ich wollte einem Kumpel ne SMS schicken hatte aber zu wenig Guthaben ! Also schnell mal "kostenlos SMS verschicken" unter Google eingeben und auf den ersten Link geklickt !!! Aber vorher erst mal testen mein Kumpel sollte ja kein ******* aufs Handy bekommen !!
Also habe ich ins Anmeldeformular nur Quatsch eingeben (so das jeder erkennt das es Quatsch ist !) ! Dann hab ich unter Handynummer was eingetragen (genauer gesagt habe ich meine Nummer da hinkopiert und ne andere Vorwahl genommen zusätzlich habe ich die Nummer insgesamt noch ein bisschen verändert) zum Schluss meine richtige Nummer unter Empfänger eingetragen ! Als Nachricht habe ich Test eingeben ! Dann is da diese Passwortabfrage gekommen ! Aber ich habe keine SMS mit meinem Passwort bekommen ! Als ich dann die AGBs gelesen habe kam der Schock ! 99€! Also was tun ? Es war schon 23.30 ! Ich wusste ja noch was ich fürn Quatsch unter Email eingeben habe ! Diese Mailadresse hab ich dann in Wirklichkeit erstellt ! Und folgendes per Mail an die angegebene Adresse geschickt
Hiermit Widerrufe ich meinen Auftrag !
Meine Kundeninformation bekommen sie über meine Mail !
Reicht das ? Oder ist es sogar so das Ich unter Handynummer meine Nummer hätte eintragen müssen ???
Übrings ich bin über 18 :( ! Und ich Surfe nur über Proxysever (> also is meine IP verschleiert) UND ich könnt mir immernoch in den Arsc* beissen das ich auf so was reinfalle
bin immerhin ein von CiscoSystem zertifizierter Netzwerkadmin ! So das alles zu schreiben hielft schon ^^ !
Anbei noch ein Bild was mich sehr ärgert !
http://www.bilder-space.de/show.php?...YlEpkJf137.jpg
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Es gibt doch so viele Anbieter mit kostenlosen SMS,ich versende über 200 im Monat kostenfrei!
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AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!
Hallöchen,
ich habe das gleiche Problem wie viele:
Bei freesms100.de angemeldet und jezz ne Mahnung bekommen..
Ich habe ne Mail hingeschickt das ich noch keine 18 bin mit Kopie des Persos und sämtlichen andern Argumenten das kein Vertrag zustande gekommen ist.
Aber ich hab erneut Post bekommen und immer wieder andere Argumente gebracht, doch leider lassn sie nich locker.
Soll ich am besten mit Verbraucherschutz, Polizei und Anwalt drohen??
Ich hoffe um Hilfe
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Ignorier es einfach die Verfolgen keine Forderungen per Gericht. Reagieren must du Ausschlißlich auf einen Mahnbescheid und den wirst du nicht bekommen. Alles was an Rechnungen oder Inkassoforderungen kommt kannst du getrost ungelesen in den Müll werfen es reicht aus der ersten Rehnung zu wiedersprechen
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Hi,
habe mich mit dem Thma mal etwas näher auseinander gesetzt. Du kannst einige allgemeine Infos dazu hier im Forum finden
http://www.hilfe-forum.eu/verbrauche...aehigkeit.html
http://www.hilfe-forum.eu/verbrauche...tdiensten.html
Doch bevor du nachliest eine schnelle Zusammenfassung:
Du bist nicht voll geschäftsfähig.
DU kannst deshalb keine Verträge (dieser Art) schließen aber.. DU kannst auch keinen gültigen Widerspruch schreiben.
DAS müssen deine Eltern machen.
Rede sofort mit deinen Eltern !
Sie schreiben der Firma, dass du noch keine 18 bist... und dann erst kennt die Firma offiziell die Rechtslage....
Es geht nur um "Offfizielles"
Nichts wegwerfen. Alles im Ordner sammeln. Speicher die aktuelle Internetseite und AGB.
