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3zettel von Nokia
hey leutz
hab mal ne frage vielliehct könnt ihr die mir beantworten.
also wenn ich 3 reperatur zettel von nokia habe und es immer noch kaputt ist bekomme ich ein neues... (so habe ich es gesagt bekommen)
verstehe aber nicht ganz bekomme ich dann das gleiche noch mal oder darf ich mir dann eins aussuchen das den gleichen wert hat??? weil wenn ich mir das gleiche noch mal nehme dann is das ja doof dann hats vielleicht genau die gleiche scheiße...
ach und noch ne frage ich war im Nokia Shop habe mir die FW 4..drauf machen lassen dann ging es nicht dann habe ich es eingeschickt und habe die 3... bekommen kaputt wars dann aber immer noch, und eingeschikct habe ich es gestern auch wieder machen die mir jetz die ganz alte vielleicht drauf :-(
ich mein dann stimmt ja wohl was net mim handy wenn nur die 2 läuft oder???
könnt ihr mir vielleicht helfen... ???
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Hm, ja stimmt. Ich hab da auch mal was gelesen, dass man sich da ein neues Aussuchen darf. Ob es da Begrenzungen gibt weis ich nicht, denk aber schon. Ich mein, wenn dein 3330 3 mal kaputt war und dann immernoch, dann können die dir ja schlecht als Entschädigung ein 6600 geben, die wären ja bekloppst... ;)
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Hallo !
Das was Ihr meint heißt "Wandlung". Wenn ich das richtig zusammenbekomme bedeutet es: Wenn dein Gerät während der Gewährleistungsphase 3 x den selben Mangel aufweist und die Reparaturversuche fehlgeschlagen sind ( 3 x mußt Du über Dich ergehen lassen ) kannst Du auf Wandlung bestehen, d. h. sie müssen Dir dein altes gegen ein neues tauschen. Such mal im Internet nach Wandlung ( Google ) und/oder spreche deinen Händler direkt darauf an.
Gruß
DGF
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und wie ist das mit der FW ????? ur weil die neun net laufen hab ich dann die alte vielleicht... Hoffe das es nicht so ist wenn ich es nächte woche oder so wieder bekomme
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hi 3 mal darf er es zu reparatur schicken egal was für ein mangel und ist es nach dem 3 mal immer noch defekt kannst du auf wandlung bestehen das heist entweder geld zurück oder du darfst dir ein neues tel aussuchen in der gleichen preisklasse oder du zahlst drauf. alles klar?
ps:so ein symbian tel ist genial man zerschießt es mit ner sofware zb.wild skin 3 mal und schwups gibts ne wandlung zum 6600 hehe kudzgp kudzgp kudzgp
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Hehe, in welcher Group gibts Wild Skins. HÄHÄ, her damit!!!!
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Lass dir doch gleich vor Ort die neue FW draufspielen mit dem Hinweis
"Mit der alten FW hatte ich schon genug Probleme" ich denke die
machen das dann auch.
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hi
also ich schildere das mal aus meiner sicht ;)
und zwar...
du hast das recht wie ronny0510 gesagt hat auf wandlung wenn dein telefon 2xmal den selben defekt aufweisst... das heisst wenn du ein 3650 mit imei nummer 1234 hast da geht z.b. der lautsprecher nicht mehr.... du schickst das handy ein es geht 2 tage und dein 3650 mit der imei 1234 hat wieder den selben defekt is es notwendig es nochmal einzuschicken wenn es danach wieder nicht klappt hast du die möglichkeit auf wandlung (wie von ronny0510 gesagt)
gruss sorny
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@ronny0510
aber dann bekomme ich nur das geld zurück so viel wie das handy im mom kostet oder??? weil das kostet ja keine 450€ mehr und die habe ich mal gezahlt
@Oldhein
ich war ja als erstes im shop und dort habe ich die FW 4.. drauf machen lassen und dann hate ich noch mehr fehler als sonst, vielleicht hat mein handy auch was gegen die FW....
eins sage ich wenn ich mein handy jetz mit der FW 2.. bekomme dann will ich es net mehr haben so ein scheiß
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@melo123
Also ich denke nach all den Problemen die das Handy hatte ist die FW
nicht Schuld, meine Meinung ist, daß das Handy nen Hardwarefehler hat.
