Autoführerschein - Roller fahren
Moin,
wer kann mir bitte genau sagen, wie alt ein Autoführerschein sein muss, damit ich mit ihm ohne Erweiterungen einen Roller bewegen darf? Konkret, darf ich mit einem Autoführerschein auch einen 80 oder 125 ccm Roller fahren oder wirklich nur ne 50er?
Thanx!
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du kannst mit dem eu führerschein klasse B einen Roller bis 50cc fahren
wie alt der führerschein sein muss für alles andere kann ich dir nicht
sagen, aber er muss auf jeden fall zu zeiten gemacht worden sein als die
klassifizierung noch anders war... also wenn du in der fahrschule schon
etwas von klasse B, BE ,C , CE usw gehört hast ist es nicht wahrscheinlich,
dass du mit einem "normalen" Schein was größeres fahren darfst als 50cc.
AW: Autoführerschein - Roller fahren
Die Regelung ist so das mit dem Führerschein der Klasse 3 bzw B Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm gefahren werden dürfen sofern der Führerschein vor dem 1. Januar 1980 ausgestellt wurde. Geht also um das Alter des Führerscheins und nicht der Person!
Ansonsten beschränkt sich die zweiradfahrerei auf maximal 50 ccm und 45 km/h.
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Zitat:
Zitat von
Forennomade
Die Regelung ist so das mit dem Führerschein der Klasse 3 bzw B Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm gefahren werden dürfen sofern der Führerschein vor dem 1. Januar 1980 ausgestellt wurde. Geht also um das Alter des Führerscheins und nicht der Person!
Ansonsten beschränkt sich die zweiradfahrerei auf maximal 50 ccm und 45 km/h.
Besser kann man´s nicht erklären
wobei ältere Mopeds mit 50ccm die schneller laufen noch bestandsschutz haben
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Richtig, genauso wie die DDR Roller/Mopeds. Die haben auch 50 ccm durften aber ja immer 60 laufen. Und das dürfen sie mit dem Klasse 4 Führerschein auch heute noch.
Also für eines ist die DDR dann doch gut, denn dann wenn man das schnellste legale 50er Gerät haben will!
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also ich habe meinen führerschein klasse b 2004 gemacht und musste strafe zahlen als ich mit ner schwalbe unterwegs war und mich die bullen erwischt haben....
Gruß Sarah
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Dann haben die Bullen keine Ahnung.
Geh damit zum Rechtsanwalt.
Du darfst mit dem Klasse B Führerschein eine Simson fahren.
Ob da nun 60km/h in den Papieren steht ist hier Belanglos, da Bestandsschutz.
So gesehen, darfst du mit Klasse B die ja M mit einschließt alles fahren, was nen Versicherungskennzeichen hat und nicht illegal getunt ist.
Gruß
Fire
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Zitat:
Zitat von
Unregistrierter Gast
also ich habe meinen führerschein klasse b 2004 gemacht und musste strafe zahlen als ich mit ner schwalbe unterwegs war und mich die bullen erwischt haben....
Gruß Sarah
Dann sei mal froh dass das die Polizei nicht gesehen hat!!!:36_1_1:
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Mit dem Klasse B sind die 50er Roller mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h erlaubt. Allerdings , auch wenn der Roller total Original ist, wenn er schneller als 55 ist, kost es Strafe.
Bei ner Schwalbe sind 60 erlaubt, aber erst ab 70 wirds kniffelig.
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Hallo zusammen,
es gibt derzeit noch eine weitere legale Möglichkeit, um einen großen Roller mit dem B-Führerschein zu fahren.
Das sind die Rollerchen von Piaggio mit den 3 Rädern. Da die Räder vorne einen bestimmten Mindestabstand zwischen den beidern Rädern haben, gelten diese als Zweispuriges Fahrzeug und können demzufolge mit dem B-FS gefahren werden.
Ich selbst fahre seit knapp 2 Jahren ein solches Teil: Piaggio MP3 400 LT, 400ccm, vmax 140km/h
Zu den Teilen gibt es auch ein Forum: Sucht einfach nach piaggio-mp3. Als erstposter darf ich hier keine Links angeben.
AW: Autoführerschein - Roller fahren
Zitat:
Zitat von
Unregistriert
Das sind die Rollerchen von Piaggio mit den 3 Rädern. Da die Räder vorne einen bestimmten Mindestabstand zwischen den beidern Rädern haben, gelten diese als Zweispuriges Fahrzeug und können demzufolge mit dem B-FS gefahren werden.
Zu den Teilen gibt es auch ein Forum: Sucht einfach nach piaggio-mp3. Als erstposter darf ich hier keine Links angeben.
Na ja ICH darf aber ... und das was du sagst ist interessant:
z.B.:
http://de.wikipedia.org/wiki/Piaggio#Modelle
Das Bild davon ein wenig größer: http://de.wikipedia.org/w/index.php?...20080616133045
und dann auch noch das:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dreirad...ad-Motorroller
Allerdings ... scheint es, dass diese Roller nicht unbedingt in der Serien-Auslieferung mit dem B über 50 ccm gefahren werden dürfen - wenn ich das richtig verstehe:
Zitat:
Der Scooter verfügt über ein einzelnes, herkömmlich angetriebenes Hinterrad und über zwei Vorderräder, die im Abstand von 42 Zentimetern zueinander stehen ... Der Motorroller darf bei geringfügiger Verbreiterung der vorderen Spur mit der EU-Fahrerlaubnis der Klasse B, also mit PKW-Führerschein gefahren werden.
Also reichen die 42 cm-Serien-Abstand nicht aus ... oder doch?
AW: Autoführerschein - Roller fahren
es sind bei simson 62 eingetragen .... nicht 60
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nope ich hab mir vor ner woche ne simson s50 bs2 mit original ddr papieren von 1977 gekauft eingetragen sind genau 60km/h