Nicht mehr reagieren... auf GARNICHTS.. nur auf Schreiben vom Gericht.
Die Rechtslage ist im Moment zweifelhaft und die Verbraucherschutzverbände laufen auch schon "Sturm" gegen solche Anbieter... aber noch gibt es kein Urteil dazu.
Die Sache ist für dich bis zum 01.01.2010 aktuell. Wenn es bis dahin kein Urteil über solche Verträge gibt und auch kein gerichtliches Mahnverfahren beantragt wurde, kannst du endlich aufatmen - aber besser bis Mitte/Ende Januar abwarten bevor du alles wegwirfst... "Gerichtsschreiben" dauern manchmal etwas.. deshalb die zuzätzliche Wartezeit.
So nun kannst du dich in die Artikel und Links dort vertiefen. Du wirst sehen, was die Verbraucherzentralen raten usw...
Gruß
BigJohn
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hallo leute...bin auch auf die fresse gefallen!
bei mir hat es nen monat gedauert bis ich überhaupt davon erfahren habe, weil ich abgesehen von meiner handynr. keine richtigen angaben gemacht habe.
und dann hab ich die dummheit begangen denen ne mail zu schicken, dass meine angaben falsch waren, jetzt haben sie zumindest meinen namen und die richtige mailadresse.
hab dann mit meinen eltern telefoniert, hab die 18 zwar schon ne weile überschritten, hätte das geld aber net gehabt.
mein vater hat mich erst auf die idee gebracht, dass die ordentlichen schmu machen.
ich hab mit nem anwalt bei ner verbraucherberatung gesprochen, der meinte ich könnte selber schreiben oder ihn beauftragen, das kostet natürlich auch.
jetzt hab ich hier n bissl gelesen und hab da den beitrag entdeckt das man da ja noch den link in der mail bestätigen musste um überhaupt angemeldet zu sein, das hab ich gar nich gemacht, weil ich die mail ja net einsehen konnte. ne richtige rechnung hab ich auch nich bekommen, denn die haben zwar geantwortet aber nur wieviel ich zu blechen habe und auf welches konto.
ach ja...dann hab ich natürlich das gleiche problem wie noch jemand hier (hab mir keine namen gemerkt, sorry)...hab keinen screenshot von der seite und demnach ein problem. hat den jemand, kann er mir den schicken und vielleicht nen tip was man denen schreiben kann...vor allem ob die dann ruhe geben?!
wünsch euch nen schönen tag!
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Hi "reingefallen",
einiges hast du schon lesen können. Diese Punkte will ich deshalb nicht mehr ansprechen (wenn noch nicht gelesen: Nacholen!)
Auch in diesem Fall ist es eine rechtliche Grauzone.
Du hast einen Vertrag geschlossen und "die" haben den Vertrag bestätigt.
(jetzt kommts "dicke")
Dass du falsche Adressangaben gemacht hast,ist nicht deren Schuld. Sie haben deinen Angaben vertraut.
Die Mail an dich ist als Auftragsbestätigung zu sehen. Es ist egal ob du sie lesen konntest oder nicht.
Der Vertrag wurde bestätigt.
Und wieder ist es egal ob du den Dienst überhaupt nutzen konntest.
Du hast falsche Angaben gemacht. Wären sie ruichtig gewesen, hättestdu den Dienst auch nutzen können.
Die Möglichkeit bestand ihrerseits. Dass du von dem Dienst keinen Gebrauch gemacht hast, ist nicht deren Schuld.
Wenn der Dienst also nicht in einer Grauzone betrieben würde, müsstest du auf jeden Fall blechen.
Da man aber nie so ganz sicher sein kann...
Wenn du irgendwann noch einmal einen Vertrag im Internet schließen solltest, denke dran:
Wenn DU falsche Angaben machst und den Dienst nicht nutzen kannst (weil eine Bestätigungsmail den Zugangslink enthält) so ist es deine Schuld und nicht die des Vertragspartners.... besser also alle Angaben wahrheitsgemäß.