Und wenn die bei Nokia das nun behoben haben muß die neue FW laufen, wenn die dann nicht läuft ist der Handyfehler immer noch da
und dann ist das Ding eben noch immer nicht heile.
Und so würde ich das auch bei denen im Shop sagen mal sehen
was die dann dazu meinen. wxyguz
BTW ich habe die FW2.5 drauf und keine Probs mit dem Teil
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hi mello
nein du bekommst soviel geld zurück wie du damals bezahlt hast.laß dir nix anderes von einem verkäufer erzählen die versuchen immer ein auf dummfang .
also zb .: wenn ich mir ein paar schuhe kaufe bekomme ich nach 3 maligen umtausch oder schuhmacher ja auch mein geld zurück .
sonst könnte der verkäufer ja total leicht die leute abzocken verkauft zb schuhe für 100 euro 10 leute kaufen die und er senkt die aufeinmal runter auf 1 euro überlegmal du bekommt denn nur noch 1 euro obwohl du 100 bezahlt hast nenene das geht nicht. denn hätte der verkäufer ja990 euro gewinn gemacht ohne das er ein schuh losgeworden ist /denn die sind ja zurückgebracht worden)
artikel bleib artikel ob schuhe handy oder sonstige waren
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hi
hatte mein handy in reperatur, wegen blinkendem nokialogo beim start & und anschließendem ausschalten.
habs wieda bekommen nach 14TAGEN!!! glücklicherweise mit neuer 4.13 software(vorher 2.5) ist nun endlich auch kein o2 handy mehr sondern eins ohne branding...
hab nun im Z ordner ein ordner gefunden der warranty heißt (system/apps) dort liegt auch die warranty.app und wenn man die startet und dann auf "zeigen " geht dann wird einem standbyzeit,callzeit und live (denk mal wie lange es an ist) alles seit der letzten wartung angezeigt...
1.)
nun die frage ob es auch schon von anfang an einen solchen ordner gab??? also schon beim neuhandy??
2.)
nach der reperatur hört sich der lautsprecher bei manchen mp3s noch blechender an, wie durchgeknallt aber nur bei manchen. das geräuch fällt aber nicht mit den bässen zusammen, war vor der reperatur garantiert nicht hätt, wär mir auf jedenfall aufgefallen...
ist das ein erneuter grund für ne reperatur???
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@ Ronny 0510
Ein glück haben wir dich, du groser Wirtschaftsfreak!!! ;)
Kleine Frage: wenn ichs mit Vertrag gekauft hab, krieg ich dann den Preis erstattet, der damals zur Kaufzeit offiziell bei Nokia gegolten hat? Ich mein, ich könnt auch eins bei e-bay für 200 € verkaufen, 3 mal Wild Skins draufknallen und dann 429 € (soviel kostets zur Zeit offiziell bei Nokia) von Nokia einstreichen. Kann doch nicht sooooo einfach sein oder??? Wenn ich die Rechung vom Handy mit Vertrag hingeb (Bei mir 129 € oder so) was geben mir die dann?
P.S.: Hab nicht vor Nokia zu bescheisen, is nur aus reinem Interesse. ;)
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hi
hehe yxzukz also wenn du ne rechnung hast mit 400 euronen und das tel geht im ars... ganz zufällig nee... bekommst du deine 400 euros
ich hatte mal das sharp gx 10 4 mal danach das 6100 auch schon das 4 aslo wenn mein 6100 jetzt noch mal den ars.. hoch reißt kann ich mir wieder eins aussuchen .der shop händler guckt mich zwar schon immer blöd an aber egal so ist das nun mal mit der garantie.
ps: bin kein experte habe es nur gelernt hehe uwyqyq
laut rechnung bekommst du deine 129 euro nur das was du bei abschluß des vertrages bezahlt hast
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Das is ja aber mal der riesen Beschiss. Ich zahl doch jeden Monat Grundgebühr. Und auch immernoch, wenn das Ding hops geht. Beschiss. Unser tolles Umtauschrecht hats ja mal wieder in sich. Da zahl ich 129 für ein "Kaputtes" Handy, dann 24 Monate 10€ Grundgebühr und dann gehts nicht...
