Deutsche Regierung setzt sich für 17jährigen Pädophilen ein.
Deutsche Regierung setzt sich für 17jährigen Pädophilen ein.
Der arme, arme Marco geniest im Moment das Mitleid der Nation!
Sogar die Deutsche Bundesregierung setzt sich für diesen verkappten Pädophilen ein und die Bundesbürger spendeten tausende Euros für einem Menschen der sich an einem Kind vergriffen hat.
Manchmal ist die Welt schon komisch.
Auf der einen Seite wird für Kinderschänder mancherorts die Todesstrafe gefordert (was ich für richtig halte) auf der anderen Seite werden Pädophile nicht mal als solche erkannt nur weil das Opfer ja schon Fast Jugendlich ist und der Täter noch jugendlich.
Fakt ist jedoch, wer sexuelle Gefühle für ein Kind (und mit 13 ist man ein Kind) entwickelt ist Pädophil.
Punkt aus Ende!
Und dabei ist es mir völlig egal ob der Täter 17 oder 70 Jahre alt ist. Den für das Opfer ändert sich dadurch nichts.
Auch ist es völlig egal ob ein Sexueller Kontakt (Marco sagte ja selbst das er gekommen ist) mit oder ohne Einverständnis des Kindes erfolgt.
Das hat alles seine guten Gründe.
Fast überall auf der Welt wird der Sexuelle Kontakt mit Kindern geächtet und bestraft und das ist gut so.
Die Schwierigkeit dabei ist natürlich die Altersgrenze.
Natürlich gibt es genau so reife 13 jährige wie es unreife 17jährige gibt.
Und natürlich kann man nicht für jeden Menschen auf Erden eine eigene Altersgrenze einrichten ab wann er reif genug für Sex ist.
Deswegen gibt es natürlich Gesetzte mit klaren Altersgrenzen die für alle gelten.
Was die deutsche Presse im Moment macht ist nichts anderes als diese Grenze aufzuweichen und allen Pädophilen Tür und Tor zu öffnen.
Diesmal ist der zum Opfer ernannte Pädophile Täter 17 und das in der Presse verachtete Opfer 13.
Wie ist es das nächste mal?
Ist dann das Opfer 12 und der Täter 18?
Und in 10 Jahren?
Opfer 6 und Täter 30??
Ne liebe Presse!
Pädophil ist Pädophil Punkt!
Und auch wenn 99,99% aller Beziehungen zwischen 13 und 17 jährigen Freiwillig und ohne schaden für das Kind sind gilt es doch die 0,01% zu schützen.
Jedes Opfer ist ein Opfer zu viel.
Das einzige was die Presse mit ihrer Berichterstattung erreicht ist das die Grenzen verschwinden und alle 13 jährigen faktisch zum Freiwild für jugendliche erklärt werden.
Das ist nichts anderes als die bewusste vorsätzliche Förderung von Pädophilie und Kinderschändung durch die Presse.
Und jeder der Mitleid für diesen Pädophilen empfindet nur weil die Presse es ihm einredet macht sich mitschuldig an dieser Förderung!
Und am lächerlichsten ist wohl die Diskussion über die Haftbedingungen.
Wenn er bessere hätte haben wollen hätte er seine Tat ja in einem Land mit besseren Gefängnissen begehen können.
§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.