Zu der Rechnung:
Für den Vertrag (und die Gültigkeit) ist nur wichtig, dass bei Vertragsabschluss beiden Seiten die Kosten bekannt sind.
Eine Rechnung ist nicht gesondert vorgeschrieben.
Hättest du dich nicht bei denen gemeldet, hätten sie dir die Kontoverbindung nicht mitteilen können.
OK. Fehler gemacht nun versuchen "wir" einmal die Folgen zu mindern....
schwerer Job mit logischer Argumentation...
".. habe ich keine Bestätigungsmail erhalten und fühlte mich deshalb nicht mehr an meinen Antrag gebunden (lies dazu
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hi,
ich hab da ein ähnliches problem ...
ich (17 jahre alt) hatte mich bei IQChampion.com | Wie schlau sind Sie?
angemeldet in der annahme es sei kostenlos und habe den dienst auch benutzt.
da ich allerdings selten in mein e-mail postfach schaue, ist mir erst spät aufgefallen dass dieser dienst kostenpflichtig ist. (EUR 89,00)
also habe ich auch schon eine 1. mahnung erhalten.
hier die mahnung:
___________________
Sehr geehrter Herr ................. ,
nach Auskunft unserer Rechnungsstelle haben Sie die Rechnung vom 13.08.2007 bis heute nicht bezahlt.
Es steht folgender Betrag zur Zahlung offen:
Rechnungsbetrag: EUR 89,00 (aus Rechnung Nr. R14 - 7429 vom 13.08.2007) (Teilnahmegebühr IQChampion.com | Wie schlau sind Sie?)
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Gesamt: EUR 89,00
Überweisen Sie den Gesamtbetrag zur Vermeidung weiter Kosten bis spätestens 2.09.2007 auf das nachfolgende Konto des CF Abrechnungsdienstes:
Inhaber: CF Abrechnung (bitte bei der Überweisung beachten!)
Bank: Sparkasse
Konto: 76 95 268
BLZ: 666 500 85
SWIFT/BIC: PZHSDE66XXX
IBAN: DE29 6665 0085 0007 6952 68
Zur Erinnerung: Sie haben sich am 9.08.2007 bei http://www.IQChampion.com/ online angemeldet (IP-Adresse: 84.159.220.143). Dadurch kam ein kostenpflichtiger Vertrag zustande, der Sie zur Zahlung verpflichtet. Ihr Widerrufsrecht ist abgelaufen.
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ich bitte dringend um hilfe =(
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kann man da nichts mehr machen?
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Unter Teilnahmebedingungen steht deutlich, das es zu einem Vetrag kommt. Ausserdem wird auf die Kosten hingewiesen!
Da wirst du wohl bezahlen müssen...
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Aber ob der Betrag unter den Taschengeld Paragraphen fällt halte ich mal für zweifelhaft da er noch keine 18 ist dürfte der Vertrag anfechtbar sein.
Des weiteren erinnert mich die aufmachung etwas an die Gebrüder schmidtlein mit Ihrem feinen Anwalt Herrn Tank, bei den Herren half ein munteres aussitzen der Sache und irgendwann nach einigen sinnlosen Drohungen war ruhe im Karton.
Gabs bei der aufforderung vielleicht noch ein paar drohgebärden alla wir erstatten strafanzeige und Co. ??? vielleicht schauste mal in unser Verbraucherschutz forum dort wurden die machenschaften schon mal ausführlich diskutiert, vielleicht hilft auch google könnte sein das firma schon bekannt.
Ist sie unter fabrikverkauf da kostet der zugang 86 Euro und nur mal zum schauen na toll ist doch was ober faul oder ??? Und die seiten Betreiber "firmenname" eingeben ist auch schon bei google rum vielleicht mal hier schauen:
Der Vampirjäger - jagt die Abzocker im Internet
da sind auch noch so einige der seiten aufgeführt.