gqkqqz xzpdqx gxxxqx xzyykd wpxgyd zxywqq xkzyxx gwqpww wgguzd kydqxx wuwpyy wgyqky gukpuk
P.S.: gpwzkd <---- Ich bin dein Vater!!!! ;)
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mich schaut der typ vom shop auch schon ganz doof an weil ich damal auch mit dem S55 props hatte und jetz habe ich props mit dem 3650 also ich komme mir schon doof vor wenn ich dahin gehe... ich mein der denk bestimmt auch ich habe einen an der klatsche...
gyuzuk gyuzuk gyuzuk
aber eins macht mir echt zuschaffen wenn ich den dann frage warum ich jetz wieder die ganz alte FW habe und ich ihn frage warum zeit der mit den vogel...
sagt mir mal bitte was ich dann tun soll weil so bald ich das handy holen kann werde ich es holen und vorort schauen was für ne FW es hat
geb mir mal ein paar tipps
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ist egal du must dir nicht doof vorkommen denn es ist sein job da zustehen und dir zu helfen also hohl dir dein teil und wenn s wieder defekt ist gehst du wieder hin und sagst jetzt reichts du willst nen neues fertig basta
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gedanklich könnnte ich mir mein geld geben lassen um die eck uns nächte geschäft und das n-gage kaufen dann habe ich geld gesparrt... xygygd xygygd xygygd
P.S.: hoffe natürlich das ich mein 3650 wieder bekomme und es funkt
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Moinsen,
lang nicht da gewesen (gepostet), aber auch irgendwie kaum Zeit...
Also mal eben das 3650 bei ebay kaufen, 3x wildskinz draufknallen und dann sich'n neues Teil holen- so einfach ist das nun auch wieder nicht. Sollte das Teil auch nach 2x Reparatur noch nicht funzen, müssen dann natürlich sämtliche Belege (bzw. Lieferscheine aller Geräte) vorgelegt werden, damit man sich auch ein neues Teil aussuchen darf (also Originalrechnung des 1. Gerätes + 2x Lieferschein der beiden Austauschgeräte). Stehe im Moment genau vor diesem "Problem". Auch mein drittes 3650 funzt nicht richtig und ich könnte mir jetzt ein neues Teil holen. Der Typ aus'n Laden meint auch, dass es nicht eilt, weshalb ich mir momentan auch'n bissel Zeit lasse. Denn was soll man sich denn derzeit holen??? Das 6600 kommt für 369,- meiner Meinung nach völlig überteuert bei Vodafone raus. Hab damals noch 149,- (mit Vertrag) für mein 3650 gelöhnt, also müsste ich noch 220,- drauflegen und das is mir dann doch 'n bissel viel.
Noch ne Frage an die Experten: Kann ich mir anstelle des des neuen Gerätes im Wert von 149,- (+ evtl. Zuzahlung) auch das Geld auszahlen lassen??? Wusst ich gar nicht, dass das bei Wandlung auch möglich ist.
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türlich ist es so einfach wie es bei ebay läuft weiß ich nicht aber wenn man sein tel im laden gekauft hat funzt es nach 3 maligen umtausch das heist man muß 3 beläge (umtauschbeläge) besitzen die man jeweils immer bekommt plus die rechnung.dann gibt es auch keine probleme
und das mit wild skin war ein beispiel hauptsache defekt der händler weiß doch e nicht woran es liegt er schickt es ein mit dem vermerk softwarefehler kydqxx
also wenn du 3 mal dein tel zu reparatur geschickt hast und es läuft immer noch nicht kannst du dir natürlich das geld auszahlen lassen aber nur das was du bezahlt hast.also das was auf deiner rechnung steht
dzdywd
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wild skin??? was hat es eigentlich damit aufsich? man installt es und löscht es und nichts geht mehr und nokia kann nicht feststellen warum??? die sehen nur das da fehler sind
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das war nur ein beispiel ich hatte es drauf und hatte keine probleme.
aber irgendwie schaffen manche ihr tel ab und zu, zu zerschießen wie auch immer? ich habe es noch nicht geschaft . ist nur das der händler e nicht durchsieht oder ? jedenfalls nicht meiner hehe
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habe mein handy nämlich immer noch net... :-( hoffe die rufen bald an...
also würden die das bei nokia eh net peilen wenns dadurch am arsch gehen würde oder?
sagt mal noch ne frae habe ich wenn ich dies 3 zettel habe und es dann nicht geht wird es aber nicht noch mal eingeschickt oder??? *ganzdurcheinanderis*
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du bist mir ja eine *gg* also nochmal wenn du schon 3 zettel hast und jetzt noch mal das tel defekt wird kannst du dir ein neues aussuchen oder geld zurück was du bezahlt hast also das was auf rechnung steht uxduyd
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gut jetz hab ich es verstanden danke xqwgky
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Hey leutz habe ein ganz großes Prop...
heute habe ich mein handy geholt und schwub es geht immer noch nicht... jetz schickt der das schon wieder ein und dann bekomme ich warscheinlich genau das gleiche wieder und geld bekomme ich nicht sagte er
so was mache ich wenn ich das gleiche handy wieder bekomme und wieder das prop habe mir geht es handy ganz schön auf den geist
ich habe doch in dem laden gesgat bekommen das ich dann ein gleichwertiges handy bekomme wenn ich 3 zettel habe
(ein gleich wertiges handy ist für mich eins das den gleichen wert hat, aber nicht das gleiche wieder) wenn ich schon 3 mal oder mher mals props mit dem handy hatte dann will ich doch nicht wieder das gleiche...
sagt mal sehe ich das jetz was falsch oder ist der dumm???
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hi
gleichwertig bedeutet das du dir ein neues aussuchen darfst welches den selben preis hat wie dein altes also ( WAS DU BEZAHLT HAST MIT VERTRAG)oder du zahlst drauf und nimmst eins was hochwertiger ist.
dyxwwg und wenn du 3 zelltel schon hast muß er dir dein geld wieder auszahlen aber da sieht man mal wieder alles nur betrüger , tja kann man nix machen es sei den du bist rechtschutzversichert und nimmst dir einen anwalt aber ob sich das lohnt mußt du selber entscheiden.verdient haben solche säcke ja mal einen normalerweise !oder du schreibst nen beschwerdebrief an deinen provider und schilderst den mal deinen fall denke mal das er denn einen von denen rauf bekommt ! Denn es ist immer noch der kunde könig auch wenn manche geschäftsleute das nicht verstehn und sich wundern wenn sie pleite gehen. wkppzz
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er meinte ''NEIN'' nokia gibt kein geld zurück und auch kein ''GLEICHWERTIGES GERÄT'' das währe eine falsche aussage die ich da bekommen hätte...
na ja, wir haben 20 mal gefragt und sind dem richtig auf die nerven gegangen vielleicht macht er es ja doch... wenn net werde ich sehen was passiert
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so ein quatsch was hat das mit nokia zu tun ? er ist der händler ?? bei was für ein provider bist du gelandet ?? da sag ich nur verklagen so ein wich.... so ne leute machen mich sauer wozu hat man denn so was gelernt wenn sich keiner dran hält ?also eindeutig der falsche laden such die nen anderen laden hauptsacher der gleiche provider (verstehst ??).
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Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 433 - 453)
§ 438
Verjährung der Mängelansprüche
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
1. in 30 Jahren, wenn der Mangel
a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,
besteht,
2. in fünf Jahren
a) bei einem Bauwerk und
b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und
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++ 3. im Übrigen in zwei Jahren. +++
++++++++++++++++++++++++++
(2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.
(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.
(4) Für das in § 437 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Käufer kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
(5) Auf das in § 437 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende Anwendung.
so ist nur mal ein auszug aus dem bgb hier steht das du 2 jahre garantie hast und wenn er rum spinnt und seinen pflichten nicht nachkommt kannst du vom vertrag zurücktreten . aber das geht hier zu weit glaube nicht das ich dir das hier alles so erklären kann wie gesagt wenn du rechtschutz hast nimm dir nen anwalt der erklärt dir das mit mängelansprüchen und wandlung und soweiter oder bleib hardnäckig und weise ihn aufs BGB hin das muß er einhalten.
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So kommt der Käufer zu seinem Recht
Fehlerhaft, beschädigt, unbrauchbar: Als Käufer einer Ware oder Leistung müssen Sie vorkehren, dass Sie "im Falle dass" zu Ihrem Recht kommen. Der Kaufvertrag und das OR helfen weiter.
Hektor Sigrist
Der Kaufvertrag (Art. 197 210 OR)
Gemäss Art. 197 haftet der Verkäufer dem Käufer gegenüber für Mängel am Kaufgegenstand für längstens ein Jahr seit Ablieferung der Kaufsache, sofern die Parteien die Haftungsansprüche im Vertrag nicht verkürzt oder verlängert haben.