Mit was für daten hast du dich angemeldet ???
PS.: Lieber Mod schieb das ganze doch mal zum engelchen im verbraucherschutz ist schon den thread wo das prob. besser rein passt.
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Zitat:
Zu Ihrer Sicherheit und Identifikation werden Ihr Hostname (cache-frr-ac10.proxy.aol.com) und Ihre IP-Adresse (195.93.60.XX) automatisiert abgespeichert. Die Daten werden entpsrechend der Bestimmungen der deutschen Datenschutzbestimmungen verwahrt. Für die Teilnahme am IQ-Test zahlen Sie einmalig EUR 89,00.
Eindeutig Wucher...
Und eine Ltd. in GB als Veranstalter
Fabrikverkauf
Medikamententester.net - Medikamente testen und Vergütung kassieren
etc.
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Hi,
leider lese ich den aktuellen Beispielsfall jetzt erst.
Vielleicht...
In der Mahnung wird erwähnt, dass das Widerrufsrecht abgelaufen ist.
Jetzt kommts:
Auf das Widerrufsrecht mus nicht nur hingewiesen werden, es muss auch "ausgehändigt" werden.
Zur Zeit ist man sich bei Gerichten nicht ganz einig, was dieses im Endeffekt bedeutet:
Daten kann man nicht aushändigen. Manche Richter berufen sich darauf und verlangen ein "greibares Dolument".
In der "Realen Welt" muss auf das Widerrufsrecht noch einmal ausdrücklich hingewiesen werden und der Vertragspartner muss diese Widerrufsbelehrung noch einmal gesondert unterzeichnen.
Es handelt sich um eine reine Formsache. Wer aber einen rechtsgültigen Vertrag erstellen will, muss sich an die Formen und "Muss-Vorgaben" halten.
Als Betroffener würde ich jetzt versuchen, genau auf diesen Umstand zu verweisen.
"Ich habe keine Widerrufserklärung erhalten. Damit ist sie laut Gesetz nicht erfolgt und der Vertrag schwebend ungültig. Ich mache hiermit innerhalb der gesetzlichen 2-Wochen-Frist von meinem Rücktrittsrecht gebrauch"
ABER !!!!!!!
Der Vertragspartner ist noch keine 18 gewesen.
Er ist also nicht voll geschäftsfähig und kann einen solchen Vertrag überhaupt nicht unterzeichnen.
Der "Taschengeldparagraf" bezieht sich auf greifbare GEGENSTÄNDE, die der Jugendliche Zug um Zug (Ware gegen Geld) erwirbt und die er aus eigenen Mitteln bezahlen kann.
Auf diesen Paragrafen kann sich die Firma nicht beziehen, da es sich nicht um einen Gegenstand handelt. Es erfolgte keine "Zug um Zug"-Leistung beider Seiten.
Lösung für diesen speziellen Fall:
Stillhalten, Eltern informieren... und wie ich schon einmal schrieb:
Eltern informieren Firma (NICHT der Jugendliche) über die nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit. Firma muss den Vertrag damit anullieren, da sie jetzt weiß, dass er schwebend ungültig war.
Ich würde mal sagen: Glück gehabt, dass es ein Jugendlicher unter 18 jahren war.
Ein Erwachsener hätte sich nur auf die "Widerrufsrechtsklausel" berufen können.....
rechtlich besteht zwar kein Rücktrittsrecht für solche sofort nutzbaren Dienstleistungen.. aber in der Mahnung wird dieses Recht erwähnt und somit ist davon auszugehen, dass es vom Betreiber gewährt wird (sonst hätte er es nicht erwähnt).. Der Betreiber muss es also jetzt nachträglich gewähren.
Das war jetzt die Kurzform.. Rechtslagen und andere Artikel hier im Forum habe ich schon am 08.05.07 (Artikel #31) aufgführt.. bitte einfacvh noch einmal lesen.