Im Fachjargon nennt sich diese Mängelhaftung "Sachgewährleistung". Sie erstreckt sich auf die ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften (z.B. unfallfreies Occasionauto) und auf diejenigen Eigenschaften einer Sache, die der Käufer nach Treu und Glauben erwarten darf.
Hier geht es um Mängel, die den Gebrauch oder den wirtschaftlichen Wert der Sache erheblich herabsetzen und die der Käufer beim Vertragsabschluss nicht erkannt hatte oder mit denen er nicht rechnen musste. Der Käufer muss die Sache bei der Auslieferung auf allfällige Mängel überprüfen.
Das OR verlangt eine "übungsgemässe Untersuchung", das heisst, es kommt darauf an, was in der Alltags- oder Geschäftswelt üblich ist. Stellt er Mängel fest, hat er diese sofort dem Verkäufer schriftlich (Beweispflicht!) mitzuteilen.
Die beanstandeten Mängel sind genau zu umschreiben. Versäumt es der Käufer, die Mängel rechtzeitig zu rügen, gilt die Kaufsache als genehmigt.
Hinzu kommt die Aufbewahrungspflicht des Käufers. Er muss die beanstandete Ware vorübergehend aufbewahren, ohne sie zu benützen.
In der Mängelrüge soll der Käufer seine Ansprüche formulieren. Er kann vom Käufer innerhalb eines Jahres seit Ablieferung der beanstandeten Sache aus drei Möglichkeiten auswählen: Wandlung, Minderung oder Ersatzleistung.
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Bei der Variante der Wandlung kann der Käufer das Geschäft rückgängig machen. Der Kaufvertrag wird aufgelöst und die mangelhaften Waren zurückgegeben. Der Verkäufer hat im Gegenzug den Kaufpreis samt Zinsen zurückzuerstatten (Art. 205 Abs. 1 OR).
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Nimmt der Käufer die Ware trotz Mangel an, weil sie grundsätzlich brauchbar ist, hat er Anspruch auf eine Preisreduktion (Minderung, Art. 2051 OR).
Verlangt der Käufer eine fehlerfreie Ersatzleistung, so macht er vom Umtauschprinzip Gebrauch. Der Umtausch kommt in Frage für vertretbare Sachen, die punkto Beschaffenheit und Qualität austauschbar sind. In allen Fällen hat der Verkäufer dem Käufer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dieser kann aus einem entgangenen Gewinn, aus Forderung Dritter infolge Nichterfüllung eines Auftrages, aus Kosten für die vorübergehende Miete z.B. einer Ersatzmaschine bestehen.
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Missachtet der Verkäufer die Begehren des Käufers, so bleibt diesem nichts anderes übrig, als innert Jahresfrist seit der Inempfangnahme der Warte seine Ansprüche mit einer Gewähr- leistungsklage beim zuständigen Zivilgericht durchzusetzen.
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In Kaufverträgen kann die Haftung des Verkäufers eingeschränkt oder gänzlich wegbedungen werden. Derartige Haftungsausschlüsse finden sich in der Regel im kleingedruckten Vertragstext.
Kaufverträge sollte man daher vor der Unterzeichnung auf Klauseln wie "wie besichtigt" oder "wie gesehen" abklopfen und die gesetzliche Haftung an deren Stelle setzen.
Mit einem Garantieschein fährt der Käufer oft schlechter als mit der gesetzlichen Regelung. In Garantieerklärungen kann sich der Verkäufer beispielsweise ein Nachbesserungs- und Reparaturrecht einbedingen und dadurch die Wahlmöglichkeiten des Käufers einschränken.
Die Garantieerklärung befreit andererseits den Käufer von der sofortigen Prüf- und Rügepflicht. Es genügt, wenn die Mängelrüge innerhalb der Garantiefrist erfolgt.
Der Werkvertrag (Art. 367-371)
In einem Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes, beispielsweise eines Gebäudes, oder zur Reparatur einer bestehenden Sache. Die Sachgewährleistung ist beim Werkvertrag ähnlich wie beim Kaufvertrag geregelt.
In Werkverträgen mit Unternehmern und Handwerkern findet sich häufig ein Hinweis auf die SIA-Norm 118, welche eine Garantie- und Rügefrist von zwei Jahren vorsieht.
Anstelle der Wandlung tritt beim Werkvertrag die Verweigerung der Annahme des Werkes durch den Besteller. Dieser kann die unentgeltliche Nachbesserung (Mängelbehebung) und/oder eine Preisminderung fordern.
ist zwar schon älter aber gilt ja fast immer noch 1 jahr sind jetzt 2 jahre
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google must mal BGB eingeben weist was das heist?bürgerliches gesetzbuch oder du hast eins zu hause
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ich wollte jetzt mal wissen. mein 3650 ist mit vertrag und hat ein 1 gekostet. und wenn ich es 3 mal fetze bekomme ich dann den euro oder 500 € was das handy damals zu zeit gekostet hat ? und meine 2. die müssen es doch sehen wenn ich des wildskin immer installiere oder ?
mfg
bassi
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1 euro gibt es nur!!!!! wie wollen die das merken ?
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das mit dem ein euro ist ja schrott :((((((((((( naja ich denke wenn man auf seinen pc en virus installiert können das fachmänner auch sehen oder
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ja klar aber diesen progi ist kein virus sondern ein progi fürs tel. und was kannst du dafür wenn das das tel beschädigt ? das weiß man doch vorher nicht.bzw davon geht man ja nicht aus zwypxx
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ich habe mal ne frage meint ihr ein nokia Shop ist da etwas einsichtiger als der Arsch in dem Geschäft wo ich es her habe??? weil noch liegts im geschäft und wnen ich mein dad da morgen früh hin schicke und es holen lasse kann ich auch in Nokia shop gehen....
was meint ihr?
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hey...
war heute in FFM und habe mal im Nokia shop gefragt wie das vorsich geht... der meinte das ich genau das gleiche bekommen würde (neu) weil das gesetzlich festgehalten währe... zxywqq zxywqq zxywqq
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ä ä nein stimmt nicht hast du den denn schon gesagt das du schon das 4 tel hast ? tja was soll man da machen nimm es oder verklag ihn . dxyxww zygdxk
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ne is ja nicht das 4 tele es wurde schon 4 mal eingeschickt und jetz bekomm ich ein neues (warscheinlich)
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Hey habe mein handy immer noch nicht, und geld bekomme ich auch keins alos langsam fühle ich mich verarscht... kann mir mal jemand auf die schnell ein tipp geben ich will da nämlich heute hin und will mein hald haben ich sehe es nicht eion füe ein handy 450 euro zu zahlen und dann bekommeich es immer kaputt wieder, oder es dauert wochen bis ich es wieder bekommen... danke wür die shcnellen tipps was würdet ihr machen
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paß auf such nach einen verbraucherschutz in deiner nähe und geh mal dort hin die helfen dir normalerweise.auch wenns vor gericht geht kukkxg
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also war im laden, die haben nokia angerufen, nokia hat es heute gerade raus geschickt... (die haben neue teile eingebut und ne neue MMC)
ich glaube nokia hat voll die props hätten se ja gleich neues handy geben können
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hey meint ihr das jetzt ernst mit dem wild skin aufs handy dann gehts nimma zum shop rennen reparieren lassen und das gleiche spielchen 3x? krieg ich dann neues handy oder was? ich meine ist nicht jeder selber schuld wenn er sich ne falsche software installiert ich meine mann ich ist doch auch selber schuld wenn man sich einen virus am computer einfangt und kriegt dafür auch keinen neuen pc oder nicht?
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Nach mehreren meldungen stimmt es mit Wildskinz. Es liegt wohl daran, dass es fürs 7650 entwickelt wurde...
Wenn du Glück hast, bekommste so nen neues Handy, wenn sie es 3 mal einschicken müssen;)
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hallo ich muss mein handy jetzt zum zweiten mal einschicken habe aber beim ersten mal keinen zettel bekommen. es ist nur ein aufkleber in mein handy gekommen. habe das handy mit vertrag gekauft. werde es bei meinen vertragshändler abliefern dass der fr mich mein handy einschick da kein nokiashop in meiner nähe ist. werden die reperaturen irgendwo bei nokia durch die IMEI nummer gespeichert oder so?
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Kann mir mal einer sagen warum die da neue Teile ein bauen??? und mir nicht gleich neues handy geben??? und auch noch ne neue MMC *koppschüttel* ich verstehe dies nicht... ich hoffe das es heute schon da is